Dienstleistung zur Weiterentwicklung der Webpräsenzen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referenznummer der Bekanntmachung: Z14 O4080-0045/165
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmz.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung zur Weiterentwicklung der Webpräsenzen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Dienstleistung zur Weiterentwicklung der Webpräsenzen des Bundesministeriums für wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung mit einer Laufzeit von vier Jahren
Berlin
Mit diesem Verfahren wird ein Dienstleister gesucht, der die die technische Weiterentwicklung der Webpräsenzen des BMZ, des CMS CoreMedia und diverser Sonderanwendung im Auftrag des BMZ durchführt. Der Dienstleistungsvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren, der AN erbringt die Leistungen auf Abruf durch das BMZ. Teilweise handelt es sich um wiederkehrende Tätigkeiten, die mit einer monatlichen Pauschale abgegolten werden, die ergänzt werden durch größere Entwicklungs- und Customizingvorhaben. Die Tätigkeitsschwerpunkte der anzubietenden Personenrollen finden sich in den Vergabeunterlagen. Die konkreten Tätigkeiten werden im Einzelnen zwischen dem Personal des BMZ und dem Personal des AN abgestimmt. Es soll ein AN ausgewählt werden, der eine gute und professionelle Projektorganisation und -durchführung erwarten lässt und über Erfahrungen in der technischen Weiterentwicklung von CoreMedia Systemen im Hinblick auf die Steigerung von Auffindbarkeit, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit besitzt und in der Lage ist dieses Wissen dem BMZ professionell zu vermitteln.
Aufgrund aktuell noch nicht vorherzusehender Umstände, wie bspw. das Auftreten neuer Bedarfe nach der Bundestagswahl 2021 und damit verbundener neu umzusetzender Projekte, die sich auch auf die hier benannten Leistungsbestandteile, in Form von veränderter Leistungserfordernis oder -umfang, auswirken können, kann sich der Umfang der beschriebenen Leistungsbestandteile (Pauschalleistungen sowie geschätzter Umfang der „aufwandsbezoge-nen Leistungen“) um insgesamt 15% bezogen auf die „Gesamtsumme Vertrag“ nach Anlage 4, Pos. 12 während der Vertragslaufzeit erhöhen, wobei es jedoch inhaltlich nicht zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des Auftrags kommen darf. Die optionale Erhöhungssumme bezogen auf die“ Gesamtsumme Vertrag“ kann über alle im Preisblatt aufgelisteten Positionen angewandt werden. Der AG kann die beschriebene Option einseitig ziehen. Die Voraussetzungen und Grenzen der Option ergeben sich zusätzlich aus den Grenzen der Ziff. 17 EVB-IT Dienstleistungs-AGB. Die Optionsziehung wird entsprechend dem oben geschilderten Änderungsverfahren durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung zur Weiterentwicklung der Webpräsenzen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können mittels evergabe-online.de abgegeben werden. Sie werden für alle Bieter zugänglich auf www.evergabe-online.de beantwortet.
Zugelassen sind nur Angebote, die mithilfe elektronischer Mittel, d. h. mittels der eVergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de), an uns übermittelt worden sind. Angebote, die uns in Papierform, per E-Mail oder Fax erreichen, sind nicht mehr zugelassen und müssen ausgeschlossen werden.
Siehe dazu unsere Hinweise in den Teilnahmebedingungen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß fristgerecht, d. h. innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 III Nr. 1 GWB), jedoch spätestens bis Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Reagiert der Auftraggeber innerhalb von 15 Kalendertagen nicht oder hilft der Rüge nicht ab, kann das betroffene Unternehmen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 I 1 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 I GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.