Softwarepflege X-Ways Lizenzen und Rahmenvereinbarung für dauerhafte Überlassung von X-Ways Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 1000888227
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lzpd.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarepflege X-Ways Lizenzen und Rahmenvereinbarung für dauerhafte Überlassung von X-Ways Lizenzen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigte, ein Unternehmen mit der folgenden Lieferung / Leistung zu beauftragen:
- Verlängerungen der Softwarepflege für X-Ways Forensics- und Investigator- Bestandslizenzen (Los 1),
- dauerhafte Überlassung von X-Ways Forensics- und Investigator-Lizenzen auf Abruf (Los 2).
Verlängerung der Softwarepflege X-Ways Forensics und X-Ways Investigator
Duisburg
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste nutzt nachstehende Bestandslizenzen: X-Ways Forensics (650) und Investigator (56).
Für diese Bestandslizenzen sollte die Softwarepflege verlängert werden. Diese Softwarepflege ist vom Auftragnehmer zu erbringen.
Als optionale Leistung hat der Auftragnehmer die Pflege zusätzlicher, zum Bestand ggf. noch hinzukommender X-Ways Forensics- und X-Ways Investigator-Lizenzen zu erbringen (siehe dazu unten "Optionen").
Als optionale Leistung hat der Auftragnehmer die Pflege zusätzlicher, zum Bestand ggf. noch hinzukommender X-Ways Forensics- und X-Ways Investigator-Lizenzen zu erbringen. (Die maximale Abrufzahl gestaltet sich wie folgt: Bei einer fiktiven Vertragslaufzeit des Pflegevertrags von 4 Jahren wird der Auftraggeber insgesamt die Pflege für maximal 200 zusätzliche Forensics-Lizenzen und maximal 40 zusätzliche Investigator-Lizenzen abrufen. Ein Anspruch auf Abruf der vorstehenden
Lizenzen steht dem Auftragnehmer nicht zu. Es gibt zudem keine Mindestabnahmemenge.)
Rahmenvereinbarung über den Kauf von X-Ways Lizenzen sowie zugehörige Pflegeleistungen
Duisburg
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Abruf des Auftraggebers
- X-Ways Forensics-Lizenzen und/oder
- X-Ways Investigator-Lizenzen
dauerhaft zu überlassen (jeweils inklusive Dongle und jeweils inklusive Pflege für 12 Monate). Für die vorstehenden Leistungen kommt mit Zuschlag die "Rahmenvereinbarung über den Kauf von X-Ways Lizenzen sowie zugehörige Pflegeleistungen" zustande.
(Die maximale Abrufzahl gestaltet sich wie folgt:
Der Auftraggeber wird pro Vertragsjahr maximal 50 Forensics-Lizenzen und maximal 10 Investigator-Lizenzen abrufen. Bei einer fiktiven Vertragslaufzeit von 4 Jahren wird der Auftraggeber insgesamt also maximal 200 Forensics-Lizenzen und maximal 40 Investigator-Lizenzen abrufen. Ein Anspruch auf Abruf der vorstehenden Lizenzen steht dem Auftragnehmer nicht zu. Es gibt zudem keine Mindestabnahmemenge.)
Bei unterjährigem Abruf der Lizenzen werden - über die grundsätzlich für 12 Monate geschuldete Pflege hinaus - ggf. weitere Pflegeleistungen für einige Monate beauftragt (vgl. dazu im Einzelnen: Leistungsbeschreibung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlängerung der Softwarepflege X-Ways Forensics und X-Ways Investigator
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65552
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über den Kauf von X-Ways Lizenzen sowie zugehörige Pflegeleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D01L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die vorstehende Regelung gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland