Vermietung einer durch einen Investor geplanten und gebauten Sporthalle (bundesligatauglich), Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0122-26-2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vermietung einer durch einen Investor geplanten und gebauten Sporthalle (bundesligatauglich), Köln
Im Stadtbezirk Köln-Lindenthal soll eine bundesligataugliche Sporthalle mit mindestens drei Sportübungseinheiten entstehen. Die Planung, Errichtung und der Betrieb soll durch eine*n Investor*in mit einem entsprechenden Grundstück erfolgen.
Es ist ein innovativer, nachhaltiger und qualitativ hochwertiger Hallen- beziehungsweise Arena-Bau zu realisieren, der die Anforderungen an Sportstätten in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Der Neubau ist in Anlehnung an den Passivhausstandard zu realisieren. Das Gebäude soll über ein extensives Gründach und eine Photovoltaikanlage verfügen. Die Bundesligahalle dient dem Schulsport und gleichzeitig dem Vereinssport der Bundesliga. Sie kann bis zu 1500 Besucher auf drei bis vier Tribünen um das Spielfeld herum aufnehmen und enthält genügend Raum für einen großzügigen Eingangsbereich (Foyer) und für Gastronomie. Notwendige Parkflächen für PKWs, Fahrräder und mindestens zwei Busse sind vorzusehen.
Da die Sporthalle insbesondere zur Abdeckung des Schulsports für den neuen Schulstandort einer weiterführenden Schule an der Aachener Straße 744-750 in Köln-Müngersdorf dienen soll, wird ein geeignetes Grundstück mit einem maximalen Entfernungsradius von 2 Kilometern Luftlinie um den Schulstandort gesucht.
Vermietung einer durch einen Investor geplanten und gebauten Sporthalle (bundesligatauglich) Köln Stadtbezirk Köln-Lindenthal
Die Stadt Köln sucht eine*n Investor*in (Auftragnehmer*in), die/der über ein Grundstück in Köln-Lindenthal verfügt und sich verpflichtet, auf diesem eine bundesligataugliche Dreifach-Sporthalle nach den Vorgaben der Stadt Köln zu errichten.
Da die Sporthalle insbesondere zur Abdeckung des Schulsports für den neuen Schulstandort einer weiterführenden Schule an der Aachener Straße 744-750 in Köln-Müngersdorf dienen soll, muss das Grundstück in einem maximalen Entfernungsradius von 2 Kilometern Luftlinie um den Schulstandort (Aachener Straße 744-750 in Köln-Müngersdorf, siehe Anlage "Radius") liegen (Mindestanforderung).
Das Grundstück muss für die Unterbringung einer Bundesligahalle, die mindestens 360 PKW-Stellplätze und 360 Fahrradabstellplätze, sowie eine Parkplatzfläche für zwei Mannschaftsbusse erfordert, geeignet sein.
Insgesamt ist eine Grundstücksgröße von mindestens 10.000 m² (Mindestanforderung) erforderlich.
Vom Auftragnehmer werden die vollständige Planung einschließlich Schaffung von Planungsrecht sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung der Bundesligahalle nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung, die im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird, erwartet.
Die Sporthalle dient sowohl Schulsport als auch Bundesligasport und ist für beide Bereiche entsprechend (unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit!) einzurichten.
Mindestanforderungen für den Ligasport:
- Ausstattung mit (erst-) bundesligatauglichen Volleyball-, Handball- und Basketball-Feldern,
- hierbei soll ein multimedialer Glasboden verwendet werden.
- Die notwendige lichte Hallenraumhöhe beträgt mindestens 9 m.
- Die Spielfläche der Sporthalle beträgt mindestens 46 m x 30 m und ist umrandet von mindestens 1.500 Tribünenplätzen.
Es sind ausreichend Geräteräume, Umkleideräume und Arbeitsplätze für Scouts, Kampfgericht, Presse et cetera vorzusehen, außerdem ist ein VIP-Raum sowie ein Besprechungsraum für die nutzenden Sportvereine notwendig. Darüber hinaus muss die Sporthalle über einen großzügigen Eingangsbereich (Foyer) und Flächen für Gastronomie verfügen.
Mindestanforderungen für den Schulsport:
- Unterteilung in drei abgetrennte Hallenbereiche
- Die Abtrennung ist raumhoch und ohne Durchgang oder Durchlass zum benachbarten Hallenteil ausführbar.
Die Hallenbereiche sind jeweils nach im Lauf des Verfahrens näher spezifizierten Vorgaben entsprechend mit Sportgeräten auszustatten. Es ist ausreichend Gerätestauraum einzuplanen. Die Halle sollte zudem moderne Sportmöglichkeiten vorhalten, die die Kinder und Jugendlichen altersgerecht besonders zu Sport und Bewegung anregen. Die spezifischen Anforderungen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Jedem Hallenbereich sind jeweils zwei Umkleiden für Schüler*innen und eine Lehrerumkleide zuzuordnen.
Die Sporthalle einschließlich aller Erschließungs- und Nebenfunktionsflächen (Umkleide-/Wasch-/Duschräume und WC-Anlagen sowie andere Nebenräume) ist barrierefrei auszubilden. Gleiches gilt für die Bereitstellung der notwendigen Fahrzeugstellplätze. Zuschauerplätze für Menschen mit Behinderungen sind auf der Tribüne nachzuweisen. Bei einer Anordnung der Funktionsbereiche über zwei Geschosse ist ein Aufzug vorzusehen. Die Türöffnungen aller öffentlichen Bereiche müssen mit einer lichten Breite so geplant werden, dass die Nutzung mit den (Sport-) Rollstühlen gewährleistet ist.
Die Gebäude und Anlagen sind auf einem von dem/der Auftragnehmer*in beizubringenden Grundstück durch den Auftragnehmer zu errichten. Nach Fertigstellung der Bundesligahalle wird die Stadt Köln diese im Wege eines langfristigen Mietvertrages anmieten. Der Mietvertragsentwurf wird dem Bieter zu einen späteren Zeitpunkt des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Es ist ein Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Köln vorzusehen.
Als Vermieter ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Entsprechende Dienstleistungen, wie die Gestellung eines Hallenwartes, die Reinigung und der Winterdienst sind durch den Auftragnehmer oder einen von diesem beauftragten Dritten zu erbringen.
Die Stadt weist darauf hin, dass es sich bei der gewählten Verfahrensart um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb handelt (§ 17 VgV). Dabei darf mit Ausnahme der Mindestanforderungen über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden (vergleiche § 17 Absatz 10 VgV).
Der Auftragnehmer sollte die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Sporthalle mit Außenanlagen, deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn im Schuljahr 2023/2024 ermöglichen, so dass der Betrieb im Laufe des Schuljahres 2023/2024 aufgenommen werden kann.
Die Angaben in den vorgelegten Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der zur Teilnahme aufzufordernden Bewerber verwandt. Eine Auswahlentscheidung ist für den Fall erforderlich, dass mehr Bewerber die Teilnahme beantragen, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Dabei wird die Auftraggeberin die Vergleichbarkeit der Referenzen berücksichtigen und ihr Ermessen ordnungsgemäß ausüben.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Teilnahmeantrag abgegeben.
1) Nachweis einer bestehenden, alle Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassenden Betriebs-/ oder Berufshaftpflichtversicherung; alternativ ist eine Eigenerklärung über den Abschluss einer entsprechenden Betriebs-/ oder Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall vorzulegen.
2) Aussagekräftige Darstellung eines Finanzierungskonzepts (Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet)
3) Nachweis über die Verfügbarkeit über ein Grundstück im Stadtbezirk Lindenthal, mit einem maximalen Entfernungsradius von 2 Kilometern Luftlinie um den Schulstandort der geplanten weiterführenden Schule an der Aachener Straße 744-750 in Köln-Müngersdorf (siehe Anlage "Radius") (Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet)
Zu 1) Deckungssumme pro Versicherungsjahr für Personenschäden in Höhe von Euro 1,5 Milionen und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von Euro 1,5 Millionen (nachzuweisen durch Vorlage einer Versicherungspolice);
zu 3) a) Nachweis über das Eigentum eines Grundstücks im Stadtbezirk Lindenthal, mit einem maximalen Entfernungsradius von 2 Kilometern Luftlinie um den Schulstandort der geplanten weiterführenden Schule an der Aachener Straße 744-750 in Köln-Müngersdorf (siehe Anlage "Radius"). Alternativ: Sollte der Bewerber nicht selbst Eigentümer des Grundstücks sein, muss er Auskunft über die Eigentumsverhältnisse geben und eine aussagekräftige Darstellung vorlegen, wie das Projektziel erreicht werden soll (beispielsweise durch Erwerb oder Erbbaurecht). In beiden Fällen ist ein Grundbuchauszug abzugeben.
b) Erklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass das Grundstück im Auftragsfall zur Realisierung des Projektes zur Verfügung steht. Sollte der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht Eigentümer sein, dann Erklärung des Eigentümers nach Buchstabe a)
Hinweis: Im Rahmen der verbindlichen Angebotsabgabe muss der Bieter nachweisen, dass ihm das Grundstück verbindlich zur Verfügung steht.
c) Angaben zur Größe des Baugrundstücks. Das Grundstück muss mindestens eine Fläche von 10.000 qm umfassen.
d) Aussagekräftige Darstellung der verkehrlichen Anbindung des Grundstücks an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln
e) Aussagekräftige Darstellung, wie das Bau- und Planungsrecht zur Realisierung des vorliegenden Projekts hergestellt werden soll
Erfahrung zu langfristigen Vermietungsleistungen
Mindestens eine Referenz über langfristige Vermietungen von Hochbauten mit einer Mietfläche von mindestens 3.000 qm.
Zulässig sind Referenzen über seit dem 01.04.2005 abgeschlossene Mietverhältnisse in derartigen Objekten.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jeder nicht bezuschlagte Bieter, der ein fristgerechtes und wertbares, entsprechend den Vorgaben der Vergabestelle erstelltes finales Angebot eingereicht hat, erhält für seine Aufwendungen im Ausschreibungsverfahren eine Entschädigungssumme in Höhe von pauschal Euro 70.000 brutto einschließlich Umsatzsteuer. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCNC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU