Rahmenvereinbarung zur Erfassung und Bereitstellung aktueller 3D-Panoramabilder des Kölner Straßenraums für die Jahre 2022 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0066-12-2 (vergebener Auftrag)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Erfassung und Bereitstellung aktueller 3D-Panoramabilder des Kölner Straßenraums für die Jahre 2022 bis 2025
Rahmenvereinbarung zur Erfassung und Bereitstellung aktueller 3D-Panoramabilder des Kölner Straßenraums für die Jahre 2022 bis 2025
Rahmenvereinbarung zur Erfassung und Bereitstellung aktueller 3D-Panoramabilder des Kölner Straßenraums für die Jahre 2022 bis 2025 Köln
1 Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil
1.1 Allgemeine Beschreibung
Die Stadt Köln beauftragt
(1) die Bereitstellung von aktuellen, jährlich neu erhobenen Straßenpanoramadaten. Unter Straßenpanoramadaten ist folgendes zu verstehen:
a. Panoramabilder: nahtlos aneinandergrenzende, georeferenzierten 360-Grad Panoramabilder in HD-Auflösung (mindestens 100 MPX Sensorauflösung)
b. Die Panoramabilder dürfen keine Parallaxen aufweisen.
c. Laserdaten: triangulierte 3D-Oberflächendaten, deren Grundlagedaten in Form von 3D-Punktwolken per Laserscanner (LiDAR) simultan zu den Panoramabildern erfasst wurden
d. Aufnahmepunkte: Es müssen die Aufnahmepunkte der unter (1) a. genannten Panoramabilder, möglichst vor der Einstellung der aktualisierten Panoramabilder, geliefert werden. Pro Aufnahmepunkt muss mindestens die Bild-ID als Attribut angehängt sein.
e. Straßen-Ortho-Fotos: generiert aus der Kameraperspektive bieten sie durch die Kombination von Bildmaterial mit Laserscan-Punktwolken eine Bodenauflösung von circa 2 cm.
f. Bild-Export-Tool: über eine REST-Schnittstelle wird das automatische Generieren von regulären Fotos der Panoramabilder ermöglicht, um eine Texturierung des Stadtmodells durchzuführen.
Anmerkung: Die Straßenpanoramadaten und LiDAR-Daten müssen exakt übereinstimmen, das heißt, für alle Daten müssen dieselben Positionierungsinformationen verwendet werden.
(2) die Bereitstellung einer vom Auftragnehmer gehosteten Webanwendung auf der Basis von HTML5 inklusive der Datenhaltung für HD-Bilddaten und 3D-Oberflächendaten. Über die Webanwendung sowie über eine bereitgestellte API muss auf die Straßenpanoramadaten zugegriffen werden können. Die Nutzungsdauer beträgt 4 Jahre.
(3) Die jährliche Lieferung der Einzelbilder inklusive der Laserdaten auf einem geeignetem Speichermedium
Die Auswahl der geeigneten Lösung für die Bereitstellung der Straßenpanoramadaten und
deren Nutzung per webbasierter Anwendung erfolgt über diese Ausschreibung. Die Straßenpanoramadaten werden für interne Verwaltungsaufgaben der Stadtverwaltung Köln eingesetzt. Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Köln haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unter 4. definierten Vertragspartner das Recht, die Daten für interne Aufgaben zu nutzen.
1.2.1 Erstellungszeitpunkt und Aufnahmebedingungen
Die erste Befahrung muss im Frühjahr 2022 durchgeführt werden. Der Erfassungszeitraum soll möglichst 8 Wochen nicht überschreiten, um homogene Aufnahmebedingungen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen. Entsprechende Ressourcen sind vom Auftragnehmer einzuplanen. Die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers ist über Referenzen nachzuweisen, die in Umfang und zeitlichem Projektablauf vergleichbar sind (Eignung).
Um den störenden Einfluss von Vegetation zu minimieren, müssen auch die folgenden Befahrungen jeweils im Frühjahr durchgeführt werden. Mögliche Abweichungen hinsichtlich des vorgegebenen Zeitraumes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
Die bereitgestellten Straßenpanoramadaten für Köln müssen bei trockener Witterung und ausreichender natürlicher Beleuchtung unter Vermeidung von Schatten und Reflexionen durchgeführt werden.
Die Straßenpanoramadaten in den Fußgängerzonen sollten möglichst wenige Hindernisse und Personen enthalten und daher an einem Sonntag oder an einem Feiertag, möglichst vormittags, aufgenommen worden sein. Sofern keine Genehmigungen für Aufnahmen an Sonntagen oder Feiertagen vorliegen, erfolgt die Aufnahme der Fußgängerzonen vormittags vor Ladenöffnung. Dies ist möglichst auch für die Bilder im Innenstadtbereich zu gewährleisten.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund Alleinstellungsmerkmal. Dadurch werden keine anderen Bieter benachteiligt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Erfassung und Bereitstellung aktueller 3D-Panoramabilder des Kölner Straßenraums für die Jahre 2022 bis 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.cyclomedia.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCN2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU