BLB DU / Oberhausen / Polizeipräsidium Oberhausen / Gesamtliegenschaftskonzept / Projektsteuerungsleistungen für die Leistungsstufen 4 und 5 (020-20-01103) Referenznummer der Bekanntmachung: 020-20-01103
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB DU / Oberhausen / Polizeipräsidium Oberhausen / Gesamtliegenschaftskonzept / Projektsteuerungsleistungen für die Leistungsstufen 4 und 5 (020-20-01103)
Es handelt sich um Leistungen der Projektsteuerung für die Projektstufen 4 und 5.
In der Liegenschaft Polizeipräsidium Oberhausen, Friedensplatz und der Polizeiinspektion in Oberhausen Sterkrade, Wilhelmplatz werden umfangreiche Umbau- bzw. eine Neubaumaßnahme ausgeführt.
Genaueres ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Polizeipräsidium Oberhausen Friedensplatz 2-5 46045 Oberhausen, BLB NRW Duisburg Friedrich-Wilhelm-Straße 12 47051 Duisburg, Polizeiinspektion Oberhausen Wilhelmplatz 2 46145 Oberhausen
Ausschreibung Projektsteuerung für die Fertigstellung des Gesamtliegenschaftskonzepts Polizeipräsidium Oberhausen an den Standorten Friedensplatz Oberhausen-Zentrum und Wilhelmplatz in Oberhausen-Sterkrade.
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Projektsteuerung mit den Leistungen der Projektstufen 4 und 5 in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 9 (Stand 03/2020) und Nr. 19 (Stand 01/2018).
Geschätzte Baukosten (KG 200 - 700) ca. [Betrag gelöscht] Euro/netto.
Hauptorte der Ausführung sind Friedensplatz 2-5 in 46045 Oberhausen und Wilhelmplatz 2 in 46145 Oberhausen.
Am Standort Friedensplatz wird das 1925 erbaute und unter Denkmalschutz stehende dreiflügelige Hauptgebäude saniert. Im Hauptgebäude ist die Leitstelle der Polizei integriert. Die auf dem innerstädtischen Grundstück gelegenen Nebengebäude werden abgerissen und an ihrer Stelle ein Neubau für die Wache und das Gewahrsam und eine Tiefgarage errichtet. Der Neubau schließt an das Hauptgebäude an und wird neu erschlossen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen Nutzungserweiterungen für die Polizei und Erneuerungen sowie Ergänzungen der haustechnischen Anlagen auf Grundlage der aktuellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen und Richtlinien der Polizei.
Die Nutzungen werden während der Bauphase in ein eigens angemietetes Interim ausgelagert.
Am Standort Wilhelmplatz wird das 1925 erbaute und unter Denkmalschutz stehende Hauptgebäude, das Reifenlager, die Werkstatt und die Außenanlagen umgebaut. Die geplanten Maßnahmen umfassen Nutzungserweiterungen für die Polizei und Erneuerungen sowie Ergänzungen der haustechnischen Anlagen auf Grundlage der aktuellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen und Richtlinien der Polizei.
Die Nutzungen werden während der Bauphase in ein eigens angemietetes Interim ausgelagert
Für die Wache wurde als Interim auf dem Innenhof der Liegenschaft eine Bürocontaineranlage errichtet.
Für die Planungsleistungen an beiden Standorten wurde ein Generalplaner beauftragt. Die Brandschutzplanung erfolgt durch einen unmittelbar durch den BLB NRW beauftragten Fachplaner.
Genaueres ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Direkt beauftragt werden Projektsteuerungsleistungen für die Projektstufe 4.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Projektstufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYC7Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de