Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Forschungs- und Demonstrationsfeldes für innovative Wasser- und Abwassertechnik an einem Klärwerkstandort im Lausitzer Revier Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1513/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Forschungs- und Demonstrationsfeldes für innovative Wasser- und Abwassertechnik an einem Klärwerkstandort im Lausitzer Revier
Bundesweit fehlt bislang eine auf Dauer angelegte und wissenschaftlich begleitete Versuchseinrichtung im Bereich der Behandlung von Abwasser unter Praxisbetrieb in der Größenordnung 10.000 EW (Klärwerk Größenklasse 4), die in der Lage ist innovative Entwicklungen unter Praxisbedingungen ohne Beeinträchtigung des Regelbetriebes einer Kommunalen Kläranlage zu prüfen und gegebenenfalls an die Praxis anzupassen.
Ziel des geplanten Vorhabens ist der Aufbau eines Demonstrationsstandortes mit intensiver wissenschaftlicher Begleitung (Einrichtung von 2 Lehrstühlen) und der Möglichkeit, dies in marktfähige Produkte umzusetzen. Insofern umfasst der Standort drei Säulen:
1. Wissenschaftlich-technische Entwicklung und Erprobung
2. Schulungszentrum für die Aus- und Weiterbildung
3. Plattform für Start Ups und wissenschaftliche Kooperationen
Mit den auf dem Forschungs- und Demonstrationsfeld erprobten Wasser- und Abwassertechniken soll sowohl national wie international ein Beitrag zur Verbesserung der Wasser- und Abwassertechnik und damit zur effizienten und effektiven Vermeidung von Gewässerverschmutzungen geleistet werden. Durch die Aus- und Weiterbildung auch ausländischer Fachleute werden die Kenntnisse über innovative Konzepte internationale verbreitet und damit auch eine wichtige Voraussetzung für künftige Kooperationen und Exporte geschaffen.
Das geplante Vorhaben ist eine der im Artikel 1 Kapitel 2 §17 des Strukturstärkungsgesetztes Kohleregionen vom 08. August 2020 vorgesehenen Maßnahmen. Die zu beauftragende Machbarkeitsstudie soll die Basis für eine Entscheidungsfindung über Einleitung der Detailplanung für das Forschungs- und Demonstrationsfeldes und die eigentliche Umsetzung liefern.
Lausitz (Brandenburg), Bonn bzw. Sitz der/des AN.
In der Machbarkeitsstudie sollen u.a. folgende Kernpunkte herausgearbeitet werden:
Besteht für das geplante Forschungs- und Demonstrationszentrum ein langfristiger Bedarf aus der nationalen, europäischen und internationalen Wasserforschung sowie von (forschenden) Unternehmen der Wasser- und Abwassertechnik?
Welche Kernleistungen müsste das Forschungs- und Demonstrationszentrum anbieten bzw. welche Schwerpunkte sollte das Zentrum verfolgen? Welche Geschäftsmodelle lassen sich hieraus ableiten?
Ist die beschriebene Grundkonzeption geeignet, diese Kernleistungen zu erbringen oder sind Anpassungen der Grundkonzeption erforderlich?
Wie lässt sich eine Wirtschaftlichkeit des Zentrums darstellen? Kann der Betrieb des Zentrums über Entgelte finanziert werden oder ist eine Grundfinanzierung aus öffentlichen Mitteln erforderlich?
Wie könnte/sollte die Trägerstruktur für das Zentrum gestaltet werden? Welche Akteure sollten daran beteiligt sein? Welche Rechtsformen wären geeignet? Welche Gremien wären notwendig/sinnvoll (wissenschaftlicher Beirat; Aufsichtsgremium)?
Welche Kooperationsmöglichkeiten existieren auf nationaler europäischer und internationaler Ebene?
Um diese Ziele zu erreichen, werden folgende Arbeitspakete vorgesehen:
Arbeitspaket 1 (Ermittlung möglicher Partner für Aktivitäten am Zentrum)
Das Forschungs- und Demonstrationsfeld soll der Knotenpunkt eines Forschungsnetzwerkes im Wasser- und Abwasserbereich werden. Deshalb sollten bereits zu Beginn des Vorhabens mögliche Partner ermittelt werden.
Arbeitspaket 2 (fachinhaltliche Ausgestaltung)
Auf Basis der dargelegten fachlichen Eckpunkte sowie der Recherchen und Betrachtungen der möglichen Standorte in diesem Arbeitspaket ist eine übergreifende Konzeption für ein Forschungs- und Demonstrationsfeld zu entwickeln.
Arbeitspaket 3 (Entwicklung eines Geschäftsmodells)
Die Einrichtung des Zentrums gehört zu den in Artikel 1, § 17 des Strukturstärkungsgesetzes vom 8. August 2020 genannten Initiativen des Bundes, für die Bundesmittel bereitgestellt werden. Die Finanzierung umfasst Mittel für den Bau von Anlagen, Sachmittel sowie Personalmittel.Auf lange Sicht muss das Zentrum jedoch eigenständig handlungsfähig sein und braucht ein dementsprechendes Träger- und Betreibermodell. Insofern ist für die langfristige Finanzierung eine Darstellung möglicher Leistungen und Produkte notwendig.
Arbeitspaket 4 (Organisationsform während der Planungs- und Errichtungsphase)
Für die Planungs- und Errichtungsphase des Zentrums ist für die anstehenden Arbeiten und Entscheidungen eine geeignete Organisationsform zu entwickeln. Die Aufgaben umfassen die Technische Planung für die Anlagen, Genehmigungsplanung, die Durchführung entsprechender Ausschreibungen und Vergaben sowie das Projektmanagement.
Arbeitspaket 5 (Organisationform während der Betriebsphase)
Für die Betriebsphase des Zentrums ist eine geeignete Organisationsform zu entwickeln.
Arbeitspaket 6 (Ausgestaltungsvorschlag unter Berücksichtigung aller Aspekte)
Zum Abschluss des Vorhabens ist ein Abschlussbericht vorzulegen, der alle relevanten Aspekte und Szenarien der Arbeitspakete 1 - 5 prägnant zusammenführt und abschließend bewertet.
Arbeitspaket 7 (Administrative Unterstützung während der Phase der Machbarkeitsstudie)
Das Projektmanagement der Machbarkeitsstudie umfasst die Leitung, Planung und Kontrolle des Vorhabens, die Termin- und Kapazitäten Planung und -steuerung, die Koordination und Abstimmung der einzelnen Arbeitspakete und die Kommunikation mit der Fachbegleitung beim AG. Zudem ist die/der AN für die Projektbesprechungen verantwortlich.
Zu Nr. II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist für 24 Monate im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
2. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 03.05.2022.
3. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
4. Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.