Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd, hier: Bedarfsprüfung Anpassung Radrouten (AE 41)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA23
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd, hier: Bedarfsprüfung Anpassung Radrouten (AE 41)
Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd
Nord-Süd Stadtbahn, 3. Bauabschnitt, Marktstraße bis Verteiler Süd
Ingenieurleistungen eines Generalplaners der Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung der Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für den Neubau einer Stadtbahnstrecke einschließlich Entwässerungskanälen und einer P+R-Anlage + besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Leistung der Generalplanung Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteiler Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bpr-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2211470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sec.nrw.de
siehe §160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; spätestens bis Ablauf der Angebots/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen die Vergabevorschrift in der Bekanntmachung
-spätestens bis Ablauf der Angebots / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
-spätestens bis Ablauf der Angebots / Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
-innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe §135 Abs. 2 GWB
-30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/indexhtml
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nord-Süd Stadtbahn, 3. Bauabschnitt, Streckenabschnitt Marktstraße bis Verteilerkreis Süd
Ingenieurleistungen eines Generalplaners der Leistungsbilder Objektplanung für Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung der Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für den Neubau einer Stadtbahnstrecke einschließlich Entwässerungskanälen und einer P+R Anlage + besondere Leistungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bpr-bremen.de
Im Zuge der Realisierung der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn werden die heute über die Bonner Straße geführten Radrouten zeitweise entfallen müssen. Seitens der Stadt Köln wurden seinerzeit Alternativen entwickelt, die während der Bauzeit der 3. Baustufe als Strecken angeboten werden können. Hierbei handelt es sich um eine westliche und eine östliche Umleitung. Infolge der deutlichen Zunahme des Fahrradverkehrs hat das Team Fahrradbeauftragter einen Unfallschwerpunkt bei der derzeitigen Umleitungsstrecke erkannt. Um den Radverkehr zukünftig sicher über die entsprechenden Routen führen zu können, ist eine Bedarfsplanung erforderlich, um zunächst den Umfang der notwendigen Anpassungen zu ermitteln.
Bei Abschluss des Generalplanervertrags in 2012 war nicht erkennbar, dass der Anteil des Fahrradverkehrs derart stark ansteigt. Die Bedarfsprüfung zur Anpassung der bauzeitlichen Radrouten war daher bei Abschluss des Hauptauftrages nicht erkennbar und ist erst im laufenden Verfahren notwendig geworden. Die Leistungen waren demnach nicht im Hauptauftrag enthalten und wurden zusätzlich erforderlich. Die Vergabe an eine andere Firma würde einen erheblichen Zeitaufwand und Kostenaufwand bedeuten, da der Auftragnehmer sich erst in die Planung einarbeiten müsste.Ferner müssen die Änderungen an bereits bestehenden Planungen angeknüpft bzw. eingearbeitet werden. Diese sind einem Dritten nicht zugänglich, so dass ein Wettbewerb hier ausgeschlossen ist