Verwertung von Stahl- und Eisenschrott Referenznummer der Bekanntmachung: KN211123GD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsendienste.de/START/default.asp
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Stahl- und Eisenschrott
Übernahme und Verwertung von Stahl- und Eisenschrott
(AVV-Nr. 170402, 170405, 170401, 170411)
im Stadtgebiet Gelsenkirchen
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Übernahme und Verwertung von Stahl- und Eisenschrott
GELSENDIENSTE sammelt Metallabfälle aus Haushaltungen, von Kleingewerbebetrieben im Stadtgebiet, im Wesentlichen aber an zwei Wertstoffhöfen ein.
Übernahme und Verwertung von im Stadtgebiet Gelsenkirchen getrennt eingesammelten Metallabfällen in verschiedener Zusammensetzung. Die Metallabfälle umfassen die Fraktionen:
Mischschrott, AVV-Nr. 170405
Edelstahl, V2A, AVV-Nr. 170405
Kabel mit Stecker, AVV-Nr. 170401
Aluminium, AVV-Nr. 170402
Alu-Kabel, AVV-Nr. 170411
Das Material wird unverdichtet über Großcontainer oder IBC (Kabel mit Stecker und Alu-Kabel) von GELSENDIENSTE angeliefert.
Der Vertrag verlängert sich einmalig automatisch um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.03.2025, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2023 mit Wirkung zum 31.03.2024 schriftlich
kündigt.
Die jeweiligen Vertragsverlängerungen erfolgen unter den zu dieser Ausschreibung festgelegten Konditionen und Bedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist.
Hierzu ist der Nachweis mithilfe des Formblatts "Eigenerklärung zum Gewerbezentralregister" zu erbringen.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, schriftliche Nachweise jederzeit einzufordern.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: 5.000.000,- EUR
- Sachschäden: 5.000.000,- EUR
- Umweltschäden: 250.000,- EUR
- Vermögensschäden: 1.000.000,- EUR
- Obhuts- und Bearbeitungsschäden: 25.000,- EUR
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung Gewerbezentralregister
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das gesamte Unternehmen
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit er die Verwertung von Eisen- und Stahlschrott betrifft
- Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, schriftliche Nachweise jederzeit einzufordern.
- Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorliegt
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebsorganisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechts-vorschriften) für die angebotene Entsorgungsanlage bzw. für einen Übergabepunkt für die Verwertung von Eisen- und Stahlschrott (AVV-Nr. 170402, 170405, 170401, 170411)
- Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2023; bzw. sollten die automatischen Vertragsverlängerung erfolgen, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2024 oder 2025
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1D5YF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§160 Abs. 3
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html