Stadttheater Minden, Tonhallenstraße 3, 32423 Minden - Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 591 2021 Mi
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadttheater Minden, Tonhallenstraße 3, 32423 Minden - Gerüstbauarbeiten
Gerüstarbeiten Außen- und Innenbereich Stadttheater Minden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gerüstarbeiten Außen- und Innenbereich Stadttheater Minden Benennung der Massen – „geschätzt“:• 1 Stück Gerüsttreppenturm vor Aussenfassaden• 50 m² Fassadengerüst vor Aussenfassaden• 1 Stück Schwenkarmzug• 300 m²³ Raumgerüst Terrasse• 900 ³ Raumgerüst Bühne• 590 m² Fassadengerüst Zuschauerraum• 2.800 m² Raumgerüst Zuschauerraum• 84 m² Fassadengerüst Foyer• 6 Stück Raumgerüste• 1 Stück mobile Hubarbeitsbühne
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stadtlohn
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48703
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.