Wach- und Empfangsdienste
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Elektronischer Zugang zu Informationen: www.bwi.de
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
NUTS-Code DE Deutschland
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 2479713000 Bewachungsdienste
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der erfolgreiche Bieter muss angeben, welche(n) Teil(e) des Auftrags er über den geforderten Anteil hinaus als Unteraufträge zu vergeben gedenkt, und die bereits ausgewählten Unterauftragnehmer nennen
Angebote sind möglich für alle Lose
- Wach- und Empfangsdiensleistungen an 10 Standorten
- unter anderem sind Leistungen wie Besuchersteuerung, Einlass- und Zutrittskontrollen, Begleitung von Fremdpersonen und Alarmmeldungen zu erbringen.
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch einseitige
Erklärung bis zu fünf (5) Mal um jeweils 12 Monate verlängert
werden (Verlängerungsoption).
Der Auftraggeber hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, diese
Optionen in Anspruch zu nehmen.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
Zahl der möglichen Verlängerungen: 5
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Wach- und Empfangsdienstleistungen im DC West BNH/PRZ, Bonn und Meckenheim79713000 Bewachungsdienste
79713000 Bewachungsdienste
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mantelrahmen- und Lohntarifverträge
(Ist Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung und Selbstverpflichtung
über die Einhaltung der
branchenspezifischen Mantel-,
Mantelrahmen- und Lohntarifverträge in den
jeweiligen Bundesländern als
Mindeststandards, auch ohne eine
Allgemeinverbindlichkeitserklärung der
Bundesregierung.
Gültig ist dabei der jeweilige Tarifvertrag
oder die jeweilige Klausel zwischen BDSW
und GÖD oder ver.di, welche die besseren
Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten
des Bieterunternehmens definiert.
Qualifiziertes Personal
(Ist Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
ausschließlich Personal eingesetzt wird:
- das körperlich, geistig und sprachlich zur
Erfüllung der vertraglichen
Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei
sprachlich geeignet bedeutet, dass das
Personal in der
Lage ist, die Kommunikation mit dem
Auftraggeber bzw. seinem Endkunden in
deutscher Sprache in Wort und Schrift zu
führen.,
- für das ein Führungszeugnis vorliegt,
- das über einen anerkannten
Berufsabschluss zur Fachkraft für Schutz
und Sicherheit oder höherwertiger verfügt,
- das eine entsprechende Erste-
Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre)
erhalten hat,
- das eine entsprechende Ausbildung als
Brand- und Evakuierungshelfer (nicht älter
als 5 Jahre) erhalten hat und
der Teilnehmer im Auftragsfall
- auf Verlangen des Auftraggebers die
vorstehenden Einzelnachweise vor
Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten
Einsatz des betreffenden Mitarbeiters
vorlegen wird.
Eingesetztes Personal
(Ist Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung, dass im Bereich der
personellen Dienstleistungen nur Personal
eingesetzt wird, welches bei der für die jeweilige Person zuständigen
Ordnungsbehörde gemeldet ist und dem die
Bewachungserlaubnis durch die zuständige
Ordnungsbehörde nach § 34a Absatz 1a
GewO und § 9 Absatz 2 BewachV erteilt
wurde.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17cc57bc8dd-16887ada73ab227
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17cc57bc8dd-16887ada73ab227
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17cc57bc8dd-16887ada73ab227
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17cc57bc8dd-16887ada73ab227
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17cc57bc8dd-16887ada73ab227
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17cc57bc8dd-16887ada73ab227
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bewertungskriterien werden anhand der Angaben der Bewerber zu den Bewertungskriterien in Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen eine entsprechende Punktzahl zugeordnet. Es werden nur volle Punkte vergeben. Die zugeordnete Punktzahl wird mit dem Kriteriengewicht multipliziert und ergibt die Eignungspunktzahl für das jeweilige B-Kriterium. Die Eignungspunktzahlen der einzelnen B-Kriterien werden addiert und bilden eine Gesamtpunktzahl an Eignungspunkten. Der Bewerber ist geeignet, wenn er alle A-Kriterien erfüllt. Die BWI begrenzt die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand der B-Kriterien. Es werden die 5 bestplatziertesten Bewerber mit Hilfe eines Rankings ausgewählt.
Anhand der Eignungspunkte wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Die 5 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Siehe hierzu die Bewerbunsgbedingungen der
Vergabeunterlagen unter https://vergabeplattform.bwi-it.de/
NetServer/Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1
Nummer 2.
§ 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.