Administration und Durchführung des Deutsch-Tests für Zuwanderer Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.13 - 0741/21/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]413
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Administration und Durchführung des Deutsch-Tests für Zuwanderer
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Administration und Durchführung des skalierten Sprachtests " Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) im Rahmen der Integrationskurse nach §§ 43 ff. des AufenthG einschließlich der Bereitstellung und des Betriebes einer Webservice-Schnittstelle.
Die Höchstmenge beträgt über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung insgesamt 1.200.000 Prüfungsdurchführungen. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung der Höchstmenge, spätestens jedoch am 31.12.2025. Sofern die geschätzte Gesamtbedarfsmenge nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das optionale Recht, nicht aber die Verpflichtung, die Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2026 zu verlängern.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV
Für die Leistungserbringung kommen ausschließlich Bieter in Betracht, die Voll-Mitglied der "Association of Language Testers in Europe (ALTE)" sind.
Die veröffentlichen Qualitätsstandards zur Prüfungsadministration und -durchführung der ALTE sind bei der Leistungserbringung anzuwenden (vgl. Anlage 01 Leistungsbeschreibung).
Zum Nachweis der bis zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der ALTE ist die Akkreditierung mit einem einschlägigen Zertifikat der ALTE mit dem Angebot einzureichen. Zudem ist ein Test zu benennen, welcher mit einer ALTE Q-mark ausgezeichnet ist.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind durch den Bieter oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft gem. § 47 Abs. 5 VgV auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung darf abweichend von § 21 Abs. 6 VgV höchstens sechs Jahre betragen (vgl. hierzu § 65 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.