Prinz-Ferdinand-Str. 155, 47798 Krefeld Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule - Küchenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ZGM-30-ev-227
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prinz-Ferdinand-Str. 155, 47798 Krefeld Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule - Küchenanlagen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Küchenmöbel inkl. Montage für den teilunterkellerten Mensaneubau an der Grundstücksgrenze.
Prinz-Ferdinand-Str. 155 Prinz-Ferdinand-Str. 155 47798 Krefeld
Gebäudemaße geplante Mensa:
Länge ca. 30,00m , Breite ca. 23,00m, Höhe ca. 5,00m
Gebäudegrundfläche Mensagebäudes Bauteil B:
1.043,43 m²
Brutto-Rauminhalt Mensagebäudes Bauteil B:
4.818,21 m³
Geschosshöhen Mensagebäudes Bauteil B:
UG: ca. 3,42m OKFF bis OK RD,
EG: ca. 4,10m OKFF bis OK RD
Technische Bearbeitung/Montageplanung
Ausführungsplanung / Montageplanung 1,00 St.
Küchenmöbel
Einbaumöbel, Elektrogeräte, Armaturen usw... 48,00 St
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INV-20E23107 Umbau und Erweiterung Prinz-Ferdinand-Str 155 zur 3-zügigen Grundschule-Küchentechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wendelstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 90530
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zufahrten zur Turnhalle und zum Bestandsgebäude sind
während der gesamten Baumaßnahmen freizuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DHP1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]