Mehrfachrahmenvereinbarung Ökopunkte Referenznummer der Bekanntmachung: 8-21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deltaport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mehrfachrahmenvereinbarung Ökopunkte
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet (zusammenfassend: DeltaPort-Häfen).
Zum Zweck der weiteren Entwicklung des Rhein-Lippe-Hafens wurde der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen-Süd" entwickelt. Das entsprechende Bauleitplanverfahren dauert noch an. Zur Kompensation des Eingriffes durch das Bauleitplanverfahren auf dem Gemeindegebiet der Stadt Wesel werden Ausgleichsflächen zur funktionalen Kompensation benötigt. DeltaPort beabsichtigt, zur Gewährleistung des Erwerbs der entsprechenden Anzahl an Ökopunkten eine Mehrfachrahmenvereinbarung mit allen geeigneten (dann) Verkäuferinnen, die im Rahmen dieses Verfahrens ein Angebot abgeben, zu schließen.
Im Folgenden werden Bieter und Bietergemeinschaften zusammenfassend als "Bieter" bezeichnet, soweit es nicht auf die Unterscheidung ankommt.
46483 Wesel
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet (zusammenfassend: DeltaPort-Häfen).
Zum Zweck der weiteren Entwicklung des Rhein-Lippe-Hafens wurde der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen-Süd" entwickelt. Das entsprechende Bauleitplanverfahren dauert noch an.
Zur Kompensation des Eingriffes durch das Bauleitplanverfahren auf dem Gemeindegebiet der Stadt Wesel werden Ausgleichsflächen zur funktionalen Kompensation benötigt. Zur Kompensation soll auf bereits anerkannte Ökokonten bzw. die dort geführten Ökopunkte zurückgegriffen werden. Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach dem Verfahren "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW" (LANUV, 2008). Sollte die Anerkennung der Ökopunkte durch die Untere Naturschutzbehörde mit einem anderen Bewertungsverfahren erfolgt sein, ist im Rahmen der jeweiligen Einzelangebote der Nachweis der Umkodierung bzw. die nach Umkodierung ermittelten Ökopunkte durch den Bieter bzw. die (dann) Verkäuferin zu erbringen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Deckung des sich aus den öffentlich-rechtlichen Vorgaben ergebenden Bedarfs für das hier gegenständliche Bauleitplanverfahren von insgesamt nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich ca. 800.000 Ökopunkten, die sich wie folgt aufteilen:
a) Gehölze, Einzelbäume, Säume
Zur Kompensation des Eingriffes sind im Umfang von bis zu ca. 200.000 Ökopunkten (LANUV, Bauleitplanung) flächige Gehölze, Heckenstrukturen bzw. Einzelbäume (Anteil flächige Gehölze bis zu ca. 120.000 Ökopunkte, Anteil Einzelbäume ca. 40.000 Ökopunkte; Anteil Saumstrukturen/Ruderalflächen im Zusammenhang mit den Gehölzpflanzungen ca. 40.000 Ökopunkte) nachzuweisen.
b) Grünland/Streuobstwiesen
Zur Kompensation des Eingriffes ist im Umfang von ca. 600.000 Ökopunkten (LANUV, Bauleitplanung) Grünland anzulegen bzw. zu extensivieren. Eine Neuanlage von Grünland wäre als Maßnahmentyp zu bevorzugen. Eine geeignete Maßnahme zur Kompensation ist ebenfalls die Anlage von Streuobstwiesen.
c) Halboffene Auenlandschaft
Alternativ zu den unter a) und b)aufgeführten Biotopstrukturen ist die Schaffung einer vielfältig strukturierten Auenlandschaft mit Wechsel zwischen Offenlandbereichen und Gehölzstrukturen zur Kompensation des Eingriffes in die typische niederrheinische Kulturlandschaft geeignet.
d) Entsiegelung
Zur Kompensation des Eingriffes durch die anvisierte großflächige Versiegelung des Plangebietes ist die Durchführung von Entsiegelungsmaßnahmen geeignet. Entsprechende Maßnahmen können ebenfalls angeboten werden.
Die Ökopunkte müssen im Kompensationsraum Niederrheinisches Tiefland (K02) generiert worden sein. Die (dann) Verkäuferin wird die dauerhafte Pflege und den Erhalt der den Ökopunkten hinterlegten Flächen und damit die dauerhafte ökologische Funktionsfähigkeit der Kompensationsmaßnahme sicherstellen. Sie wird auch die regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der den Ökopunkten hinterlegten Maßnahme durchführen und DeltaPort mind. einmal jährlich berichten.
Aufgrund des sich aus den öffentlichen-rechtlichen Vorgaben ergebenden Bedarfs für das hier gegenständliche Bauleitverfahren geht DeltaPort - anhand der bisherigen Markterkundung - davon aus, dass ein Erwerb der Ökopunkte von nur einer Verkäuferin nicht möglich sein wird. DeltaPort beabsichtigt daher, zur Gewährleistung des Erwerbs der entsprechenden Anzahl an Ökopunkten eine Mehrfachrahmenvereinbarung mit allen geeigneten (dann) Verkäuferinnen, die im Rahmen dieses Verfahrens ein Angebot abgeben, zu schließen. DeltaPort behält sich vor, den Verkäuferinnen einen etwaigen darüber hinaus gehenden, sich aus öffentlich-rechtlichen Vorgaben ergebenden Bedarf für das hier gegenständliche Bauleitplanverfahren während der Laufzeit der Mehrfachrahmenvereinbarung anzuzeigen. Maximal werden aber insgesamt 1,5 Mio. Ökopunkte abgerufen werden.
In ihren innerhalb dieses Vergabeverfahrens einzureichenden Angeboten haben die Bieter unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter die verfügbaren Maßnahmen/Ökokonten, die jeweils maximal verfügbaren Ökopunkte sowie - aufgeteilt nach Maßnahmen/Ökokonten - den jeweiligen Preis je Ökopunkt verbindlich festzulegen.
Im Zuge der Ausübung der Mehrfachrahmenvereinbarung können die (dann) Verkäuferinnen DeltaPort jeweils Ökopunkte zu den in diesem Vergabeverfahren festgelegten Bedingungen anbieten (Einzelangebote). Die Auswahl der konkreten zu erwerbenden Ökopunkte liegt im Ermessen von DeltaPort und erfolgt nach Prüfung durch und in Abstimmung mit den von DeltaPort beauftragten Planern und den zuständigen Behörden.
Die (dann) Verkäuferinnen werden keinen Anspruch darauf haben, dass DeltaPort Ökopunkte von ihnen erwirbt. DeltaPort behält sich insbesondere vor, die Kompensationserfordernisse durch eigene Ausgleichmaßnahmen zu erfüllen.
DeltaPort wird die Prüfung und Abstimmung mit den Behörden innerhalb eines Zeitraums von 12 Wochen ab Eingang des jeweiligen Einzelangebotes der jeweiligen (dann) Verkäuferin durchführen. Für diesen Zeitraum wird die jeweilige (dann) Verkäuferin die Ökopunkte für DeltaPort reservieren. Soweit DeltaPort nach Ablauf des Zeitraums das Angebot der jeweiligen (dann) Verkäuferin nicht angenommen hat, endet die Reservierung soweit sie nicht durch die Verkäuferin verlängert wird. DeltaPort wird in der Mehrfachrahmenvereinbarung das Recht eingeräumt, von dem jeweiligen Einzelabruf zurückzutreten, wenn der Bebauungsplan Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen Süd" nicht bis zum 31.12.2023 rechtskräftig geworden ist
Die Laufzeit der Mehrfachrahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und endet mit Ablauf des 31.12.2023 oder - falls dies vor dem 31.12.2023 erfolgt - mit Rechtkraft des Bebauungsplans Nr. 232 "Rhein-Lippe-Hafen Süd".
DeltaPort ist berechtigt, die Mehrfachrahmenvereinbarung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Soweit die Mehrfachrahmenvereinbarung verlängert wird, wird DeltaPort dies den Verkäuferinnen spätestens bis zum 30.09.2023 mitteilen. Soweit die Mehrfachrahmenvereinbarung verlängert werden sollte, verlängert sich das Rücktrittsrecht für Einzelabrufe dergestalt, dass DeltaPort von diesem Gebrauch machen kann, soweit der Bebauungsplan Nr. 232 nicht bis zum 31.12.2024 rechtskräftig geworden ist.
1. Zuschlagkriterien
DeltaPort beabsichtigt, die Mehrfachrahmenvereinbarung mit allen geeigneten Bietern abzuschließen. Es erfolgt daher keine Auswahlentscheidung.
2. Laufzeit
Der Beginn der Laufzeit hängt vom Datum des Zuschlags ab.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Angebot eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (im Folgenden vereinfachend: Mitglied/er) einzureichen.
Unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter haben die Bieter folgende Erklärungen abzugeben:
a) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 80 der Richtlinie 2014/25/EU i.V.m. Art. 57 Abs. 12, und 4 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
b) Soweit Verfehlungen vorliegen: Darstellung der Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 80 der Richtlinie 2014/25/EU i.V.m. Art. 57 Abs. 6 der Richtlinie 2014/24/EU die bereits ergriffen worden sind.
c) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Bieters/Mitglieds auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
d) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
e) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds.
f) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung auf dem Grundstück. Bei einem solchen Zusammenschluss müssen die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Sie haben auf Anforderung von DeltaPort eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Im Falle des Vertragsschlusses haben sie sich mindestens zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammenzuschließen und gesamtschuldnerisch zu haften.
c) Ein Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
d) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Im Folgenden werden Bieter und Bietergemeinschaften zusammenfassend als "Bieter" bezeichnet, soweit es nicht auf die Unterscheidung ankommt.
Im Falle des Vertragsschlusses haben sich die Mitglieder einer Bietergemeinschaft mindestens zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammenzuschließen und gesamtschuldnerisch zu haften.
Die im Rahmen der Mehrfachrahmenvereinbarung zu erbringenden Lieferungen von Ökopunkten werden von DeltaPort als "kritische Aufgaben" in Anwendung des § 47 Sektorenverordnung (SektVO) eingeordnet. Diese Leistungen sind daher von der (dann) Verkäuferin selbst auszuführen. Eine rein vermittelnde Tätigkeit des Bieters ist unzulässig.
Ein Rückgriff auf Nachunternehmer zur Erbringung der langfristigen Pflege und Erhaltung sowie für die regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der entsprechenden Maßnahmen ist hingegen zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Die hier gegenständliche Mehrfachrahmenvereinbarung wird im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen offenen Verfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Sektorenverordnung (SektVO) richtet.
2. Das Ausschreibungsverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.
3. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter DeltaPort unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
4. Die Kommunikation in dem hier gegenständlichen Verfahren erfolgt über den Projektraum auf der vorgenannten Plattform. Sofern von den Bietern gestellte Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort zur Verfügung gestellt. Die Bieter erklären sich mit Einreichung der jeweiligen Bieterfrage mit einer anonymisierten Veröffentlichung einverstanden. Die anonymisierten Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden ebenfalls in dem Projektraum auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr zum Download zur Verfügung gestellt.
5. Die Bieter haben ihre Angebote auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen inkl. Anlagen und unter Verwendung der mit dieser Vergabeunterlage zur Verfügung gestellten Formblätter in Textform über das entsprechende "Bietertool" in dem Projektraum auf der vorstehend angeführten Vergabeplattform einzureichen. Eine Abgabe des Angebots per E-Mail, über die Kommunikationsfunktion des Projektraums, per Post oder Telefax ist nicht zugelassen.
6. In ihren Angeboten haben die Bieter unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter die verfügbaren Maßnahmen/Ökokonten sowie - aufgeteilt nach Maßnahmen/Ökokonten - den jeweiligen Preis je Ökopunkt verbindlich festzulegen. Mit dem jeweiligen Kaufpreis je Ökopunkt ist auch die Sicherstellung der dauerhaften ökologischen Funktionsfähigkeit der den Ökopunkten zugrunde liegenden Kompensationsmaßnahmen abgegolten.
7. Die Bieter werden auch bei Verwendung der von DeltaPort erstellten Formblätter nicht von der eigenen Verantwortung zur Abgabe eines formell und materiell korrekten Angebotes (insbesondere auch bzgl. der Vorlage von Dokumentübersetzungen) entbunden.
8. Änderungen an den Vergabeunterlagen (insbesondere der Mehrfachrahmenvereinbarung) sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Etwaige dem Angebot beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Angebotes.
9. DeltaPort wird die Bieter gem. § 51 Abs. 2 SektVO nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Angebote zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
10. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYQDHPH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html