GS Süd, Frankenstr. 200, Essen: Generalplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-470
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS Süd, Frankenstr. 200, Essen: Generalplanerleistungen
Generalplanerleistungen zur Sanierung der ehemaligen Gesamtschule Süd- Frankenstr 200- Essen
Die Gebäudeteile Nord, Ost, Süd, Aula und das Westgebäude sind auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse aus den
Untersuchungen der Fassaden des Statikbüros Rothe (absturzgefährdete Fassade), der letzten WKP-Berichte und der Gefährdungsbeurteilung des Brandschutzsachverständigen Kraft (Brandschutzmängel) zu sanieren. Dabei sind auch zwingend erforderliche Modernisierungen der IT-Infrastruktur und der technischen Einrichtung in die Sanierungsarbeiten mit
einzubeziehen.
Die Beauftragung erfolgt in 3 Stufen:
- Stufe 1: Leistungsphase (LPH) 1-2
- Stufe 2: Leistungsphase (LPH) 3-4
- Stufe 3: Leistungsphase (LPH) 5-9
(siehe nähere Erläuterung in der Aufgabenbeschreibung)
GSS Frankenstraße Frankenstraße 300 45133 Essen
Beauftragung von Generalplanerleistungen (VGV-Verfahren) zur Sanierung der ehemaligen Gesamtschule Süd- Frankenstr 200- Essen
Die Gebäudeteile Nord, Ost, Süd, Aula und das Westgebäude sind auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse aus den
Untersuchungen der Fassaden des Statikbüros Rothe (absturzgefährdete Fassade), der letzten WKP-Berichte und der Gefährdungsbeurteilung des Brandschutzsachverständigen Kraft (Brandschutzmängel) zu sanieren. Dabei sind auch zwingend erforderliche Modernisierungen der IT-Infrastruktur und der technischen Einrichtung in die Sanierungsarbeiten mit
einzubeziehen.
Die Beauftragung erfolgt in 3 Stufen:
- Stufe 1: Leistungsphase (LPH) 1-2
- Stufe 2: Leistungsphase (LPH) 3-4
- Stufe 3: Leistungsphase (LPH) 5-9
(siehe nähere Erläuterung in der Aufgabenbeschreibung)
Referenzen, Jahresumsätze, Anzahl der Mitarbeitenden:
Objektplanung: durchschnittliche Jahresumsätze und Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
TGA-Planung: durchschnittliche Jahresumsätze und Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Generalplaner: 2 Referenzen des Generalplaners der letzten 10 Jahre nach Kriterien der Bekanntmachung
TGA: 2 Referenzen des TGA-Planers der letzten 10 Jahre nach Kriterien der Bekanntmachung
Freianlagenplanung: 1 Referenz des Landschaftsplaners der letzten 10 Jahre nach Kriterien der Bekanntmachung
Unterkriterien und Bewertung siehe Datei: Generalplanerleistungen für die Sanierung der GS Süd, Frankenstr. 200, Eignungskriterien Bewerberauswahl im Register Sonstiges
Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix wird die o.g. Zahl der Bewerber aufgefordert ein Angebot einzureichen und zum Verhandlungstermin eingeladen.
Aufgrund der Pandemie ist von einer Durchführung per Videokonferenz auszugehen.
Ein Honorarangebot ist im Zuge der ersten Stufe (Bewerberauswahl) nicht gefordert.
Die Beauftragung erfolgt als HOAI Stufenauftrag:
Die Beauftragung erfolgt in 3 Stufen:
- Stufe 1: Leistungsphase (LPH) 1-2
- Stufe 2: Leistungsphase (LPH) 3-4
- Stufe 3: Leistungsphase (LPH) 5-9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand
der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Präqualifizierte Unternehmen können auch den Nachweis der Eignung gemäß § 6 Abs.4 VOL/A und § 122 Abs. 3 GWB mit dem Angebot, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Sofern ein Bewerber geforderte Erklärungen bzw. Nachweise alternativ in Form der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) einreicht, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche in diesen Bewerberbögen abgefragten Erklärungen bzw. Nachweise enthält
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt/Architektin" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Im Falle einer Beauftragung müssen alle Fachplaner die Voraussetzungen gemäß § 75 Abs. 2 VgV (Beratender Ingenieur/Ingenieur) erfüllen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Der Nachweis (z.B. Mitgliedschaft in einer Architektenkammer) ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber/innen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und sie eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE ZUR ANGEBOTSABGABE
1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A
1.1.) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.
1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.
1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten, Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt. Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).
2.1.) Bei dieser Ausschreibung können Sie ausschließlich elektronische Angebote/ Teilnahmeanträge über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr abgeben. Papierangebote/ Papierteilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Eine Angebotsabgabe über die Kommunikation oder per Mail an die Vergabestelle ist nicht möglich und führt zum Angebotsausschluss. Umfassende Informationen zur E-Vergabe können Sie den Vergabeunterlagen und insbesondere den Teilnahmebedingungen für die Abgabe elektronischer Angebote / Teilnahmeanträge entnehmen. Der Immobilienwirtschaft der Stadt Essen ist sehr daran gelegen, dass Ihre elektronischen Angebote/ Teilnahmeanträge rechtzeitig auf dem Vergabemarktplatz eingehen. Stellen Sie frühzeitig sicher, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes erfüllen. Hierbei können wir Ihnen weitergehend leider nicht behilflich sein, da es um Ihre unternehmensinternen IT-Systemvoraussetzungen geht.
2.3.) Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/ dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform, mit dem Bietertool, der Vergabestelle zu übermitteln.
2.4.) Die Abgabe einer GAEB Angebotsdatei ist gewünscht, jedoch ist keine Bedingung zur Angebotsabgabe. Bei Abweichungen von Papierangebot und eingereichter GAEB d84 Angebotsdatei ist allein das schriftliche Angebot verbindlich. In den Vergabeunterlagen ist das Dokument "Angebotsschreiben" vollständig und an allen vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Das Fehlen von Seiten und Unterschriften führt ggfs. zum Ausschluss des Angebotes.
2.5.) Wertung von Preisnachlässen
Gemäß § 16d EU Abs.4 VOB/A werden Preisnachlässe ohne Bedingung nicht gewertet, wenn sie nicht an der vom öffentlichen Auftraggeber nach § 13 EU Absatz 4 VOB/A bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Unaufgeforderte angebotene Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht gewertete Preisnachlässe (Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und können im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYRRX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]