Entwicklung eines Web-basierten Erfassungstools für das Bundesstraßenverzeichnis (BVERZ) und das Autobahnverzeichnis (AVERZ) Referenznummer der Bekanntmachung: Z4h-Erfassungstool AVERZ/BVERZ-V2/EU-Verhlg 2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung eines Web-basierten Erfassungstools für das Bundesstraßenverzeichnis (BVERZ) und das Autobahnverzeichnis (AVERZ)

Referenznummer der Bekanntmachung: Z4h-Erfassungstool AVERZ/BVERZ-V2/EU-Verhlg 2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Entwicklung eines Web-basierten Erfassungstools für das Bundesstraßenverzeichnis (BVERZ) und das Autobahnverzeichnis (AVERZ)21

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

Bergisch Gladbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgangslage: Das Bundesstraßenverzeichnis mit den Fern und Nahzielen (BVERZ) enthält alle Straßen, die gemäß § 2 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) als Bundesstraßen gewidmet sind. Es stellt ein Gesamtverzeichnis der Bundesstraßen dar und dient als streckenstatistische Grundlage. Es enthält für jede Bundesstraße den Streckenverlauf, beschrieben durch die im Verlauf der Bundesstraße liegenden (verkehrsbedeutenden) Fern und Nahziele, gegebenenfalls mit verkehrlichen Verknüpfungen, und die Entfernungen zwischen benachbarten Zielen. Als Fern und Nahziele kommen sowohl Orte als auch verkehrliche Verknüpfungen in Frage. Daneben enthält es die Fernziele gesondert vom Streckenverlauf, getrennt für beide Fahrtrichtungen, die Überlagerungsbereiche mit anderen Bundesstraßen sowie die Unterbrechungen von Bundesstraßen mit Angabe der Unterbrechungslänge und Bezeichnung der Straßen, die den weiteren Verlauf ersetzen. Diese Daten werden im weiteren Verlauf als BVERZ-Daten bezeichnet. Bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) werden seit 1969 in Zusammenarbeit mit dem für Verkehr zuständigen Bundesministerium (aktuell Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, im Folgenden kurz: BMVI) und den Straßenbauverwaltungen der Länder aktuelle Informationen zu den Autobahnen vorgehalten und regelmäßig gemäß Bundesfernstraßengesetz §1 (5) als Autobahnverzeichnis (AVERZ) veröffentlicht.

Das AVERZ gibt zunächst einen inhaltlichen Überblick mit Aufbau und Datenbasis sowie einigen statistischen Auswertungen zum jeweils aktuellen Stand des Autobahnnetzes (wie z.B. zu Knotenpunkten oder Rastanlagen). Vor dem eigentlichen Hauptteil des AVERZ wird auf die Systematiken des Betriebskilometers und des Blockverzeichnisses eingegangen. Die bisher enthaltenen Informationen zu den Polizeidienststellen Adressen, Lagekennkeichnungen und Zuständigkeitsbereiche sind zukünftig nicht mehr erforderlich. Im Hauptteil des AVERZ wird jede Autobahn anhand ihres Streckenverlaufs beschrieben (Streckenverzeichnis). Die jeweilige Überschrift enthält alle Fernziele zur großräumigen Orientierung. Über der Darstellung der fahrtrichtungsbezogenen Angaben werden die Zielbezeichnungen der Hin und Rückrichtung für die jeweiligen Endpunkte ausgegeben. Alle Knotenpunkte, Nebenanlagen und Nebenbetriebe werden richtungsbezogen im Streckenverlauf der Autobahnen dargestellt. Diese Daten werden im weiteren Verlauf als AVERZ-Daten bezeichnet. Bislang erfolgte die Datenerfassung, -vorhaltung und -bearbeitung zum BVERZ und AVERZ zentral bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Nach einer abschließenden Aktualisierung wurde in Abständen von mehreren Jahren unabhängig voneinander die beiden Verzeichnisse generiert und zusammen mit den textlichen Teilen als Bericht von der BASt veröffentlicht. Die letzte Veröffentlichung des BVERZ erfolgte im Jahre 2009, die des AVERZ im Jahre 2016. Beide Verzeichnisse sind als Druckfassung und als elektronisches pdf-Dokument verfügbar. Teils übermittelten Länder und Behörden Daten zur Fortschreibung der Verzeichnisse unaufgefordert mehr oder weniger kontinuierlich. Der maßgebliche Anteil des Anpassungsbedarfs wurde meist erst nach Aufforderung der BASt im Vorfeld einer geplanten Neuauflage mitgeteilt. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung für den Bund Straßenverzeichnisse zu führen sowie des Votums der Bund-Länder-Dienstbesprechung verkehrstechnische Angelegenheiten, wonach weiterhin ein großer Bedarf für eine Fortführung des BVERZ und des AVERZ, weitgehend in der bisherigen Form, gesehenen wird, soll nunmehr eine Fortschreibung erfolgen. Die bisherige Vorgehensweise zur Datenaktualisierung-seitens der Länder Verwendung unterschiedlicher Datenformate und IT-Programme, teilweise unzureichende Geoinformationen ist mit Nachteilen verbunden, die einen erhöhten Aufwand bei der BASt erfordert. Zukünftig soll die Datenpflege durch die Verwaltun-gen der Länder und die Autobahn GmbH des Bundes direkt im Erfassungstool durchgeführt werden. Dieser Prozess wird unterstützt mit Plausibilitätskontrollen während der Eingaben und Pulldown-Menüs zur Auswahl von Attributen. Die Endkontrolle zur Syntax und auf Plausibilität verbleibt weiterhin bei der BASt. Durch das Zusammenführen der beiden Straßenverzeichnisse mit dem Bundesinformationssystem Straße (BISStra), welches über ein GIS-basiertes, kontinuierlich gepflegtes Bundesfernstraßennetz verfügt, werden sich viele Datenaktualisierungen erübrigen, da sie bereits in BISStra umgesetzt sind. Nutzungsmöglichkeiten für die Länder und die Autobahn GmbH des Bundes sollen eingerichtet werden.

Zielsetzung:

Um fortlaufend die BVERZ- und AVERZ-Daten einpflegen und die vorgestellten Dienste aktuell und nutzerfreundlich zur Verfügung stellen zu können, soll ein Web-basiertes Erfassungstool mit Kartenfunktion und Anschluss an das Bundesinformationssystem Straße (BISStra) zur Datenablage und Informationsbereitstl-lung erstellt werden. Um den Betreuungsaufwand zu begrenzen, soll die Anwendung Aktualisierungen von Datensätzen sowie deren Freigabe auf elektronischem Wege durch autorisierte Personen zulassen. Mit einem effektiven, qualitätsgesicherten Verfahren soll eine zeitnahe Übernahme geprüfter Daten in die Datenbank ermöglicht werden. Das Erfassungstool BVERZ/AVERZ soll zum einen zur Erhebung/Erfassung und Pflege der betroffenen Daten dienen sowie die BVERZ-/AVERZ-Listen straßen(klassen)bezogen und gesamt generieren und als Liste (Download/Druck) sowie pdf zur Verfügung stellen. Inhalt und Layout sollen sich am BVERZ 2009 und AVERZ 2016, siehe Literaturverzeichnis, orientieren. Das endgültige Layout ist mit dem AG abzustimmen. Es sollen auch einzelne Straßen und Straßen für bestimmte Zuständigkeitsbereiche (z.B. nach Bundesland oder nach AdB Niederlassung) selektierbar sein und ausgegeben werden können. Neue BVERZ- und AVERZ-Daten sollen direkt in die Datenbank eingebracht, verortet (geokodiert), in Tabellen und Karten sowie bildlich visualisiert werden. Die Informationen können somit zeitnah und hochaktuell von der einpflegenden Stelle und von den Nachbarländern bzw. den benachbarten Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) genutzt werden. Dabei sollte eine möglichst einheitliche Datenstruktur angestrebt werden, um einerseits die Datenpflege und -auswertung sowie die Einarbeitung zu vereinfachen. Ähnliches sollte auch bei den Exporten und Dokumenten eine Zielrichtung sein. Neben den Straßenbaubehörden der Länder sollen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sowie nach entsprechender Vereinbarung die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) auf die Daten zurückgreifen können. Für die Allgemeinheit werden das BVERZ und das AVERZ regelmäßig auf der Internetseite der BASt veröffentlicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

a. Auf Anforderung des AG: Teilnahme an Besprechungen oder einer Expertengruppe maximal 2-tägig innerhalb Deutschlands; pro Teilnahme

b. Programmfortschreibungen aufgrund von Änderungs- und Verbesserungsvorschlägen von Seiten des AG (Lastenheft 2.8); pro Tag

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Im vorliegenden Fall bestehen Ausnahmetatbestände in der Art, dass sowohl das Kernsystem BISStra und den zugehörigen Komponenten aus zehn Fachsystemen, sowie die beiden Erfassungstools Rastanlagen und Quentin (Querungshilfen für Wildtiere) auf Web-Basis aufgrund von europaweiten Ausschreibungen durch das Unternehmen GIS-Consult GmbH realisiert wurden. Das Erfassungstool Quentin befindet sich noch in der Gewährleistung. Auch besteht ein Pflegevertrag des Gesamtsystems mit dieser Firma, welcher noch bis Ende 2024 läuft. Aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit den beiden Erfassungstools, ist es naheliegend und wirtschaftlich geboten, das Konzept für das BVERZ-/AVERZ-Erfassungstool eng an die bereits existierenden Erfassungstools anzulehnen. Damit ist im Vergleich zu einer weitgehend BISStra-unabhängigen Konzeptionierung und Realisierung von einem deutlich geringeren Aufwand für die Erstellung sowie beim Betrieb und der Wartung auszugehen. Grundlage für die Realisierung des BISStra sind u.a. die Software Smallworld der Firma GE Energy/USA; hier ist die Firma GIS-Consult einziger Partner auf dem Gebiet des Straßenwesens. Unabhängig davon wäre es kontraproduktiv, vor Ablauf der Gewährleistungen der Erweiterungen eine andere Firma zu beauftragen. Eine Bearbeitung des BISStra durch zwei konkurrierende Firmen hätte zur Folge, dass Programmierfehler, die bei der Bearbeitung auftreten, durch den AG nicht meheinem AN zuzuordnen sind.

Wie die erwähnten europaweiten Ausschreibungen in den letzten Jahren gezeigt haben, hat kein anderer Anbieter das Know-how eine adäquate Leistung auf dem Gebiet des Straßenwesens in Verbindung mit der eingesetzten Software anzubieten.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z4h-Erfassungstool AVERZ/BVERZ-V2/EU-Verhlg 2021
Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung eines Web-basierten Erfassungstools für das Bundesstraßenverzeichnis (BVERZ) und das Autobahnverzeichnis (AVERZ)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Haltern am See
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BASt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BASt gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BASt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BASt geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BASt.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Die BASt ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2022

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