Freiberufliche Leistung: Objekt- und Tragwerksplanung für den Abriss und Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Haltestelle Michaelshoven, Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0007-69-6 (vergebener Auftrag)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberufliche Leistung: Objekt- und Tragwerksplanung für den Abriss und Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Haltestelle Michaelshoven, Köln
Vergabe von Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Haltestelle Michaelshoven in Köln.
Objektplanung Ingenieurbauwerke §43 HOAI 2021, Tragwerksplanung §51 HOAI 2021, sowie besondere Leistungen.
Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst die Leistungsphasen 1-2.
Objekt- und Tragwerksplanung für den Abriss und Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Haltestelle Michaelshoven Köln
Die Stadt Köln plant die vorhandene Brücke Am Tannenhof im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven abzureißen und durch einen Neubau an gleicher Stelle zu ersetzten. Das Brückenbauwerk, Baujahr 1968/69, ist gemäß Bauwerksuntersuchungen aus dem Jahr 2019 in einem derart schlechten Zustand, dass die Stadt Köln den Abbruch und die Planung eines Ersatzneubaus bis einschließlich der Vorentwurfsplanung beschlossen hat. Die Leistungen werden durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln als zuständigem Baulastträger ausgeschrieben. Nach Abschluss der Vorentwurfsplanung soll ein erweiterter Planungsbeschluss über die Fortführung der Planungsleistung entscheiden, da parallel zur Planung des Ersatzneubaus der Betreiber und Eigentümer der Gleistrasse alternativ die Querung der Gleistrasse durch einen höhengleichen Übergang prüft.
Die Nutzung des Bestandsbauwerkes ist derzeit nur über die Aufzugsanlagen und zwei steile, nicht barrierefreie Fußgängerrampen möglich. Im Zuge der Neuplanung sollen die steilen Rampen durch Treppenaufgänge mit verbreiterten Fahrradschieberampen ersetzt werden. In Ergänzung hierzu ist für zusätzliche Barrierefreiheit in Leistungsphase 2 (HOAI) der Bau von flachen Brückenrampen, die den Vorgaben der ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen, in aktuellster Fassung) entsprechen, zu untersuchen. Das Ergebnis aus Leistungsphase 2 wird Grundlage für die Entscheidung der Vergabe, weiterer Planungsleistungen.
Der Betrieb der Gleisanlage und Stadtbahnhaltestelle wird permanent aufrechterhalten.
Bauzeitlich soll eine Behelfsbrücke mit barrierefreiem Zugang errichtet werden. Technisch besteht die Möglichkeit die Behelfsbrücke spiegelbildlich an die bestehenden Aufzugsanlagen der HGK anzuschließen. Dies setzt abgestimmte Vorabreiten mit der HGK voraus.
Vertragsgegenstand ist die Planungsleistung, sowohl zum Abriss und Neubau des Brückenbauwerkes inklusive Nebenanlagen, als auch zum Bau einer bauzeitigen Behelfsbrücke, jeweils inklusiver der statischen Nachweisführung entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungsphasen. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung kann im Falle eines Baubeschlusses auf die Tätigkeit der Bauüberwachung sowie die Bauoberleitung während der Bauausführung ergänzt werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die 1. Auftragsstufe erstreckt sich auf die Leistungesphasen 1-2 HOAI. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer zu gegebener Zeit mit weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freiberufliche Leistung: Objekt- und Tragwerksplanung für den Abriss und Ersatzneubau der Brücke Am Tannenhof, Haltestelle Michaelshoven, Köln
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Enger
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 32130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bockermann-fritze.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCNV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU