Lieferung von zehn Fahrzeugen "Pritschenwagen als Dreiseitenkipper" mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t bzw. 5,5t in zwei Losen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zehn Fahrzeugen "Pritschenwagen als Dreiseitenkipper" mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t bzw. 5,5t in zwei Losen
Die Stadt Hamm schreibt für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (Auftraggeber) die Lieferung von Fahrzeugen sog. Pritschenwagen als Dreiseitenkipper mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t bzw. 5,5t im offenen Verfahren europaweit aus.
Die Angebote können für ein Los oder alle Lose eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag je Los an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag zu erteilen.
Pritschenwagen als Dreiseitenkipper 3,5t (5 Stück) mit Doppelkabine, Plane und Spriegel
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Lieferung von 5 Stück Pritschenwagen (Linkslenker) als Dreiseitenkipper 3,5t (5 Stück) mit Doppelkabine, Plane und Spriegel
Der Bieter hat Neufahrzeuge anzubieten und zu liefern.
Im Leistungsverzeichnis sind optionale Ausstattungspositionen (O.1, O.2, etc.) aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne, mehrere oder alle Postiotionen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Positionen besteht nicht.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn:
01.04.2022 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 31.12.2022 (spätester Liefertermin) definiert
Spätester Liefertermin bedeutet, dass die Fahrzeuge an den Auftraggeber ausgeliefert und mangelfrei übergeben wurden. Der tatsächliche Termin bestimmt sich anhand der im Leistungsverzeichnis zu Los 1 vom Bieter verbindlich zugesagten Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung.
Pritschenwagen als Dreiseitenkipper 5,5t (5 Stück) mit Doppelkabine, 3 Sitzplätzen und Werkzeugschrank hinter dem Fahrersitz, offener Kipper
Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Lieferung von 5 Stück Pritschenwagen (Linkslenker) als Dreiseitenkipper 5,5t mit Doppelkabine, 3 Sitzplätzen und Werkzeugschrank hinter dem Fahrersitz, offener Kipper
Der Bieter hat Neufahrzeuge anzubieten und zu liefern.
Im Leistungsverzeichnis sind optionale Ausstattungspositionen (O.1, O.2, etc.) aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor einzelne, mehrere oder alle Postiotionen zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung dieser optionalen Positionen besteht nicht.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn:
01.04.2022 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 31.12.2022 (spätester Liefertermin) definiert
Spätester Liefertermin bedeutet, dass die Fahrzeuge an den Auftraggeber ausgeliefert und mangelfrei übergeben wurden. Der tatsächliche Termin bestimmt sich anhand der im Leistungsverzeichnis zu Los 2 vom Bieter verbindlich zugesagten Lieferzeit in Wochen nach Auftragserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzen (Vordruck):
Referenzliste über qualitativ und quantitativ vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
- Auftragswert
- Erbringungszeitpunkt
- Auftraggeber
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4) Angebot (Vordruck)
(1.5) Leistungsverzeichnis Los 1 (Vordruck)
(1.6) Leistungsverzeichnis Los 2 (Vordruck)
(1.8) Zusammenfassung der Lose (Vordruck)
(1.9) Prospekte mit ausführlicher Beschreibung und Datenblättern zu den im Leistungsverzeichnis zu Los 1 und Los 2 angebotenen Fahrzeugen
(1.10) Erläuterungen zum Gewährleistungsumfang und zu den Wartungsintervallen.
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Prospekte mit ausführlicher Beschreibung und Datenblättern
(3) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 10 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(3.1) Vorführung eines Referenzfahrzeuges
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewerbungsbedingungen
(7.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(7.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.5) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD5P9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html