TRIANGEL: Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die B 70 in Rheine; Brückenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-65-179-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
TRIANGEL: Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die B 70 in Rheine; Brückenbauarbeiten
Im Rahmen einer Fördermaßnahme wollen der Kreis Steinfurt gemeinsam mit der Stadt Rheine und weiteren umliegenden Städten und Gemeinden auf einer Gesamtlänge von rund 62 km eine schnelle und sichere Radwegeverbindung zwischen den Stadt- und Ortszentren einrichten.
Teil dieses Projektes ist der Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die B 70.
Die in Nord-Süd-Richtung parallel zum westlichen Siedlungsgebiet der Stadt Rheine verlaufende Bundesstraße B 70 bildet eine verkehrliche Barriere zwischen dem Siedlungsgebiet östlich der B 70 und dem ländlichen Raum westlich der B 70, mit Anschluss an die südwestlich von Rheine gelegenen Gemeinden Neuenkirchen und Wettringen.
Um eine sichere, niveaufreie Querung der Bundesstraße für den Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen, wird der Neubau einer Fuß- Radwegbrücke erforderlich. Die Brücke bildet künftig das Bindeglied zwischen den östlich und westlich der B70 liegenden Teilen einer regionalen Radwegeverbindung u.a. zwischen der Stadt Rheine und der Gemeinde Neuenkirchen.
Bredeweg/Landersumer Weg 48432 Rheine Brücke über die B 70
Im Rahmen einer Fördermaßnahme wollen der Kreis Steinfurt gemeinsam mit der Stadt Rheine und weiteren umliegenden Städten und Gemeinden auf einer Gesamtlänge von rund 62 km eine schnelle und sichere Radwegeverbindung zwischen den Stadt- und Ortszentren einrichten.
Teil dieses Projektes ist der Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die B 70.
Die in Nord-Süd-Richtung parallel zum westlichen Siedlungsgebiet der Stadt Rheine verlaufende Bundesstraße B 70 bildet eine verkehrliche Barriere zwischen dem Siedlungsgebiet östlich der B 70 und dem ländlichen Raum westlich der B 70, mit Anschluss an die südwestlich von Rheine gelegenen Gemeinden Neuenkirchen und Wettringen.
Um eine sichere, niveaufreie Querung der Bundesstraße für den Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen, wird der Neubau einer Fuß- Radwegbrücke erforderlich. Die Brücke bildet künftig das Bindeglied zwischen den östlich und westlich der B70 liegenden Teilen einer regionalen Radwegeverbindung u.a. zwischen der Stadt Rheine und der Gemeinde Neuenkirchen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48429
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29PKY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.