Unterbringung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach IfSG Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.23 - 0647/21/VV : 1

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=436105
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterbringung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach IfSG

Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.23 - 0647/21/VV : 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55100000 Dienstleistungen von Hotels
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterbringung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zur Durchführung der Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1: Unterbringung der SpätA im Raum Friedland

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55100000 Dienstleistungen von Hotels
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:

Raum Friedland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Unterbringung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zur Durchführung der Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Die abrufbare Höchstmenge beträgt 109.910 Übernachtungen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen. Das entspricht rund 200 Übernachtungen täglich über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen.

Die Mindestabnahmemenge beträgt 150 Übernachtungen täglich.

Die maximale tägliche Belegung beträgt 250 Übernachtungen täglich.

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/07/2022
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2: Unterbringung SpätA im Raum Frankfurt/Main

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55100000 Dienstleistungen von Hotels
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Großraum Frankfurt/Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Unterbringung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zur Durchführung der Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Die abrufbare Höchstmenge beträgt 87.566 Übernachtungen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen. Das entspricht rund 160 Übernachtungen täglich über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerungsoptionen.

Die Mindestabnahmemenge beträgt 120 Übernachtungen täglich.

Die maximale tägliche Belegung beträgt 200 Übernachtungen täglich

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/07/2022
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Konzept für die Belegung und Maximalbelegung

Stellen Sie in einer selbst zu erstellenden Anlage dar, über welche räumlichen personellen und technischen Ressourcen Sie für die Belegung in der Größenordnung der geschätzten Auslastung verfügen (unter Berücksichtigung, dass die Zahl der positiv getesteten Personen und ihrer Kontaktpersonen variabel ist und kurzfristig schwanken kann). Stellen Sie ferner dar, welche Kapazitäten Sie kurzfristig zur Unterbringung von mehr als 182 (Los 1) bzw. 145 (Los 2) SpätA bis hin zur Maximalbelegung von 250 (Los 1) bzw. 200 (Los 2) Übernachtungen täglich technisch, organisatorisch und personell realisieren können.

Gehen Sie hierbei insbesondere auf folgende Fragen und Aspekte ein:

- Welche flexiblen Unterbringungsmöglichkeiten stehen für Familien und Familienverbänden zur Verfügung?

- Teilen Sie mit, über wie viele Betten und Belegungszimmer Sie insgesamt verfügen.

- Stellen Sie - unter Angabe der Quadratmeterzahlen und Lage - dar über welche Räume und Bereiche Sie als Außenbereich, Sozialräume, Räume zur Einnahme von Mahlzeiten verfügen.

- Stellen Sie dar über welche Sanitären Anlagen Sie verfügen.

- Stellen Sie dar, über welche technischen Einrichtungen und Räume Sie für die Bereitstellung der Vollverpflegung verfügen.

- Bitte reichen Sie den Fluchtwege- und Rettungsplan von den genannten Räumlichkeiten ein.

- Geben Sie -nach Qualifikation aufgeschlüsselt - an welche Anzahl von Fachkräften Sie zur Auftragserbringung einplanen, welche Anzahl Sie jeweils bereits beschäftigen und ggf. welche Anzahl an Fachkräfte Sie planen bis zum Leistungsbeginn einzustellen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 02/03/2022
Ortszeit: 11:30
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Hygienekonzept

Stellen Sie in einer selbst zu erstellenden Anlage dar, wie Sie die in der Leistungsbeschreibung formulierten Vorgabe zur Hygiene in Ihrem konkreten Fall umsetzen können. Gehen Sie hierbei mindestens auf die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 8 aufgeführten Aspekte ein. Schildern Sie, welche technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen Sie zur Einhaltung der Hygienevorgaben umsetzen werden. Soweit im Beherbergungsbetrieb auch andere Gäste untergebracht sind, beschreiben Sie, durch welche Maßnahmen Sie sicherstellen, dass die SpätA und die anderen Gäste keinen Kontakt haben können.

Hinweis: Das Hygienekonzept ist rechtzeitig vor Leistungsbeginn mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.

Eigenerklärungen zur Leistung

Bitte füllen Sie die beigefügte Anlage "Sonstige Eigenerklärungen" aus und fügen Sie dem Angebot bei und erklären sich zu folgenden Punkten:

- Zum Leistungsbeginn steht regelmäßig täglich und mindestens für 35 Stunden pro Woche mindestens eine Person als Personal zur Verfügung, die die russische Sprache fließend spricht und versteht und für die SpätA ansprechbar ist.

- Eine Zugangskontrolle rund um die Uhr gemäß Leistungsbeschreibung ab Leistungsbeginn wird sichergestellt.

- Mit dem zuständigen Gesundheitsamt wird rechtzeitig vor dem Leistungsbeginn ein Hygienekonzept abgestimmt.

- Zum Leistungsbeginn stehen mindestens 2 Multifunktionsräume (für Testung + TV/Spielzimmer) zur Verfügung.

- Zum Leistungsbeginn steht ein geschützter Außenbereich gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung.

- Zum Leistungsbeginn steht eine Liste von Arztpraxen, die zu Hausbesuchen in der Transitunterkunft bereit sind, zur Verfügung.

- Die Versorgung mit dringend notwendigen Dingen des täglichen Bedarfs (z.B. Hygieneartikel) oder Besorgung von verordneten Medikamenten und Hilfsmitteln gemäß Leistungsbeschreibung ab Leistungsbeginn wird sichergestellt.

- Zum Leistungsbeginn stehen im Beherbergungsbetrieb mindestens fünf Vierbettzimmer sowie mindestens sieben weitere Zimmer zur Verfügung, die mit jeweils mindestens sechs Betten ausgestattet sind.

- Zum Leistungsbeginn sind mindestens zwei Belegungszimmer, die Restaurationsräume, die Multifunktionsräume sowie der Zugang zu diesen Räumen barrierefrei.

Der Bedarfsträger wird sich umgehend nach der Zuschlagserteilung und damit vor Leistungsbeginn im Rahmen von Ortsterminen über die räumlichen Begebenheiten vergewissern.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/01/2022

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