Implementierung einer Softwarelösung für die Erstellung von Schriftgut aus SAP Referenznummer der Bekanntmachung: 21-T541302002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung einer Softwarelösung für die Erstellung von Schriftgut aus SAP
Implementierung einer Softwarelösung für die Erstellung von Schriftgut aus SAP
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
Für die Einführung im Land NRW werden folgende Lieferungen und Leistungen vom Auftragnehmer erwartet:
- Bereitstellung des ausgeschriebenen Tools
- Installation des ausgeschriebenen Tools
- Ersteinrichtung für eine standardmäßige Nutzung
- Gewährleistung und Pflege des Tools inkl. Wartung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schrifterstellungstool
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.xft.com/kontakt/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRD02J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.