Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Rathaus", Stadt Straelen

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straelen
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.straelen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/straelen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/straelen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Rathaus", Stadt Straelen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das im Jahr 1969 erbaute und 1989 um ein Obergeschoss erweiterte Rathaus der Stadt Straelen weist in vielerlei Hinsicht Sanierungsbedarf auf und genügt weder den heutigen organisatorischen noch den energetischen Anforderungen an ein Verwaltungsgebäude. Vor diesem Hintergrund - und auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeits- und Nutzwertanalyse - wurde in 2021 durch den Rat der Stadt der Beschluss zum Neubau eines Rathauses gefasst.

Der Neubau wird für rund 100 Büroarbeitsplätze einschließlich Fraktionsgeschäftsräume, multifunktionale Besprechungs- und Tagungsräume mit insgesamt rund 2.500 m² Nutzfläche geplant. Der Neubau soll auf dem Bestandsgrundstück in innenstadtnaher Lage errichtet werden. Der Neubau kann an das alte Rathaus oder an Teile des alten Rathauses angebaut werden. Eine wesentliche Anforderung bei der Bearbeitung im Wettbewerb ist u.a. der Nachhaltigkeitsgedanke.

Neben dem hochbaulichen Entwurf ist ebenso die Planung der Außenanlagen Teil der Aufgabenstellung im Wettbewerb.

Die Nettoherstellungskosten (KG 300, 400 und 500) wurden auf rund 8,1 Mio. € (netto) angesetzt.

Termine:

Veröffentlichung Wettbewerb 01.02.2022

Einsendeschluss Bewerbungen 04.03.2022

Ausgabe der Unterlagen 15.04.2022

Peisgerichtsvorbesprechung / Kolloquium 27.04.2022

Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 15.07.2022

Abgabe der Modelle 29.07.2022

Preisgerichtssitzung 14.09.2022

Ausstellung nachfolgend

Verhandlungsgespräche nachfolgend

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch notariellen Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 6 weitere Bewerber:innen als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.

Ein Bewerbungsformular ist unter folgendem Link ab dem Tag der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt:http://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/straelen/

Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in bzw. Landschaftsarchitekt:in (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder einer Bescheinigung der Architektenkammer, die nicht älter zwei Jahre ist).

- Referenz Architekt:in: Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 2,5 Mio. EUR netto (in den Kostengruppen 300 und 400), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form von Referenzblättern, max. Anzahl der Referenzblätter 1, max. Größe DIN-A3.

- Referenz Landschaftsarchitekt:in: Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 0,5 Mio. EUR netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form von Referenzblättern, max. Anzahl der Referenzblätter 1, max. Größe DIN-A3.

(Hinweis: als nachgewiesen gelten die Referenzen, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Berufshaftpflicht Architekt:in: Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.

- Berufshaftpflicht Landschaftsarchitekt:in: Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen.

Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.

Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen und ist bis zum 04.03.2022 zu senden an: [gelöscht]

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem:r Architekt:in und mindestens einem:r Landschaftsarchitekten:in sowie Bewerber:innen, die über beide genannten Berufsqualifikationen verfügen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Philipp von der Linde, Geldern mit Reinders Landschaftsarchitekten bdla, Duisburg
Michael von Ooyen Freie Architekten Partnerschaft mbB, Straelen mit club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
Burhoff und Burhoff Architekten BDA, Münster mit frei[RAUM]planung, Hilter - Ebbendorf
Henchion Reuter, Berlin mit Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Dresden
heimspiel architekten, Münster mit Planergruppe GmbH Oberhausen, Essen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.

Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:

STÄDTEBAULICHES KONZEPT

- Entwurfsbestimmende Leitidee, Imagebildung, Identifikationspotenzial

- Gestalterische und funktionale Qualität des Bebauungskonzeptes

- Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur)

- Funktionalität des Erschließungskonzeptes

GESTALTUNGSQUALITÄT UND FUNKTIONALE QUALITÄT

- Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes

- Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben

- Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme

- Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

- Effizienz / Qualität im Hinblick auf Bewirtschaftungskosten und flexible Nutzungsmöglichkeiten

- Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben

- Flächeneffizienz / Wirtschaftlichkeit

FREIRAUM- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT

- Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption

- Barrierefreiheit

- Funktionalität und Nutzbarkeit

- Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit

Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/03/2022
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 86.000,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis: 34.400,00 €

2. Preis: 25.800,00 €

3. Preis: 17.200,00 €

Anerkennung 8.600,00 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg
Herr Prof. Dr. Matthias Kathmann, Architekt, Minden
Herr Wilhelm Pörtner, Architekt, Hilter am Teutoburger Wald
Frau Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, Architektin, Aachen
Frau Prof. Christl Drey, Architektin, Köln
Herr Prof. Dr. Rolf Sachsse, Architekt, Bonn
Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
Herr Bürgermeister Bernd Kuse, Straelen
Herr Johannes Zanders, CDU-Fraktion, Straelen
Herr Hans-Hermann Terkatz, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Straelen
Herr Dietmar Boysen, SPD-Fraktion, Straelen
Herr Michael Traurig, Fraktion Freie Wähler, Straelen
Herr Johannes Pieper, FDP-Fraktion, Straelen
Herr Eike Harant, Architekt, Hamburg
Herr Ulrich Franke, Landschaftsarchitekt, Schwerin
Herr Harald Purath, Stadtbaudirektor, Straelen
Herr Christoph Andreas, CDU-Fraktion, Straelen
Herr Stefan Kemmerling, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Straelen
Herr Otto Weber, SPD-Fraktion, Straelen
Herr Christian Schimanski, Fraktion Freie Wähler, Straelen
Herr Dirk Steiner, FDP-Fraktion, Straelen
Herr Stephan Heintze, Fraktionslos, Straelen
Sachverständige: Frau Leslie Hodapp-Glitz, Fachdienst 2.2 - Gebäudemanagement, Straelen
Sachverständige: Herr Jonas Angenendt, Fachdienst 2.1 - Stadtentwicklung & Stadtmarketing, Straelen
Sachverständige: Herr Thomas Linßen, Stabstelle Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit, Straelen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgaben realisiert werden, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 34, 39 und 47 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der:die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.

Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Planungsvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.

Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:

50% Wettbewerbsergebnis

30% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

20% Angebotspreis

Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.

Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/02/2022

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