2022_0150_ RV Unterhalts-und Sonderreinigung 6002231083-BwDLZ Munster Referenznummer der Bekanntmachung: 6002231083-BwDLZ Munster
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Munster
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]352
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
2022_0150_ RV Unterhalts-und Sonderreinigung 6002231083-BwDLZ Munster
2022_0150_Ausschreibung RV Gebäudereinigung WE 1046,1047,1054, 1055, 1060, 1070_6002231083-BwDLZ Munster
1: WE 1046 und 1047
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Unterhalts-und Sonderreinigung des TrÜbPl Nord und Süd
2: WE 1054 und 1060
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Unterhalts-und Sonderreinigung der Hindenburg-Kaserne und Freiherr-Von-Boeselager-Kaserne
3: WE 1055 und 1070
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Unterhalts-und Sonderreinigung der Örtzetal-Kaserne und Peter-Bamm-Kaserne
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Auszug Berufs-oder Handelsregister (siehe Checkliste)
-Auszug aus dem Gewerbezentralregister (s. Checkliste)
(Hier werden die Eignungsnachweise erläutert)
-Firmenprofil s. Checkliste
-Angabe berufliche Qualifikation, Referenzliste über vergleichbare Dienstleistungsaufträge s. Checkliste
-Bescheinigung/Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung s. Checkliste
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen B-V 034
-Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen B-V 031
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und des Finanzamtes
- aktuelle Bankauskunft
- Eigenerklärung zur Beachtung und Einhaltung des Mindestlohns im Gebäudereinigerhandwerk
- Bescheinigung Information über Zugehörigkeit Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko (SmbS)
- formlose Eigenerklärung zur Einhaltung der angebotenen Leistungssätze (s. Hinweise für Angebotsabgabe)
-Erklärung zum Preisangebot (B-V 050)
-unterschriebene Verpflichtungserklärung für Fremdpersonal
-Zertifizierung nach Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 oder vgl. siehe Checkliste und Hinweise
- Zertifizierung nach Qualitätsmanagement DIN EN ISO 14001 oder vgl. siehe Checkliste und Hinweise
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit