Neuanmietung Regionales Trainingszentrum für das Polizeipräsidium Münster Referenznummer der Bekanntmachung: AV ZVST 01-01/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenster.polizei.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aln-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuanmietung Regionales Trainingszentrum für das Polizeipräsidium Münster
Neuanmietung eines Regionalen Trainingszentrums durch das Polizeipräsidium Münster. Der Auftragnehmer muss hierzu ein Grundstück im festgelegten Auswahlgebiet anbieten, auf dem er das Regionale Trainingszentrum planen, errichten und an den Auftraggeber
vermieten wird.
Auswahlgebiete Nottuln, Senden, Dülmen-Nord Das Grundstück muss in einem der vom Auftraggeber festgelegten drei Auswahlgebieten Nottuln, Senden oder Dülmen-Nord liegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), dieses vertreten durch das Polizeipräsidium Münster, beabsichtigt, ein neues Regionales Trainingszentrum anzumieten.
Das Projekt kann durch Planung und Neubau einer speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnittenen Immobilie verwirklicht werden. Ausgeschlossen ist die Anmietung einer Bestandsimmobilie; dies gilt nicht für die geforderten Stellplätze, die auch in einem Bestandsbau untergebracht werden können.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags über ein nach den Anforderungen des Auftraggebers zu errichtendes Regionales Trainingszentrum im näher definierten Auswahlgebiet. Der Mietvertrag soll dabei eine Laufzeit von 20 Jahren haben mit der Option für den Auftraggeber, den Vertrag einmalig um fünf Jahre zu verlängern. Die Übergabe des Mietobjekts soll zwischen Sommer 2025 und Frühjahr 2026 erfolgen.
Für das Regionale Trainingszentrum wird voraussichtlich ein ca. 30.000 m² großes Grundstück benötigt, wobei die vorgenannten Größenangaben eine erste Orientierung für die erforderliche Grundstücksgröße geben sollen. Auf diesem Grundstück sind im Wesentlichen eine Trainingsstätte, eine Raumschießanlage mit unterschiedlich langen Schießständen (drei 25m-Schießstände und ein befahrbarer 100m-Schießstand), ein Trainingshaus mit einer befahrbaren Halle und Ringstraße, eine Amok/TE-Trainingshalle sowie Außenanlagen und 75 Stellplätze unterzubringen. Diese Nutzungen müssen auf einem zusammenhängenden Grundstück angeordnet werden. Die Brutto-Grundfläche der Gebäude beträgt insgesamt ca. 10.000 m². Aufgrund der Maße der Raumschießanlage sollte das Grundstück in etwa 150 m lang und bestenfalls (annähernd) rechteckig sein.
Wegen der besonderen Anforderungen der Polizeischießstandsachverständigen des Landes NRW an die Planung und Ausführung der Schießstätten, und hierbei insbesondere an die Lüftungstechnik, spielt die Planung der Technischen Ausrüstung in diesem Projekt eine wichtige Rolle.
Das neue Regionale Trainingszentrum muss in dem vom Auftraggeber festgelegten Auswahlgebiet liegen. Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung und die Angabe des Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Abgabe eines ersten Angebotes in dem Verhandlungsverfahren ist, wird er nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie über ein geeignetes Grundstück verfügen, auf dem das RTZ zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Den Bewerbern steht offen, mit ihrem Teilnahmeantrag mehrere geeignete Grundstücke zu benennen. Sollten sich mehrere Grundstücke als geeignet erweisen, muss der Bewerber nach Aufforderung zur Angebotsabgabe entscheiden, für welches seiner geeigneten Grundstücke er ein Angebot abgeben will. Sollte der Bewerber nur ein geeignetes Grundstück in seinem Teilnahmeantrag benennen, steht es ihm im Übrigen frei, ein anderes geeignetes Grundstück zum Gegenstand seines ersten indikativen Angebots zu machen; ein Wechsel des Grundstücks ist also bis zur Abgabe des ersten indikativen Angebots möglich. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache auch Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks sein, auf dem das neue Regionale Trainingszentrum errichtet wird.
Der Mietvertrag wird eine Laufzeit von 20 Jahren haben. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag einseitig einmal um 5 Jahre zu verlängern.
Zunächst werden die form- und fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Fehlen geforderte Nachweise, Erklärungen und/ oder Angaben, verlangt der Auftraggeber diese innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach. Sofern der Bewerber dieser Aufforderung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt, führt dies zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
Sodann wird geprüft, ob die beiden Mindestanforderungen bezüglich des Grundstücks eingehalten worden sind.So muss das Grundstück innerhalb des vom Auftraggeber festgelegten Auswahlgebietes liegen. Zudem muss das Grundstück über eine Haupt- und eine Nebenzufahrt verfügen, welche entweder auf zwei unterschiedliche Erschließungsstraßen führen oder einen Abstand von mindestens 25 Metern zueinander aufweisen.Darüber hinaus wird im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung anhand der eingereichten Unterlagen ermittelt, ob das Grundstückgrundsätzlich dazu geeignet ist, eine Bruttogrundfläche der Gebäude von ca. 10.000 m² sowie zusätzlich 75 PKW-Stellplätze, Außenanlagen und Verkehrsflächen aufzunehmen.
Sollte mindestens eines dieser Mindestkriterien nicht eingehalten werden, wird der Teilnahmeantrag und/ oder das Grundstück zwingend ausgeschlossen. Sofern sich ein Bewerber mit mehreren Grundstücken beworben hat, muss mindestens eines dieser Grundstücke den Mindestkriterien entsprechen. Andernfalls führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Zudem muss jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft mindestens eine Referenz für Objektplanung/Architekt vorlegen. Andernfalls wird der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. In einem weiteren Schritt werden die vorgelegten Referenzen zur Objektplanung gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen bewertet. Bei Punktgleichheit des siebt- und der nächstplatzierten Bewerber wird derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der mehr Referenzen über die Planung eines Gebäudes mit Raumschießanlage nach deutschem Recht vorweisen kann. Im Übrigen entscheidet bei Punktgleichheit das Los. In Abhängigkeit von der geforderten Qualifikation der Bewerber können im Übrigen ausnahmsweise auch weniger als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sofern weniger als fünf Bewerber ihre Eignung nachweisen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
Angabe von mindestens einer Referenz Objektplanung/Architekt. Vergleichbar sind dabei Referenzen über Objektplanungsleistungen - bei denen mindestens eine Leistungsphase von den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI erbracht worden ist und
- die Objektplanungsleistungen nicht länger als 7 Kalenderjahre, gerechnet ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung, zurückliegt (das bedeutet, entweder liegt der Auftragsbeginnlänger als 7 Kalenderjahre zurück und der Ausführungszeitraum überschneidet sich mit dem Referenzzeitraum oder der Auftragsbeginn fällt in den Zeitraum der letzten 7 Kalenderjahre) und
- es ein Projektvolumen von mindestens 10 Mio. EUR netto (KG 300 und 400 gemäß DIN 276) gibt,
- wobei es sich um ein Projekt mindestens der Honorarzone III handelt.
Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine Referenz Objektplanung/ Architekt vorlegen. Andernfalls wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird für den bestplatzierten Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG bzw. § 21 Abs. 1 SchwarzArbG vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO bzw. aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Bei der Auftragsausführung sind die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb inklusive der von den interessierten Unternehmen auszufüllenden Unterlagen sind auf dem Vergabemarktplatz NRW unter dem unter Ziffer I dieser Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Fragen zu dem Verfahren sind ausschließlich über dieses Internetportal
einzureichen. Es sind neben den unter Ziffer III genannten Nachweise folgende weitere Nachweise vorzulegen, wobei bezüglich der Details inbesondere auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen wird: 1. Formblatt T1 "Teilnahmeantrag"; 2. Formblatt T2 "Projektbeteiligte"; 3. Bewerber-/ Bietergemeinschaften müssen einen für das Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter benennen (Formblatt T3). 4. Formblatt T4 "Eigenerklärung Ausschlussgründe". 5. ggf. Formblatt T5 "Eigenerklärung zum Beihilfenrecht". 6. Formblatt T 6 "Eigenerklärung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung". 7. Bewerber, die Nachunternehmer einsetzen wollen, haben den Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes zu benennen (Formblatt T7); 8. Bewerber, die Nachunternehmer einsetzen wollen, müssen Verpflichtungserklärungen von denjenigen Nachunternehmern einreichen, auf deren Referenzen sich die Bewerber berufen (Formblatt T8). 9. Bewerber, die eine Eignungsleihe beabsichtigen, müssen die Eigenerklärung abgeben (Formblatt T9) und die entsprechendenVerpflichtungserklärungen der eignungsleihenden Unternehmen (Formblatt T10) einreichen; 10. Eigenerklärung zur Verfügbarkeit des Grundstückes (Formblatt T11); 11. ggf. Eigentümererklärung zum Grundstück (Formblatt T12). 12. Formblatt T13 "Angaben zum Grundstück" inkl. Expose und Lageplan. 13. Für die angebotenen Grundstücke sind jeweils Auszüge aus dem Grundbuch (Bestandsverzeichnis, Abt. I - II) nicht älter als März 2022 vorzulegen. 14. Organigramm zur Unternehmensstruktur des Bewerbers.
Der Auftraggeber hat den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb die Bewertungsmatrix für die Angebote beigefügt. Den Bewerbern werden damit die wesentlichen Rahmenbedingungen des Auftrags mitgeteilt. Somit entspricht der Auftraggeber der Vorgabe des § 12a EU VOB/A, alle erforderlichen Angaben vorzulegen, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass die weiteren Vergabeunterlagen für die Angebotserstellung vertrauliche Inhalte haben, die nicht unkontrolliert veröffentlicht werden können (§ 11b Abs. 2 EU VOB/A).
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRRD0QR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.