Bürodienstleistung externe Bearbeitung von Bewilligungsverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 21-062
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA57
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bra.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bra.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bürodienstleistung externe Bearbeitung von Bewilligungsverfahren
Leistungsgegenstand ist die operative Bearbeitung von Fördermittelanträgen entlang einer vereinbarten Prozesskette und ggfls. weiteren Arbeitsanweisungen des Auftraggebers - Rahmenvertrag - Leistungszeitraum: voraussichtlich ab 01.02.2022 bis 31.12.2022.
Zu Vertragsbeginn sind mindestens 10 VZÄ zu stellen. Der Abruf der Maximalleistung von 40 VZÄ erfolgt mit einem zeitlichen Vorlauf von zwei Wochen.
Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg Die Dienstleistung wird aus Räumlichkeiten des Auftragnehmers heraus erbracht.
Folgende Ressourcen werden dabei vom Auftragnehmer gestellt: Personal, Räumlichkeiten und Arbeitsmittel.
Leistungsgegenstand ist die operative Bearbeitung von Fördermittelanträgen entlang einer vereinbarten Prozesskette und ggfls. weiteren Arbeitsanweisungen des Auftraggebers - Rahmenvertrag - Leistungszeitraum: voraussichtlich ab 01.02.2022 bis 31.12.2022.
Zu Vertragsbeginn sind mindestens 10 VZÄ zu stellen. Der Abruf der Maximalleistung von 40 VZÄ erfolgt mit einem zeitlichen Vorlauf von zwei Wochen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYY3L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.