Stadttheater Minden, Tonhallenstraße 3, 32423 Minden - Erneuerung d. Inspizienten- u. Mitschauanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 595 2021 Mi
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadttheater Minden, Tonhallenstraße 3, 32423 Minden - Erneuerung d. Inspizienten- u. Mitschauanlage
Erneuerung der Inspizienten- und Mitschauanlage im Stadttheater Minden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die auszuführende Leistung beinhaltet:Demontage bestehender Anlagenteile.Herstellung und Lieferung einer Inspizienten Anlage mit Pultgehäuse, Lichtzeichensteuerung, Durchrufanlage.Intercomanlage mit drahtgebunden Sprechstellen und einer Video Mitschauanlage, einschl. Kabelinstallation und Montage. Lieferung und Programmierung von Zentralsteuerung der Inspizienten- Technik.Lieferung und Programmierung von Intercom-Komponenten.Herstellen und Liefern von Mitschaukameras, Video- Patchfelder und Verteilverstärker.Verlegung von Kabeln und Errichtung von Verlegesystemen.Anbindung der bauseitig vorhandenen Gefahrenmeldeanlage (ENS). 1 Stück Inspizienten Pult mit Videodisplays und nutzerspezifischen Tastenfeldern2 Stück 19"-Gestelle mit Zentraltechnik und 230V Unterverteilung50 Stück Ruf-und Mithörverstärker in 100V Technik3 Stück Intercom- Sprechstellen und 6 drahtlose Beltpacks Konfiguration und Programmierung der Anlagentechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Buttenheim
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.