Digitalisierungsprojekte gem. KHZG Referenznummer der Bekanntmachung: Digitalisierungsprojekte gem. KHZG
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Oeynhausen
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hdz-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierungsprojekte gem. KHZG
Modernisierungs- und Digitalisierungsprojekte für eine zukunftsfähige Infrastruktur.
Softwarelösung "Ärztliche Kommunikation" und Softwarelösung "Patientenkommunikation"
Herz- und Diabeteszentrum NRW Georgstr. 11 32545 Bad Oeynhausen
Ärztliche Kommunikation
Das Teilsystem Ärztliche Kommunikation stellt eine Softwarelösung dar, die der Arzt-zu-Arzt-Kommunikation im Rahmen der Erbringung von Konsiliarleistungen dient. Hier werden patientenbezogen unterschiedliche medizinische Daten (Dokumente, strukturierte Daten, Bilddaten) fallbezogen zusammengestellt, einrichtungsübergreifend medizinisch bewertet, ggf. unter Zuhilfenahme von Videokonferenzsystemen fachlich besprochen und schließlich ab-schließend befundet. Zielgruppe für dieses Portal sind die Kliniken des HDZ mit ihrem ärztli-chen und nichtärztlichen Personal sowie Zuweiser und Kooperationspartner als medizinische Institutionen mit ihrem jeweilen Personal.
Es umfasst insbesondere:
- Eine elektronische Fallakte
- Videokonferenzsysteme
- Virtuelle Fallkonferenzen mit gemeinsamer Befundanalyse
- Datenaustausch zwischen festen Spezialkliniken (virtuelles Zentrum)
Patientenkommunikation
Das Teilsystem "Patientenkommunikation" soll die digitalen Prozesse in den Bereichen Auf-nahmemanagement, Behandlungsmanagement und Entlass- und Überleitungsmanagement abbilden. Es stellt somit die zentralen Schnittstellen der digitalen Kommunikation zwischen Patienten und dem HDZ mit seinen IT-Kernkomponenten dar. Zielsetzung ist einerseits die Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse im Krankenhaus und anderer-seits die Unterstützung des Patienten vor, im Laufe und nach dem stationären Behandlungs-prozess.
Obwohl das Teilsystem mit "Patientenkommunikation" bezeichnet wird, werden zur techni-schen Umsetzung der gewünschten Funktionen drei unterschiedliche Nutzungswege aus Sicht des Patienten gefordert:
- Ein browsergestütztes Webportal soll insbesondere im Vorfeld der Behandlung digi-tale Dienste anbieten;
- ein Patientenkiosk/Terminal soll den Checkin zur ambulanten oder stationären Be-handlung unterstützen und neben den auch webbasierten Funktionen speziell Ge-schäftsvorfälle unter Verwendung der Versichertenkarte (eGK) anbieten, die über das browsergestützte Webportal technologisch nicht abgebildet werden können (z. B. Aus-lesen des eMP oder Rechtemanagement der ePA)
- eine Patienten-App, die während des stationären oder ambulanten Aufenthaltes die Funktion des komfortablen Interfaces zwischen den Krankenhaussystemen und dem Patienten übernimmt und Informationen, Termine und Daten im Zusammenhang mit den einzelnen Behandlungsschritten für den Patienten darstellt.
Medical Data Warehouse KI I Strukturdaten
Die Teilsysteme Medical Data Warehouse (MDW) KI I und MDW KI II werden in zwei Aus-baustufen die Datengrundlage für medizinische Entscheidungsprozesse bereitstellen, die auf Basis von KI-Algorithmen datengetrieben Empfehlungen für Behandlungsverläufe ausspre-chen und Vorhersagen über die Wahrscheinlichkeit eintretender Komplikationen machen können. In Stufe I der Lösung stehen dabei alle
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strukturiert vorliegenden Daten des HDZ so-wie die entsprechenden Dokumente als Datengrundlage für das MDW bereit.
Die erste Ausbaustufe umfasst:
- Erhebung von strukturierten Daten, systemübergreifende Datenspeicherung mit Echt-zeitdaten
- Identifizierung medizinischer Daten, die für die patienten- und fallbezogene Speiche-rung im MDW relevant sind (Aufbau eines sogenannten "digitalen Zwillings")
- Aufbau einer Datenbank mit Vergleichsdaten
- Abgleich Soll-/Ist mit Unterstützung durch KI
Folgende Use-Cases sind geplant:
- Durch die Analyse intraoperativer Daten (Anästhesie, Herz-/Lungenmaschine) sollen der OP-Verlauf überwacht und Warnungen bei Abweichungen erzeugt werden
- Aufgrund der stationären Behandlungsdaten sollen Warnungen zu einem abnormalen Behandlungsverlauf erzeugt werden und im KIS angezeigt werden
- Aufgrund stationärer und ambulanter Behandlungsdaten soll eine Entscheidungsunter-stützung zur Indikationsstellung der Implantation eines mechanischen Kreislaufunter-stützungssystems (VAD) generiert werden.
Medical Data Warehouse KI II Bilddaten
Die Teilsysteme Medical Data Warehouse (MDW) KI I und MDW KI II werden in zwei Aus-baustufen die Datengrundlage für medizinische Entscheidungsprozesse bereitstellen, die auf Basis von KI-Algorithmen datengetrieben Empfehlungen für Behandlungsverläufe ausspre-chen und Vorhersagen über die Wahrscheinlichkeit eintretender Komplikationen machen können. In Stufe I der Lösung stehen dabei alle strukturiert vorliegenden Daten des HDZ so-wie die entsprechenden Dokumente als Datengrundlage für das MDW bereit.
Die erste Ausbaustufe umfasst:
- Hinzufügen von Bilddaten und aus Bilddaten gewonnene Muster und Artefakte
Folgender Use-Case ist geplant:
- Der Use-Case soll die Fragestellung, ob eine Störung der Aortenklappe durch Katheter oder OP behandelt werden kann, unterstützen.
Vergabe in Losen
Die beschrieben Teilsysteme werden in zwei Losen vergeben. Das erste Los (LOS A) bilden die Teilsysteme "Ärztliche Kommunikation" in Abschnitt 4.4 und "Patientenkommunikation" in Abschnitt 4.5. Das zweite Los (LOS B) bilden die Teilsysteme Medical Data Warehouse (MDW) KI I und MDW KI II in den Abschnitten 4.6 und 4.7.
siehe III.2.1-2.3
Medical Data Warehouse KI I Strukturdaten Medical Data Warehouse I II Bilddaten
Herz- und Diabeteszentrum NRW Georgstr. 11 32545 Bad Oeynhausen
Ärztliche Kommunikation
Das Teilsystem Ärztliche Kommunikation stellt eine Softwarelösung dar, die der Arzt-zu-Arzt-Kommunikation im Rahmen der Erbringung von Konsiliarleistungen dient. Hier werden patientenbezogen unterschiedliche medizinische Daten (Dokumente, strukturierte Daten, Bilddaten) fallbezogen zusammengestellt, einrichtungsübergreifend medizinisch bewertet, ggf. unter Zuhilfenahme von Videokonferenzsystemen fachlich besprochen und schließlich ab-schließend befundet. Zielgruppe für dieses Portal sind die Kliniken des HDZ mit ihrem ärztli-chen und nichtärztlichen Personal sowie Zuweiser und Kooperationspartner als medizinische Institutionen mit ihrem jeweilen Personal.
Es umfasst insbesondere:
- Eine elektronische Fallakte
- Videokonferenzsysteme
- Virtuelle Fallkonferenzen mit gemeinsamer Befundanalyse
- Datenaustausch zwischen festen Spezialkliniken (virtuelles Zentrum)
Patientenkommunikation
Das Teilsystem "Patientenkommunikation" soll die digitalen Prozesse in den Bereichen Auf-nahmemanagement, Behandlungsmanagement und Entlass- und Überleitungsmanagement abbilden. Es stellt somit die zentralen Schnittstellen der digitalen Kommunikation zwischen Patienten und dem HDZ mit seinen IT-Kernkomponenten dar. Zielsetzung ist einerseits die Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse im Krankenhaus und anderer-seits die Unterstützung des Patienten vor, im Laufe und nach dem stationären Behandlungs-prozess.
Obwohl das Teilsystem mit "Patientenkommunikation" bezeichnet wird, werden zur techni-schen Umsetzung der gewünschten Funktionen drei unterschiedliche Nutzungswege aus Sicht des Patienten gefordert:
- Ein browsergestütztes Webportal soll insbesondere im Vorfeld der Behandlung digi-tale Dienste anbieten;
- ein Patientenkiosk/Terminal soll den Checkin zur ambulanten oder stationären Be-handlung unterstützen und neben den auch webbasierten Funktionen speziell Ge-schäftsvorfälle unter Verwendung der Versichertenkarte
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(eGK) anbieten, die über das browsergestützte Webportal technologisch nicht abgebildet werden können (z. B. Aus-lesen des eMP oder Rechtemanagement der ePA)
- eine Patienten-App, die während des stationären oder ambulanten Aufenthaltes die Funktion des komfortablen Interfaces zwischen den Krankenhaussystemen und dem Patienten übernimmt und Informationen, Termine und Daten im Zusammenhang mit den einzelnen Behandlungsschritten für den Patienten darstellt.
Medical Data Warehouse KI I Strukturdaten
Die Teilsysteme Medical Data Warehouse (MDW) KI I und MDW KI II werden in zwei Aus-baustufen die Datengrundlage für medizinische Entscheidungsprozesse bereitstellen, die auf Basis von KI-Algorithmen datengetrieben Empfehlungen für Behandlungsverläufe ausspre-chen und Vorhersagen über die Wahrscheinlichkeit eintretender Komplikationen machen können. In Stufe I der Lösung stehen dabei alle strukturiert vorliegenden Daten des HDZ so-wie die entsprechenden Dokumente als Datengrundlage für das MDW bereit.
Die erste Ausbaustufe umfasst:
- Erhebung von strukturierten Daten, systemübergreifende Datenspeicherung mit Echt-zeitdaten
- Identifizierung medizinischer Daten, die für die patienten- und fallbezogene Speiche-rung im MDW relevant sind (Aufbau eines sogenannten "digitalen Zwillings")
- Aufbau einer Datenbank mit Vergleichsdaten
- Abgleich Soll-/Ist mit Unterstützung durch KI
Folgende Use-Cases sind geplant:
- Durch die Analyse intraoperativer Daten (Anästhesie, Herz-/Lungenmaschine) sollen der OP-Verlauf überwacht und Warnungen bei Abweichungen erzeugt werden
- Aufgrund der stationären Behandlungsdaten sollen Warnungen zu einem abnormalen Behandlungsverlauf erzeugt werden und im KIS angezeigt werden
- Aufgrund stationärer und ambulanter Behandlungsdaten soll eine Entscheidungsunter-stützung zur Indikationsstellung der Implantation eines mechanischen Kreislaufunter-stützungssystems (VAD) generiert werden.
Medical Data Warehouse KI II Bilddaten
Die Teilsysteme Medical Data Warehouse (MDW) KI I und MDW KI II werden in zwei Aus-baustufen die Datengrundlage für medizinische Entscheidungsprozesse bereitstellen, die auf Basis von KI-Algorithmen datengetrieben Empfehlungen für Behandlungsverläufe ausspre-chen und Vorhersagen über die Wahrscheinlichkeit eintretender Komplikationen machen können. In Stufe I der Lösung stehen dabei alle strukturiert vorliegenden Daten des HDZ so-wie die entsprechenden Dokumente als Datengrundlage für das MDW bereit.
Die erste Ausbaustufe umfasst:
- Hinzufügen von Bilddaten und aus Bilddaten gewonnene Muster und Artefakte
Folgender Use-Case ist geplant:
- Der Use-Case soll die Fragestellung, ob eine Störung der Aortenklappe durch Katheter oder OP behandelt werden kann, unterstützen.
Vergabe in Losen
Die beschrieben Teilsysteme werden in zwei Losen vergeben. Das erste Los (LOS A) bilden die Teilsysteme "Ärztliche Kommunikation" in Abschnitt 4.4 und "Patientenkommunikation" in Abschnitt 4.5. Das zweite Los (LOS B) bilden die Teilsysteme Medical Data Warehouse (MDW) KI I und MDW KI II in den Abschnitten 4.6 und 4.7.
siehe III.2.1-2.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss folgende Erklärung abgeben:
Wir erklären als Unternehmen,
- dass für uns kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegt.
§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB lautet wie folgt:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Wir erklären ferner als Unternehmen,
- dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind,
- dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben,
- dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird,
- dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Der Bewerber muss folgende Erklärung abgeben:
- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 3 Mio. EUR, dreifach maximiert.
alternativ zu vorstehender Erklärung
- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.
- Bruttogesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
- Anzahl von Mitarbeitern (keine freien Mitarbeiter, Vollzeit oder vollzeitäquivalent)
Der Bewerber muss folgende Erklärung abgeben:
- Wir verfügen über die Zertifizierung gem. § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV), alternativ wir werden die vorgenannte Zertifizierung spätestens zum Leistungsbeginn vorlegen.
Los A:
- Mindestens drei Referenzen über abgeschlossene Projekte zur Ärztlichen Kommunikation/Patientenkommunikation in Form einer Softwarelösung die der Arzt-zu-Arzt-Kommunikation im Rahmen der Erbringung von Konsiliarleistungen dient. Die Referenzleistung muss eine fallbezogene Zusammenstellung patientenbezogener unterschiedlicher medizinischer Daten (Dokumente, strukturierte Daten, Bilddaten) ermöglichen. Zudem muss im Rahmen die Softwarelösung eine einrichtungsübergreifende medizinische Bewertung ggf. unter Zuhilfenahme von Videokonferenzsystemen und eine fachliche Besprechung/Befundung ermöglichen.
- Auftragsvolumen (B) [10 Punkte größer/gleich 1,5 Mio. brutto, 5 Punkte zwischen 0,5 und kleiner gleich 1,5 Mio. brutto, 0 Punkte bei kleiner als 0,5 Mio. brutto]
- Größe des Krankenhauses/der medizinischen Einrichtung (B) [5 Punkte größer gleich 1000 Betten, 4 Punkte größer gleich 500 und weniger als 1000 Betten, 3 Punkte weniger als 500 Betten]
- Jahr der Fertigstellung (B) [2021 oder später = 5 Punkte, 2020 = 4 Punkte, 2018/19 = 3 Punkte, vor 2018 Ausschluss der Referenz]
- Besondere Referenzmerkmale (B, jeweils 2 Punkte) : Digitales Aufnahmemanagement, Digitales Behandlungsmanagement, Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement, Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme und Verfahren und telemedizinische Netzwerke, Erfüllung aller Muss-Kriterien der Leistungsbeschreibung Ziffer 4.4, Integration von Dedalus Orbis.
Los B:
- Mindestens drei Referenzen über abgeschlossene Projekte zu Medical BW und darauf aufbauenden Entscheidungsunterstützugssystemen
- Auftragsvolumen (B) [10 Punkte größer/gleich 4 Mio. brutto, 5 Punkte zwischen 2 und kleiner gleich 4 Mio. brutto, 0 Punkte bei kleiner als 2 Mio. brutto]
- Größe des Krankenhauses/der medizinischen Einrichtung (B) [5 Punkte größer gleich 1000 Betten, 4 Punkte größer gleich 500 und weniger als 1000 Betten, 3 Punkte weniger als 500 Betten]
- Jahr der Fertigstellung (B) [2021 oder später = 5 Punkte, 2020 = 4 Punkte, 2018/19 = 3 Punkte, vor 2018 Ausschluss der Referenz]
- Besondere Referenzmerkmale (B, jeweils 2 Punkte): Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Enscheidungsunterstützungssystemen, Erfüllung aller Muss-Kriterien der Leistungsbeschreibung Ziffer 4.6.1.
Die Punkte werden mit der in der Bewertungsmatrix angegebenen Gewichtung multipliziert. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewertungsmatrix und das Bewerbungsformular verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDZYY5X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.