Rahmenvertrag über die Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln gemäß Lehrmittelverordnung Referenznummer der Bekanntmachung: V22/40/062
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln gemäß Lehrmittelverordnung
Die Stadt Solingen beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2026 einen Rahmenvertrag für die Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln gem. Lernmittelverordnung abzuschließen.
Die Einzelheiten und Kriterien sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
Für die Beschaffung der preisgebundenen Lernmittel stehen den städtischen Solinger Schulen voraussichtlich jährliche Finanzmittel in Höhe von 400.000 € zur Verfügung.Es ist beabsichtigt, den Auftrag in 5 Losen zu je mehr als 50.000 € zu vergeben.
Liegen nach differenzierter Bewertung der eingegangenen Angebote mehrere gleich zu wertende Angebote vor, wird ein Losverfahren durchgeführt. Um eine gleichmäßige Aufteilung des Auftrages zu gewährleisten, wird an jeden ausgelosten Bieter ein Los vergeben. Zusätzlich zu den fünf zu vergebenden Losen wird ein sechster Bieter als Ersatz gelost. Das gezogene Ersatzlos kommt bei einem etwaigen Bieterausfall der Lose 1 bis 5 zum Zuge.
Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin in diesem Verfahren keine Unterlagen nachfordern wird (§ 56 Abs. 2 VgV). Bitte achten Sie deshalb darauf, ein vollständiges Angebot einzureichen.
Solingen
Die Stadt Solingen beabsichtigt für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2026 einen Rahmenvertrag für die Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln gem. Lernmittelverordnung abzuschließen.
Die Einzelheiten und Kriterien sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
Für die Beschaffung der preisgebundenen Lernmittel stehen den städtischen Solinger Schulen voraussichtlich jährliche Finanzmittel in Höhe von 400.000 € zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, den Auftrag in 5 Losen zu je mehr als 50.000 € zu vergeben.
Liegen nach differenzierter Bewertung der eingegangenen Angebote mehrere gleich zu wertende Angebote vor, wird ein Losverfahren durchgeführt. Um eine gleichmäßigeAufteilung des Auftrages zu gewährleisten, wird an jeden ausgelosten Bieter ein Los vergeben. Zusätzlich zu den fünf zu vergebenden Losen wird ein sechster Bieter alsErsatz gelost. Das gezogene Ersatzlos kommt bei einem etwaigen Bieterausfall der Lose 1 bis 5 zum Zuge.
Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin in diesem Verfahren keine Unterlagen nachfordern wird (§ 56 Abs. 2 VgV). Bitte achten Sie deshalb darauf, ein vollständiges Angebot einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer mindestens einjährigen Berufsausübung/Tätigkeit am Markt durch entsprechende Eintragung im Handelsregister, Handelsregisterauszug in Kopie dem Angebot beizufügen
ODER
Nachweis über einen Mindestumsatz im letzten Geschäftsjahr i. H. v. 25.000 € durch Erklärung des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers, in Kopie dem Angebot beizufügen.
Nachweis einer mindestens einjährigen Berufsausübung/Tätigkeit am Markt durch entsprechende Eintragung im Handelsregister, Handelsregisterauszug in Kopie dem Angebot beizufügen
ODER
Nachweis über einen Mindestumsatz im letzten Geschäftsjahr i. H. v. 25.000 € durch Erklärung des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers, in Kopie dem Angebot beizufügen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.