Datenübertragungssystem/ Datenschleuse Referenznummer der Bekanntmachung: 41040094
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/mad-bundesamt-fuer-den-militaerischen-abschirmdienst
Abschnitt II: Gegenstand
Datenübertragungssystem/ Datenschleuse
Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst beabsichtigt einen öffentlichen Auftrag für ein Datenübertragungssystem ("Datenschleuse") zu vergeben. Bitte beachten Sie die Leistungsbeschreibung und das Angebotsformular.
Köln
Gegenstand der Lieferleistung ist das Produkt OPSWAT MetaDefender. Weiterhin sollen Dienstleistungen für Nutzereinweisung, Integration und Service erbracht werden. Eine ausführliche Beschreibung entnehmen Sie bitte dem Angebotsformular und der ergänzenden Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Produt MetaDefender der Firma OPSWAT, in Deutschland ausschließlich vertrieben durch die Firma ProSoft, ist das einzige, verfügbare Produkt, das alle Anfoderungen des BAMAD erfüllt. Die weitere, ausführliche Subsumtion ist VERSCHLUSSSACHE - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Datenübertragungssystem/ Datenschleuse
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag wird nur an Unternehmen vergeben, welche nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Der Bieter hat das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerkärung oder EEE, sowie den Nachweis keiner entsprechenden Eintragungen im Gewerbezentralregister nachzuweisen. Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Bieter können sich zur Inanspruchnahme des Vergaberechtsschutzes, das heißt der Nachprüfung behaupteter Verstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 103 GWB an die Vergabekammer des Bundes wenden. Die Fristen gem. §§ 134, 135, 160 GWB sind einzuhalten.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Sie können das GWB kostenfrei online in deutscher und englischer Sprache unter http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html einsehen.