LZPD / IT-Betriebsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000708518/AUL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
LZPD / IT-Betriebsleistungen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) ist neben anderen Dienstleistungen der zentrale Betreiber der IT für die Polizei in NRW. Neben dem Betrieb der IT werden neue Themen erprobt und in Projektform zur Einsatzreife weiterentwickelt.
Um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die IT der Polizei in NRW gerecht zu werden, benötigt das LZPD zusätzliche Spezialisten, die die Vorhaben in der Linie und in Projekten durch spezialisiertes Know-how für den IT-Betrieb unterstützen.
Neben den betrieblichen Aufgaben in der Linie unterhält die Polizei NRW das Projekt TVH:
- TKÜ: Die Beauftragung und Errichtung einer Anlage zur Telekomunikationsüberwachung (TKÜ-Anlage).
- Video-SE: Eine Vereinheitlichung/Zentralisierung der bislang dezentral betriebenen Video-überwachungssysteme zur Unterstützung von Observationsmaßnahmen.
- HiPoS: Die "Hybride integrative Plattform polizeiliche Sondernetze", kurz HiPoS vereint spezifische Aufgaben und Rollen aus den Bereichen Verfahren, Service, Betrieb und Sicherheit in einer heterogenen Netzwerkumgebung. Zudem beinhaltet der Kern eine hochtechnisierte Virtualisierungsplattform auf Basis von VMWare, die durch Netzwerk-Virtualisierung und Mikrosegmentierung mandantenfähig an zwei Standorten betrieben wird.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie weiterer IT-Projekte & IT-Infrastrukturen.
Die hier zu vergebenden Leistungen in der Linientätigkeit der IT der Polizei NRW und speziell in dem Projekt TVH werden als Rahmenvertrag ausgestaltet. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 01.02.2022 und beträgt 36 Monate (Festlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich optional einmal um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 31.10.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.01.2026.
Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS sowie angrenzender IT-Projekte.
Leistungen sind insbesondere:
- Projektmanagement
- Anforderungsmanagement
- Beratungsleistung in den Bereichen Beschaffung/Vergabe Architekturen
- Infrastrukturberatung
- Technische Beratung, Implementierung und Stabilisierung
- Unterstützung des IT-Betriebs
- Transition Management
- Qualitätsmanagement
- Testmanagement
- Dokumentation
- Beratungsleistung im Bereich Organisationsentwicklungsfragen
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Betriebs der IT-Lösungen der Polizei NRW, deren Fortentwicklung sowie die erforderliche Überführung in des Projektbetriebs TVH in den Linienbetrieb des LZPD.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg Der Auftragnehmer ist hinsichtlich der Art der Durchführung, sowie hinsichtlich Ort und Zeit zur Erfüllung der ihm erteilten Aufträge frei. Ergeben sich aus technischen, organisatorischen oder sonstigen auftragsspezifischen Gründen Einschränkungen, so können zwischen den Parteien auftragsspezifische Lösungen festgelegt werden.
Auftragsgegenstand sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Gebiet der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Plattform HiPoS und weiterer IT-Projekte und IT-Infrastrukturen in der Linienorganisation.
Leistungen sind insbesondere:
- Projektmanagement
- Anforderungsmanagement
- Beratungsleistung in den Bereichen Beschaffung/Vergabe Architekturen
- Infrastrukturberatung
- Technische Beratung, Implementierung und Stabilisierung
- Unterstützung des IT-Betriebs
- Transition Management
- Qualitätsmanagement
- Testmanagement
- Dokumentation
- Beratungsleistung im Bereich Organisationsentwicklungsfragen
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Betriebs der IT-Lösungen der Polizei NRW, deren Fortentwicklung sowie die erforderliche Überführung des Projektbetriebs TVH in den Linienbetrieb des LZPD.
Erweiterung des Rollenportfolios auf Executives und / oder Werkstudenten, allerdings nur, wenn vom Auftragnehmer angeboten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LZPD / IT-Betriebsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene Gesamtauftragswert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Der Auftraggeber ist zudem nach § 5 VgV zur Wahrung der Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D0VX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]