Rahmenvertrag Schülerbeförderung August 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: RVH-068-36-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schülerbeförderung August 2022
Rahmenvertrag Schülerbeförderung August 2022
Los 1 - Region A
Stemwede, Rahden, Espelkamp, Hille, Pr. Oldendorf, Lübbecke, Hüllhorst, Bad Oeynhausen-Nord (Ortsteile Volmerdingsen und Wul-ferdingsen)
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die
Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die
Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Los 2 - Region B
Petershagen, Minden
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die
Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die
Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Los 3 - Region C
Spenge, Enger, Herford, Bünde, Löhne, Hiddenhausen, Rödinghau-sen, Kirchlengern, Bad Oeynhausen (außer den Ortsteilen Volmer-dingsen, Wulferdingsen)
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die
Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die
Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Los 4 - Region D
Extertal, Kalletal, Vlotho, Porta Westfalica
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die
Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die
Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Los 5 - Region A
Hopsten, Hörstel, Ibbenbüren (au-ßer den Ortsteilen Dörenthe und Laggenbeck), Recke, Rheine, Neu-enkirchen
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die
Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die
Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Los 6 - Region B
Ibbenbüren-Dörenthe, Ibbenbüren-Laggenbeck, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Tecklenburg, Wester-kappeln
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die
Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die
Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Los 7 - Region A
Bad Driburg, Beverungen, Borgentreich, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg, Willebadessen, Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Lichtenau, Paderborn, Salzkotten, Marsberg
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die
Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die
Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Los 8 - Region B
Arnsberg, Brilon, Hallenberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Sundern, Winterberg, Bestwig, Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen, Soest, Warstein, Werl, Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver, Wickede (Ruhr)
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die
Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die
Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Los 9 - Region A
Isselburg, Bocholt, Rhede, Raesfeld, Borken, Heiden, Reken, Dülmen, Coesfeld, Velen, Gescher, Südlohn, Stadtlohn, Legden, Ahaus, Heek, Dorsten-Nord: Stadtteile Wulfen, Barkenbeck, Lembeck, Rhade, Deulen, Sölten
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die
Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die
Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Los 10 - Region B
Datteln, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick, Herten, Haltern, Marl, Lüdinghausen, Olfen
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die
Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die
Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Los 11 - Region C
Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Dorsten (außer den Stadtteilen Wulfen, Barkenbeck, Lembeck, Rhade, Deulen, Sölten)
Schultägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
verschiedenen LWL-Förderschulen in Westfalen-Lippe. Die
Beauftragung umfasst die Beförderung der Kinder, die
Fahrdienstorganisation und das Beschwerdemanagement.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende
Berufsbzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das
Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§
123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf
sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw.
ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG
nicht vorliegen.Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten
Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der
Gemeinschaft einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung inBezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
DerAuftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der
eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für
den Bieter gefordert werden.
1) In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) ist der Gesamtumsatz insgesamt und im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018) anzugeben.
2) Es ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) sind folgende Angaben zu machen:
1) Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes (Fahrzeugtyp, Anzahl der Plätze - getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplatz-, Baujahr und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung).
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung neu angeschafft werden müssen, ist dieses zubenennen. Darüber hinaus ist darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des
Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge die Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern.
2) Angabe von Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von Menschen mit Behinderung".
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein.
3) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Das Fahrpersonal muss eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D bzw. D1 besitzen.
Gemäß § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Falle nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen - (VOL/B).
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe
Vergabeunterlagen) und die Besonderen Vertragsbedingungen
gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich zur
Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203
Strafgesetzbuch (StGB).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei
"A.2_Kalkulationsgrundlagen" (exemplarische
Adressen und Besonderheiten der zu befördernden Personen)
verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher
nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Die
Anforderung ist mit dem den Vergabeunterlagenbeiliegenden
Vordruck per E-Mail an die im Vordruck benannte
Ansprechperson unterschriebeneinzureichen. Erst nach Erhalt
der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die
Einhaltung
der datenschutzrechtlichenBestimmungen) wird der
Zugangscode für diese Kalkulationsgrundlagen zugesandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom
Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Unterlagen können in elektronischer Form bis
zum 18.02.2022 gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.