Interaktive Displays für alle Schulen der Stadt Kamen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-061EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kamen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interaktive Displays für alle Schulen der Stadt Kamen
Beschaffungsgegenstand ist der Auftrag zur Lieferung von Interaktiven Schultafeln einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Montage- und Dienstleistungen.
Stadt Kamen Rathausplatz 1 59174 Kamen Eine Auflistung aller Schulen der Stadt Kamen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Die Stadt Kamen als Schulträger beabsichtigt, die eigenen Schulen bzw. deren Unterrichtsräume mit interaktiven Touch Displays auszustatten. Es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen der Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen", Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.09.2019. Konkret wird ein Auftragnehmer gesucht, der die Lieferung und Aufstellung von interaktiven Displaysystemen mit elektrischer Höhenverstellung, Entsorgung der Umverpackung und Kreidetafelsysteme und eine Einweisung vornimmt. Zudem wird die Sicherstellung einer Vor-Ort-Garantie und Serviceleistung in deutscher Sprache von 5 Jahren mit einer Reaktionszeit von < 2 Stunden und einem Vor-Ort-Einsatz spätestens am nächsten Arbeitstag erwartet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYAD5P4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Der Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.