Projektsteuerungsleistungen Erweiterungsneubau Geschwister-Scholl-Gymnasium Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0036
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen Erweiterungsneubau Geschwister-Scholl-Gymnasium
Projektsteuerungsleistungen Erweiterungsneubau Geschwister-Scholl-Gymnasium gemäß beigefügten Vergabeunterlagen
Redinghovenstrasse 41
40225 Düsseldorf
Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt den Erweiterungsneubau des Städtisches Geschwister-Scholl-Gymnasiums an der Redinghovenstraß e 41 in 40225 Düsseldorf. Der Erweiterungsneubau soll den weiterwachsenden Flächenbedarf des 5-zügigen Gymnasiums durch die Umstellung von G8 auf G9 und den Abbruch des maroden Klassenpavillons decken. An dem Gymnasium werden derzeit knapp 1100 Schüler:innen unterrichtet. Die Schule trägt die Auszeichnung "AGENDA 21 Schule NRW", "Schule der Zukunft" und "Fairtrade School". Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Leistungen der
- "Projektsteuerung" gem. §2 AHO 2020 Heft Nr. 9, Handlungsbereiche A bis E, in den Projektstufen 1 bis 5.
Der Auftraggeber legt die Einordnung der Projektsteuerungsleistungen gem. §6 AHO 2020 Heft Nr. 9 in Honorarzone 111, unten fest.
Die Projektleitung wird durch die Stadt Düsseldorf wahrgenommen.
Das Amt für Schule und Bildung 40/23.5 - Abteilung für Schule, Bau und Digitalisierung der Landeshauptstadt Düsseldorf ist für die Realisierung des Erweiterungsneubaus verantwortlich.
Aus den im Vorfeld erstellten Machbarkeitsstudien resultieren unterschiedliche Standortmöglichkeiten auf dem Grundstück des Gymnasiums. Je nach Festlegung der Vorzugsvariante resultieren entsprechende Rückbaumaßnahmen auf dem Gelände, welche so wohl durch den in diesem Verfahren zu beauftragenden Projektsteuerer als auch durch den in einem separaten Verfahren zu beauftragenden "Objektplaner Gebäude" zu begleiten sind. Der Abbruch des Musikraums sowie weitere mögliche Rückbaumaßnahmen sind in Abhängigkeit von der Wahl des Standortes optional Bestandteil dieser Ausschreibung. Die aus den Machbarkeitsstudien zu entnehmenden Varianten sind im Zuge der Vorplanung durch die "Objektplanung Gebäude" unter Zuarbeit der weiteren Fachplaner weitergehend zu untersuchen und um eigene Varianten (sofern möglich und zielführend) zu ergänzen. Dieser Prozess ist durch den hier zu beauftragenden Projektsteuerer in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu begleiten.
Der Auftrag kann um weitere 12 Monate verlängert werden.
Sollten mehr als die in der EU-Auftragsbekanntmachung vorgesehenen Büros ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03). Die
erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben.
Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs erstellt. Die Bewerber, welche nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden, erhalten diesbezüglich - nach erfolgter Auswertung - umgehend eine Mitteilung.
Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Die erzielte Punktzahl pro Bewerber wird wie folgt ermittelt:
Referenz 1
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 15 Punkte),
- Art der Leistung (max. 8 Punkte),
- Vergleichbarkeit der erbrachten Projektstufen (max. 12 Punkte)
- Vergleichbarkeit der erbrachten Handlungsbereiche (max. 10 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Projektvolumens (max. 12 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Fläche (max. 8 Punkte)
- Verwendung von Fördermitteln (max. 2 Punkt)
Referenz 2
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 15 Punkte),
- Art der Leistung (max. 8 Punkte),
- Vergleichbarkeit der erbrachten Projektstufen (max. 12 Punkte)
- Vergleichbarkeit der erbrachten Handlungsbereiche (max. 10 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Projektvolumens (max. 12 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Fläche (max. 8 Punkte)
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bieter im Verhandlungsverfahren verwendet.
Hierbei werden für die Auswahl der Bewerber alle vorgelegten Referenzen berücksichtigt. In die Gesamtwertung fließen jedoch lediglich die BEIDEN Referenz mit der jeweils höchsten Einzelbewertung kumulativ ein.
Die Einreichung einer sehr hohen Anzahl an Referenzen führt somit nicht zu einer Verbesserung der Gesamtbewertung. Es wird darum gebeten, die Anzahl der einzureichenden Referenzen auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Die beiliegende Wertungsmatrix (vgl. Anlage 03) ist hierbei zu beachten.
Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge abgeschlossen wurde.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
1. Eine Referenz für "Projektsteuerungsleistungen"
Diese eingereichte Referenz muss die nachfolgenden Kriterien in Summe erfüllen:
- Eine vergleichbare Leistung für eine Schule oder ein vergleichbares Objekt des Bereichs "Ausbildung/ Wissenschaft/Forschung" gem. Anlage 10.2 Objektliste HOA1 2021 als Neubaumaßnahme oder Erweiterungsneubau im Leistungsbild "Projektsteuerung" mit mind. einer HZ 11
- Eine vergleichbare Leistung für den Neubau oder Erweiterungsneubau eines Objektes aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mind. 3 Projektstufen (Bereich: PS 1 bis 5)
- Eine vergleichbare Leistung für den Neubau oder Erweiterungsneubau eines Objektes aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mind. 4 Handlungsbereichen (Bereich: A bis E)
- Eine vergleichbare Leistung mit einem Projektvolumen von mind. 5,0 Mio. EUR netto (KG 200-700)
- Eine vergleichbare Leistung mit der Verwendung von Fördermitteln.
2. Eine WEITERE Referenz für "Projektsteuerungsleistungen"
Diese eingereichte Referenz muss die nachfolgenden Kriterien in Summe erfüllen:
- Eine vergleichbare Leistung für eine Schule oder ein vergleichbares Objekt des Bereichs "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" gem. Anlage 10.2 Objektliste HOA1 2021 als Neubaumaßnahme oder Erweiterungsneubau im Leistungsbild "Projektsteuerung" mit mind. einer HZ 111
- Eine vergleichbare Leistung für den Neubau oder Erweiterungsneubau eines Objektes aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mind. 4 Projektstufen (Bereich: PS 1 bis 5)
- Eine vergleichbare Leistung für den Neubau oder Erweiterungsneubau eines Objektes aus dem vg. Bereich mit Erbringung von mind. 4 Handlungsbereichen (Bereich: A bis E)
- Eine vergleichbare Leistung mit einem Projektvolumen von mind. 7,5 Mio. EUR netto (KG 200-700) Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Angaben zu den einzureichenden Referenzen sind in die nachfolgenden Formblätter einzutragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Angaben im Rahmen der Auswertung stichprobenhaft bei dem/der
jeweils angegebenen Auftraggeber/in auf Plausibilität zu überprüfen.
Die Beauftragung erfolgt in nachfolgenden Stufen:
1. Stufe: PS 1 bis 2
2. Stufe: PS 3
3. Stufe: PS 4 bis 5
Ein entsprechender Vertragsentwurf wird den Bewerbern, die für das Verhandlungsverfahren berücksichtigt
werden, mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.
Als Unternehmereinsatzform ist von Einzelplanern mit Einzelgewerken auszugehen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das nicht Vorliegen diese Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formular (s. Anlage 02 "Bewerberbogen") zu bestätigen.
Nachweis der fachlichen Fachkräfte (§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2021):
- Nachweis der fachlichen Eignung der nachfolgenden Person/en ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten- / 1ngenieurkammer zu führen Büroinhaber/in; Geschäftsführer/in; Gesellschafter/in
- Bei juristischen Personen hat gem. 75 Abs. 3 VgV die Benennung des verantwortlichen Berufsangehörigen
zu erfolgen, welcher gem. Landesrecht die Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur oder vergleichbarer Qualifikation berechtigt ist
- Bei registrierten Personen- und Kapitalgesellschaften ist der Handelsregisterauszug, Partnerschaftsregister bzw. ein vergleichbarer Nachweis beizufügen. Alle weiteren Bewerber haben einen Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister oder vergleichbar einzureichen.
- Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV 2021),
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021):
- Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den Umsatz im Leistungsbild "Projektsteuerung" (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
- Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als 4 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV 2021),
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021):
Deckungssumme für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr), für Sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr)
- Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den Umsatz im Leistungsbild "Projektsteuerung" mind. [Betrag gelöscht] EUR netto (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
Beschreibung der technischen Ausstattung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 46 Abs. 3. Nr. 9 VgV 2021)
-Verwendung von MS Project oder zum AG kompatibler Software zur Terminplanung
-Erbringung Projektsteuerungsleistungen unter Zuhilfenahme der einschlägigen Softwareprodukte gem. Erfordernis und Projektfortschritt; u. a. Office-Software ab 2007, CAD-Software (2007 - 2013 dwg)
-Nachweis zu den Qualifikationen der vorgesehenen Projektleitung ist durch Diplomurkunde / Bachelor- /Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. die Eintragung in eine Architekten- / Ingenieurkammer zu führen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021)
Ersetzen ein Bewerber bzw. Bieter im Laufe des Vergabeverfahrens eine zuvor gewertete Projektleitung / stellvertretende Projektleitung durch eine andere Person, ist eine erneute Eignungsprüfung notwendig und vom
Bieter hinzunehmen. Bei geringerer Qualifikation / Berufserfahrung kann dies zum Widerruf der Zulassung zur Verhandlung führen.
-Nachweis zum Personalbestand (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2021)
-Nachweis zur Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV 2021)
-Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der techn. Leitung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021). Führen der Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur (oder vergleichbar) des Inhabers oder Geschäftsführers,
-Nachweis zum Personalbestand (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2021), Mindestens 4 festangestellte Mitarbeiter (Architekt / Ingenieur oder vergleichbar) vollzeitäquivalent inkl. Büro-Inhaber/Geschäftsführer
-Nachweis zur Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV 2021).
Gem. § 75 VgV 2021 Abs. 1 und 2; Architekt/in/ Ingenieur/in
Ist ein dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzliche nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EB und Richtlinie 89/48EWG gewährleistet ist.
-
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese als Bieterfrage über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bewerber/Bieter über diese Plattform.
Die Bewerber/Bieter sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemacht Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWD endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit einer Vertrages mit einem Nachprüfverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss im Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertag nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GDW ist er Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach §169 Abs. 4 GWB berücksichtigt die Vergabekammer dabei auch die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag oder die Konzession zu erhalten. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags müssen nicht in jedem Fall Gegenstand der Abwägung sein. Das Beschwerdegericht kann auf Antrag das Verbot des Zuschlags nach Absatz 1 wiederherstellen; § 168 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt. Wenn die Vergabekammer den Zuschlag nicht gestattet, kann das Beschwerdegericht auf Antrag des Auftraggebers unter den Voraussetzungen der Sätze 1 bis 4 den sofortigen Zuschlag gestatten. Für das Verfahren vor dem Beschwerdegericht gilt § 176 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 entsprechend. Eine sofortige Beschwerde nach § 171 Absatz 1 ist gegen Entscheidungen der Vergabekammer nach diesem Absatz nicht zulässig.