Fördertechnik - Modernisierung Grandhotel Petersberg Referenznummer der Bekanntmachung: V019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: www.du-diederichs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fördertechnik - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Grandhotel Petersberg, 53639 Königswinter
Erneuerung der Aufzugssteuerung bei 11 Aufzugsanlagen. Austausch eines defekten Hydraulikaggregates.
Ertüchtigung/Austausch von 17 Schachttüren DIN 18091 und DIN 4102-5 in F90-AB. Erneuerung der
Aufzugsnotrufsysteme. Anlagenreinigung nach Übergabe.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fördertechnikarbeiten - Modernisierung Grandhotel Petersberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1230
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Grandhotel Petersberg, 53639 Königswinter
Erneuerung der Aufzugssteuerung bei 11 Aufzugsanlagen. Austausch eines defekten Hydraulikaggregates.
Ertüchtigung/Austausch von 17 Schachttüren DIN 18091 und DIN 4102-5 in F90-AB. Erneuerung der
Aufzugsnotrufsysteme. Anlagenreinigung nach Übergabe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1230
Land: Österreich
Erneuerung der Aufzugssteuerung bei 11 Aufzugsanlagen. Austausch eines defekten Hydraulikaggregates.
Ertüchtigung/Austausch von 17 Schachttüren DIN 18091 und DIN 4102-5 in F90-AB. Erneuerung der
Aufzugsnotrufsysteme. Anlagenreinigung nach Übergabe.
Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die den Gesamtcharakter des Auftrages nicht ändern. Die Vergabe ist entsprechend § 22 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A bei Bauaufträgen bis zu einer Höhe von nicht mehr als 15 % des üblichen Auftragswertes zulässig.