Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlichen ballistischen Schutzwesten (PBSW) für die Polizei NRW Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000421793/Koh
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlichen ballistischen Schutzwesten (PBSW) für die Polizei NRW
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von persönlich zugewiesenen ballistischen Schutzwesten (PBSW) zur verdeckten und offenen Trageweise mit Stichschutz, Unterziehwechselhülle und taktischer Außentragehülle für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
Aus der Rahmenvereinbarung müssen neben den vollständigen persönlichen ballistischen Schutzwesten auch diverse Einzelteile und Wechselhüllen (siehe auch Kapitel D - Preisblatt) abgerufen werden können.
LZPD NRW, PBC NRW In den Hummelknäppen 10b 44534 Lünen weitere Erfüllungsorte sind die Standorte der Polizeibehörden in NRW
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.
Es wird geschätzt, dass im ersten Vertragsjahr ca. 2.600 vollständige PBSW abgerufen werden. Für die folgenden Vertragsjahre wird eine Abnahmemenge von jeweils ca. 5.800 vollständigen PBSW prognostiziert.
Die voraussichtliche Abnahmemenge von Einzelteilen und zusätzlichen Wechselhüllen kann noch nicht abgeschätzt werden.
Die Zahlen hängen vom konkreten Bedarf und von den, dem LZPD NRW in den einzelnen Jahren tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. Die o.g. Zahlen können daher nicht garantiert werden und stellen somit weder eine Mindest- noch eine Höchstabnahmemenge dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YRL6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd