Provisorium, Tief- u. Straßenbau - Neubau ZOB am Europaplatz in Mönchengladbach
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new.de
Abschnitt II: Gegenstand
Provisorium, Tief- u. Straßenbau - Neubau ZOB am Europaplatz in Mönchengladbach
Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen ist das Haltestelleprovisorium vor dem Hauptbahnhof Mönchengladbach. Der Umsteigepunkt ZOB Europaplatz ist der zentrale Umsteigepunkt im Innenstadtbereich von Mönchengladbach mit Busbahnhof und Anschluss an den Hauptbahnhof Mönchengladbach. Die ca. 20 Jahre alten Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen modernen Verknüpfungspunkt und sollen barrierefrei um- und ausgebaut werden. Da der neue ZOB auf den Flächen des vorhandenen ZOB liegt, muss für den Neubau vorab ein Provisorium errichtet werden, sodass der Busbetrieb am ZOB in der Zeit des Umbaus aufrecht erhalten bleiben kann. Die hier beschriebenen Leistungen Provisorium ZOB MG gelten als vorbereitende Maßnahme für den Neubau des ZOB.
Die vorgesehene Nutzungsdauer des Provisoriums beträgt mind. vier Jahre. Die Umbaumaßnahmen umfassen den Rückbau der Gehwege, Randeinfassungen und Verkehrsflächen. Es sind in Summe sieben Bushaltestellen einzurichten mit 15 Haltepositionen. Die Gehwege des Provisoriums und die Verkehrsflächen sind in Asphaltbauweise auszuführen.
Hierzu sollen ca. 1700 m² Gehweg asphaltiert werden, 950 m² Fahrbahn asphaltiert werden, 700 m Rinnen gesetzt werden, 400 m Bordsteine (Hochbord, Rundbord und Busbord) gesetzt werden und 150 m² taktile Elemente geklebt werden.
Mönchengladbach
Der Bau des Provisoriums ist in fünf Abschnitte unterteilt. Dier ersten vier Abschnitte stehen in zeitlicher Abhängigkeit, wobei der fünfte Bauabschnitt frei eingetaktet werden kann.
Zunächst werden die Anpassungen im Seitenraum der Goebenstraße durchgeführt. Hierfür ist eine Bauzeit von drei Wochen vorgesehen.
Im Anschluss an die Anpassungen der Goebenstraße sind die Verkehrsflächen im Bereich der alten Taxistände innerhalb von vier Wochen herzustellen.
In der dritten Bauphase sind die Verkehrs- und Nebenflächen entlang des Vitus-Centers herzustellen, die hierfür vorgesehene Bauzeit beträgt vier Wochen.
Als letzter Bauabschnitt folgt die Sittardstraße. Auch hier sind vier Wochen Bauzeit einzuhalten, sodass der gesamte Umbau voraussichtlich eine Gesamtbauzeit von 15 Wochen aufweist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
2) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters, § 6a EU Nr. 1 VOB/A.
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt sein. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
zu 2) gefordert wird ein Mittelwert von mind. 2.500.000,00 €/Jahr über die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Vorlage von 3 vergleichbaren Referenzprojekten. In diesen muss vom Bewerber das Gewerk Verkehrswegebau ausgeführt worden sein.
2) Der AN hat nachzuweisen, dass er über entsprechend qualifiziertes Planungs- und Projektierungspersonal verfügt. Die Anforderungen gelten sinngemäß auch für Subunternehmer und andere Gewerke. Es müssen mindestens 12 festangestellte Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung zum Straßenbauer (od. vergleichbar) aktuell beschäftigt sein sowie als Mittelwert über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre beschäftigt worden sein.
3) Der AN muss dem AG nachweisen, dass der Bauleiter und der Obermonteur gleichwertige Projekte erfolgreich geleitet haben. Grundsätzlich hat die Kolonne aus unterwiesenem Fachpersonal und minimal einem Ersthelfer zu bestehen. Dies gilt auch für Fremdfirmen, die als Subunternehmer für den AN arbeiten.
zu 1) gefordert wird eine Mindestauftragssumme von 500.000,00 € je Referenzobjekt.
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und -die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unter www.subreport.de/57439393 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen. Zur Wahrung der Angebotsfrist ist der Eingang des digitalen Angebots in Textform nach § 126b BGB entscheidend. Angebote ausschließlich in Papierform, per E-Mail oder Telefax oder Angebote, die über das Bieterkommunikationstool im elektronischen Projektraum eingereicht werden, sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen. Anfragen von Bietern sind ebenfalls ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt. Die Vergabestelle behält sich vor, Anfragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.