Quartiersmanagement Merklinde Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2021-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.castrop-rauxel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement Merklinde
Leistungen eines Quartiersmanagements in Castrop-Rauxel, NRW
Stadt Castrop-Rauxel Europaplatz 1 44575 Castrop-Rauxel
Leistungen eines Quartiersmanagements in der Stadt Castrop-Rauxel, NRW. Zu den wesentlichen Aufgaben des Quartiersmanagements gehört die Umsetzung der Maßnahmen und Projekte des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "ISEK Merklinde" in Merklinde. Zentrale Projekte des ISEK sind die Entwicklung der ehemaligen Friedrich-Harkort-Schule zum Bürgerzentrum und die Organisation der Programme Quartiersfonds und Hof- und Fassadenprogramm. Der Auftragnehmer begleitet sowohl die Bauprojekte des ISEK, als auch sozialräumlich wirksame Projekte. Es gilt durch die Aktivierung und Vernetzung bürgerschaftlichen Engagements, die Eigenkräfte des Stadtteils zu fördern und für eine positive Entwicklung nutzbar zu machen. Weiterhin fungiert das Quartiersmanagement als Schnittstelle zwischen Bürgerschaft und Verwaltung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
12-2021-1 Quartiersmanagement Merklinde
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGD5VD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.