Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges in 3 Losen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ruppichteroth
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruppichteroth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges in 3 Losen
Die Feuerwehr der Gemeinde Ruppichteroth möchte eine Hilfeleistungslöschfahrzeug in 3 Losen beschaffen. Diese Lose umfassen:
Los 1: Fahrgestell und Aufbau Los 2: Beladung Los 3: Rettungsgeräte
Hilfeleistungslöschfahrzeug - Fahrgestell und Aufbau
Ruppichteroth, Gerätehaus, Dr.-Herzfeld-Straße 10, 53809 Ruppichteroth
Los 1 umfasst das Fahrgestell, sowie den feuerwehrtechnischen Aufbau inklusive Fahrerhaus.
Produkt- und Datenblätter/Zertifikate zu den angebotenen Produkten- Zertifikate/Nachweise/Unterlagen/Prüfberichte sind entsprechend des Leistungsverzeichnisses mit einzureichen
Hilfeleistungslöschfahrzeug - Beladung
Ruppichteroth, Gerätehaus, Dr.-Herzfeld-Straße 10, 53809 Ruppichteroth
Die zu beschaffende Maßnahme umfasst feuerwehrtechnische Beladung. Dazu zählen Schutzbekleidung und Schutzgeräte, Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Sanitäts- und Wiederbelebungsgeräte, Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldetechnik, Arbeitsgeräte. Die genauen Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Produkt- und Datenblätter/Zertifikate zu den angebotenen Produkten- Zertifikate/Nachweise/Unterlagen/Prüfberichte sind entsprechend des Leistungsverzeichnisses mit einzureichen
Hilfeleistungslöschfahrzeug - Rettungsgeräte
Ruppichteroth, Gerätehaus, Dr.-Herzfeld-Straße 10, 53809 Ruppichteroth
Die zu beschaffende Maßnahme umfasst feuerwehrtechnische Beladung. Dazu zählen Rettungsgeräte. Die genauen Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Produkt- und Datenblätter/Zertifikate zu den angebotenen Produkten- Zertifikate/Nachweise/Unterlagen/Prüfberichte sind entsprechend des Leistungsverzeichnisses mit einzureichen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Präqualifizierung. Bei Einsatz von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise zu erbringen:
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
-Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
in Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist)
Für vorstehende Erklärungen soll das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 3) verwendet werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Präqualifizierung. Bei Einsatz von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise zu erbringen:
In Form von Eigenerklärungen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nach Losen, soweit sie mit der Leistung des jeweiligen Loses vergleichbar sind
Für vorstehende Erklärungen soll das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 3) verwendet werden;
In Form von Fremdnachweisen:
- Nachweis (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) der Berufshaftpflichtversicherung. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen. Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit diesen Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage
• einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung bzw. Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und • die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine Präqualifizierung. Bei Einsatz von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise zu erbringen:
In Form von Eigenerklärungen:
- Referenzen zu Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
für Los 1: Kunde, geliefertes Fahrzeuggestell und Aufbau, Wert des jeweiligen Auftrages, Zeitraums der Leistungserbringung.
Für Los 2: Kunde, gelieferte feuerwehrtechnische Beladung (Auflistung ausreichend), Wert des jeweiligen Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung Für Los 3: Kunde, gelieferte Rettungsgeräte (Auflistung ausreichend), Wert des jeweiligen Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung Für vorstehende Erklärungen soll das beigefügte Formblatt zur Eignung (Anlage 3) verwendet werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) sowie die VOL/B Vertragsbestandteil. Die weiteren Angaben in den Vergabeunterlagen sind für den jeweils beauftragten Bieter verpflichtend einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Ruppichteroth
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 4) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Gemeinde Ruppichteroth behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Eignungsleihe/ Nachunternehmer Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung der Anlage 5 Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern/Eignungsleiher zu benennen.
Nachunternehmer Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, in der Anlage 5 Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern/Eignungsleiher angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in der Anlage 5 Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern/Eignungsleiher die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und die Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 5 Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern/Eignungsleiher die Unterauftragnehmer zu benennen und eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/