Projekt IPKS - Verlängerung des Supportvertrages Referenznummer der Bekanntmachung: Verg.-Nr. 2021/BAG-Z4-VgSt/032

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bag.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Güterverkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt IPKS - Verlängerung des Supportvertrages

Referenznummer der Bekanntmachung: Verg.-Nr. 2021/BAG-Z4-VgSt/032
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verlängerung des derzeit bestehenden Supportes

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Die Leistungserbringung erfolgt an folgenden Orten:

- LBW GmbH (Obwaldener Zeile 19, 12205 Berlin)

- BAG Zentrale + Außenstellen (Werderstraße 34, 50672 Köln)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Leistung ist die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Einsatzes der Softwareanwendungen „IPKScore“, „IPKSstudio“ und „CoRa“. Die unter „1. Allgemeine Beschreibung der Leistung“ aufgeführten Leistungen sollen die Sicherstellung des laufenden Planungsbetriebes und die im Rahmenvertrag vereinbarten Leistungen abdecken.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Das BAG verfügt lediglich über einfache Nutzungsrechte, die eine eigenständige Bearbeitung durch das BAG oder einen zu beauftragenden Dritten nicht ermöglichen. Dies wird sowohl mit umfassenden Projekterfahrungen als auch durch bestehenden Urheberrechtsschutz an den eigenen Dienstleistungsergebnissen begründet. Das ZIB als Forschungsinstitituion sowie die Fa. LBW GmbH, welche die kommerzielle Weiterentwicklung sowie Wartungs- und Pflegeleistungen an der "IPKScore" anbietet, besitzen die Urheberrechte am Quellcode der "IPKScore". Die "IPKScore" beinhaltet die Optimierungskerne "Kontroll-OPT" und "Konau-OPT". Gemäß den Vertragsbestimmungen der bisherigen Entwicklungsaufträgen wurde in den jeweiligen AGB´s ausdrücklich geregelt, dass sowohl die Individualsoftware „Konau-OPT“ als auch „Kontroll-OPT“ nur im Objektcode und nicht im Quellcode übergeben wird. (Objektcode =Zwischenergebnis eines bersetzungsvorganges für die Ausführung des Quellcodes eines Programms / Quellcode = Code eines Programmes in einer Fassung der Programmiersprache). Die Vergabe der erforderlichen umfassenden Leistungen für die Optimierungssoftware "Kontroll-OPT und Konau-OPT" sowie des Auswertungstools "IPKSstudio" an einen Dritten ist aus diesen Gründen ausgeschlossen Das rechtliche Durch die Verflechtung des ZIB mit der LBW allein diese als Auftragnehmer in Betracht kommt. Für die im Mautkontrolldienst verwendete Dienstplanungs- bzw. Optimierungssoftware "IVU.plan" und "IPKScore" sind dem Bundesamt bereits Lizenz- und Entwicklungskosten in Höhe von ca. 4 Mio. Euro entstanden. Eine Neubeschaffung der benötigten Software (Dienstplanungs- und Optimierungssoftware) würde neben den zusätzlich anfallenden Beschaffungskosten auch Schulungsmaßnahmen für die Einsatzplanung in nicht unerheblichem Maße erforderlich machen. Des Weiteren wären neue Konzepte hinsichtlich der Anwendung sowie der IT-Sicherheit und des Datenschutzes zu erstellen. Dies würde zu erhöhten organisatorischen Aufwänden und Zeitverlust führen.

Unter diesen Gesichtspunkten erscheint eine Neubeschaffung der Dienstplanungssoftware und des Optimierungstools als nicht vernünftig und im Sinne aller in Betracht kommenden Alternativen und Ersatzlösungen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Verg.-Nr. 2021/BAG-Z4-VgSt/032
Bezeichnung des Auftrags:

Projekt IPKS - Verlängerung des Supportvertrages

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften inseinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zuwollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2022

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