Green AI Hub (GAI) Referenznummer der Bekanntmachung: 57-E-2110
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.z-u-g.org
Abschnitt II: Gegenstand
Green AI Hub (GAI)
Die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beauftragt, einen geeigneten Vertragspartner zu finden, der die Administration, inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung des Vorhabens „Green-AI Hub Mittelstand“ zur Stärkung der Entwicklung und Erprobung von KI-Technologien für Materialeinsparung und Ressourcenschutz sowie den Transfer in die betriebliche Anwendung umsetzen soll.
Anwendungsbeispiele sind unter anderem die vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance), die Prozess- und Produktoptimierung oder eine verbesserte Logistikplanung. Die Steigerung der Ressourceneffizienz ist ein zentraler Hebel, nicht nur um Umweltwirkungen zu verbessern, sondern auch gleichzeitig Kosten zu senken. Trotz dieser Vorteile wird die Steigerung der Ressourceneffizienz mit Hilfe von KI in Unternehmen häufig noch als Nebeneffekt gesehen und nicht gezielt vorangetrieben. Des Weiteren lag der Fokus bisheriger Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz weitestgehend auf der Ressource Energie. Andere betriebliche Ressourcen wurden aufgrund dieser Fokussierung vernachlässigt.
Ziel des Auftrags ist die Konzeption, der Aufbau und der Betrieb des Green-AI Hub Mittelstand durch den AN. Dazu wurden vier Leistungsbereiche festgelegt:
Leistungsbereich 1 - Green-AI Hub Mittelstand: Konzeption und Aufbau
Leistungsbereich 2 - Green-AI Hub Mittelstand: Betrieb und Anwendungsfelder
Leistungsbereich 3 - Green-AI Hub Mittelstand: Weiterführung und Verstetigung
Leistungsbereich 4 - Green-AI Hub Mittelstand: Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation.
Stresemannstr. 69-71
10963 Berlin
Die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beauftragt, einen geeigneten Vertragspartner zu finden, der die Administration, inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung des Vorhabens „Green-AI Hub Mittelstand“ zur Stärkung der Entwicklung und Erprobung von KI-Technologien für Materialeinsparung und Ressourcenschutz sowie den Transfer in die betriebliche Anwendung umsetzen soll.
Anwendungsbeispiele sind unter anderem die vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance), die Prozess- und Produktoptimierung oder eine verbesserte Logistikplanung. Die Steigerung der Ressourceneffizienz ist ein zentraler Hebel, nicht nur um Umweltwirkungen zu verbessern, sondern auch gleichzeitig Kosten zu senken. Trotz dieser Vorteile wird die Steigerung der Ressourceneffizienz mit Hilfe von KI in Unternehmen häufig noch als Nebeneffekt gesehen und nicht gezielt vorangetrieben. Des Weiteren lag der Fokus bisheriger Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz weitestgehend auf der Ressource Energie. Andere betriebliche Ressourcen wurden aufgrund dieser Fokussierung vernachlässigt.
Ziel des Auftrags ist die Konzeption, der Aufbau und der Betrieb des Green-AI Hub Mittelstand durch den AN. Dazu wurden vier Leistungsbereiche festgelegt:
Leistungsbereich 1 - Green-AI Hub Mittelstand: Konzeption und Aufbau
Leistungsbereich 2 - Green-AI Hub Mittelstand: Betrieb und Anwendungsfelder
Leistungsbereich 3 - Green-AI Hub Mittelstand: Weiterführung und Verstetigung
Leistungsbereich 4 - Green-AI Hub Mittelstand: Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation.
Mittelständische Unternehmen sind der Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft. Aktuelle Studien belegen, dass die KMU das Potential der KI für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erkannt haben. Gleichzeitig zeigen sie auch, dass immer noch ein signifikanter Anteil an KMU existiert, in denen noch keine KI-Lösungen angedacht oder eingesetzt werden und dass in den deutschen KMU kein einheitliches Verständnis von KI herrscht. In den Studien geben die befragten KMU z.B. an, dass u.a. der Mangel an interner Kompetenz, allgemeiner Probleme der Strategieimplementierung, Datenprobleme und Mängel in der eigenen IT-Infrastruktur als Hürden für den Einsatz von KI-Lösungen im eigenen Unternehmen gesehen werden. Es wird ebenfalls der Wunsch geäußert, durch Schulungen interne Kompetenzen zu verbessern oder durch ein erfolgreiches Pilotprojekt die breite Implementierung im Unternehmen anzustoßen.
Der Auftragnehmer darf bei der Durchführung sämtlicher Leistungen folgende Obergren-zen im Kalenderjahr nicht überschreiten:
2022: 2.880.000 €
2023: 3.780.000 €
2024: 2.970.000 €
2025: 900.000 €
Die öffentliche Auftraggeberin wird von den geeigneten Bewerbern mindestens
drei, nach seiner freien Wahl auch mehr als drei, höchstens aber fünf Bewerber
zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und damit zum Bieterwettbewerb
zulassen. Auswahl und Rangbildung unter allen geeigneten Bewerbern erfolgt
dann nach der Höhe der erreichten Punkte auf Grund objektiver und
nichtdiskriminierender Eignungskriterien.
- Geeignete Projektreferenz hat die Implementierung von technologiebasierten Lösungen für den Bereich Ressourceneffizienz oder Materialeinsparung zum Gegenstand.
- Im Rahmen der geeigneten Projektreferenz wurde ein KMU beraten.
Für jedes erfüllte Kriterium erhält der Bewerber einen Punkt. Auch die zum Beleg der Eignung eingereichten Referenzen werden bewertet.
Erfüllt ein geeignetes Referenzprojekt zwei Kriterien, erhält der Bewerber zwei Punkte.
Bewerber können eine unbegrenzte Anzahl von Referenzprojekten einreichen. Es werden maximal insgesamt 5 Referenzprojekte bewertet. Somit können maximal 10 Punkte erreicht werden.
Beispiel: Fünf von sieben Bewerbern erfüllen die Mindestanforderungen und
sind geeignet. Der Auftraggeber bildet nach Punkten nun eine Rangfolge und
lässt die nach Rangfolge ersten vier Bewerber zum Bieterwettbewerb zu, drei
Bewerber erhalten dagegen ein Absageschreiben:
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, kann die
öffentliche Auftraggeberin das Vergabeverfahren fortführen, indem sie den oder
die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Andere
Unternehmen, die sich nicht um die Teilnahme beworben haben, oder Bewerber,
die nicht über die geforderte Eignung verfügen, dürfen dann nicht zu demselben
Verfahren zugelassen werden, § 51 Abs. 3 Satz 3 VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum und die personellen Kapazitäten, sowie inwiefern in der Vergangenheit mit öffentlichen Auftraggebern zusammengearbeitet wurde, max. zwei DIN A4 Seiten.
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen; nicht älter als 6 Monate bei Angebotsabgabe)
3. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
4. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Zu 4:
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall für Personen-und Sachschäden sowie Vermögensschäden mindestens betragen: 1.000.000 €.
5. Vorlage geeigneter Referenzen
Es sind geeignete Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre unter Angabe des Auftragsgegenstandes, des Kunden, des Auftragsvolumens und des Zeitraums einzureichen, welche die untenstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Geeignet ist eine Referenz, die Beratungsleistungen zur Umsetzung von Technologienprojekten zum Gegenstand hat mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten.
Eine Referenz kann auch mehrere der nachfolgenden Mindestanforderungen abdecken.
6. Darlegung der Erfahrung in der Texterstellung und Redaktion von Meldungen, Pressemitteilungen, Reportagen etc., max. zwei DIN A4 Seiten.
7. Darlegung der Erfahrung des Unternehmens mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, dazu Benennung des/der Datenschutzbeauftragten sowie Beifügen der unternehmenseigenen technisch-organisatorischen Maßnahmen
Zu 5:
- Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzprojekte einzureichen.
- Mindestens eine (1) geeignete Projektreferenz hat die Implementierung von technologiebasierten Lösungen für den Bereich Ressourceneffizienz und/oder Materialeinsparung zum Gegenstand.
- Bei mindestens einer (1) geeigneten Projektreferenz wurde ein KMU beraten.
- Mindestens eine (1) geeignete Projektreferenz hat die Konzeption und Organisation von Veranstaltungen (wie z.B. Fachmessen, Kongressen oder Fachkonferenzen) zum Gegenstand.
- Mindestens eine geeignete (1) Referenz beinhaltet die Erfahrung in der Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation für die Zielgruppe Unternehmen, insbesondere KMU im Technologiebereich, idealerweise im Bereich KI
- Bei mindestens einer (1) geeignete Referenz war das Auftragsvolumen > 2 Mio. EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Fristen im Teilnahmewettbewerb:
Frist für Bewerberfragen im Teilnahmewettbewerb: 17.02.2022, 12:00 Uhr
Beantwortung bis spätestens: 21.02.2022
Voraussichtliche Fristen in der Angebotsphase:
Aufforderung zur Angebotsabgabe: Vorauss. 16.03.2022
Frist für Bieterfragen in der Angebotsphase: Vorauss. 31.03.2022
Frist für die Erstangebote: Vorauss. 11.04.2022, 12:00 Uhr
Voraussichtliches Zuschlagsdatum für Erstangebote: 20.05.2022
Ggfs. Verhandlungsgespräche: Vorauss. 03.05.2022
Frist für die endgültigen Angebote: Vorauss. 30.05.2022
Voraussichtliches Zuschlagsdatum für endgültige Angebote: 08.07.2022
Angebotsbindefrist: 31.08.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.