Unterbringung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach IfSG Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.23 - 0647/21/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterbringung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach IfSG
Unterbringung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zur Durchführung der Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz
Los 1: Unterbringung der SpätA im Raum Friedland
Raum Friedland
Unterbringung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zur Durchführung der Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die abrufbare Höchstmenge beträgt 109.910 Übernachtungen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen. Das entspricht rund 200 Übernachtungen täglich über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen.
Die Mindestabnahmemenge beträgt 150 Übernachtungen täglich.
Die maximale tägliche Belegung beträgt 250 Übernachtungen täglich.
Los 2: Unterbringung SpätA im Raum Frankfurt/Main
Großraum Frankfurt/Main
Unterbringung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zur Durchführung der Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die abrufbare Höchstmenge beträgt 87.566 Übernachtungen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen. Das entspricht rund 160 Übernachtungen täglich über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen.
Die Mindestabnahmemenge beträgt 120 Übernachtungen täglich.
Die maximale tägliche Belegung beträgt 200 Übernachtungen täglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Konzept für die Belegung und Maximalbelegung
Stellen Sie in einer selbst zu erstellenden Anlage dar, über welche räumlichen personellen und technischen Ressourcen Sie für die Belegung in der Größenordnung der geschätzten Auslastung verfügen (unter Berücksichtigung, dass die Zahl der positiv getesteten Personen und ihrer Kontaktpersonen variabel ist und kurzfristig schwanken kann). Stellen Sie ferner dar, welche Kapazitäten Sie kurzfristig zur Unterbringung von mehr als 182 (Los 1) bzw. 145 (Los 2) SpätA bis hin zur Maximalbelegung von 250 (Los 1) bzw. 200 (Los 2) Übernachtungen täglich technisch, organisatorisch und personell realisieren können.
Gehen Sie hierbei insbesondere auf folgende Fragen und Aspekte ein:
- Welche flexiblen Unterbringungsmöglichkeiten stehen für Familien und Familienverbänden zur Verfügung?
- Teilen Sie mit, über wie viele Betten und Belegungszimmer Sie insgesamt verfügen.
- Stellen Sie - unter Angabe der Quadratmeterzahlen und Lage - dar über welche Räume und Bereiche Sie als Außenbereich, Sozialräume, Räume zur Einnahme von Mahlzeiten verfügen.
- Stellen Sie dar über welche Sanitären Anlagen Sie verfügen.
- Stellen Sie dar, über welche technischen Einrichtungen und Räume Sie für die Bereitstellung der Vollverpflegung verfügen.
- Bitte reichen Sie den Fluchtwege- und Rettungsplan von den genannten Räumlichkeiten ein.
- Geben Sie -nach Qualifikation aufgeschlüsselt - an welche Anzahl von Fachkräften Sie zur Auftragserbringung einplanen, welche Anzahl Sie jeweils bereits beschäftigen und ggf. welche Anzahl an Fachkräfte Sie planen bis zum Leistungsbeginn einzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hygienekonzept
Stellen Sie in einer selbst zu erstellenden Anlage dar, wie Sie die in der Leistungsbeschreibung formulierten Vorgabe zur Hygiene in Ihrem konkreten Fall umsetzen können. Gehen Sie hierbei mindestens auf die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 8 aufgeführten Aspekte ein. Schildern Sie, welche technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen Sie zur Einhaltung der Hygienevorgaben umsetzen werden. Soweit im Beherbergungsbetrieb auch andere Gäste untergebracht sind, beschreiben Sie, durch welche Maßnahmen Sie sicherstellen, dass die SpätA und die anderen Gäste keinen Kontakt haben können.
Hinweis: Das Hygienekonzept ist rechtzeitig vor Leistungsbeginn mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.
Eigenerklärungen zur Leistung
Bitte füllen Sie die beigefügte Anlage "Sonstige Eigenerklärungen" aus und fügen Sie dem Angebot bei und erklären sich zu folgenden Punkten:
- Zum Leistungsbeginn steht regelmäßig täglich und mindestens für 35 Stunden pro Woche mindestens eine Person als Personal zur Verfügung, die die russische Sprache fließend spricht und versteht und für die SpätA ansprechbar ist.
- Eine Zugangskontrolle rund um die Uhr gemäß Leistungsbeschreibung ab Leistungsbeginn wird sichergestellt.
- Mit dem zuständigen Gesundheitsamt wird rechtzeitig vor dem Leistungsbeginn ein Hygienekonzept abgestimmt.
- Zum Leistungsbeginn stehen mindestens 2 Multifunktionsräume (für Testung + TV/Spielzimmer) zur Verfügung.
- Zum Leistungsbeginn steht ein geschützter Außenbereich gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung.
- Zum Leistungsbeginn steht eine Liste von Arztpraxen, die zu Hausbesuchen in der Transitunterkunft bereit sind, zur Verfügung.
- Die Versorgung mit dringend notwendigen Dingen des täglichen Bedarfs (z.B. Hygieneartikel) oder Besorgung von verordneten Medikamenten und Hilfsmitteln gemäß Leistungsbeschreibung ab Leistungsbeginn wird sichergestellt.
- Zum Leistungsbeginn stehen im Beherbergungsbetrieb mindestens fünf Vierbettzimmer sowie mindestens sieben weitere Zimmer zur Verfügung, die mit jeweils mindestens sechs Betten ausgestattet sind.
- Zum Leistungsbeginn sind mindestens zwei Belegungszimmer, die Restaurationsräume, die Multifunktionsräume sowie der Zugang zu diesen Räumen barrierefrei.
Der Bedarfsträger wird sich umgehend nach der Zuschlagserteilung und damit vor Leistungsbeginn im Rahmen von Ortsterminen über die räumlichen Begebenheiten vergewissern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.