Gesamtprojektmanagement
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altena
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58762
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtprojektmanagement
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Projektmanagementleistungen betreffend den Wiederaufbau nach den Flutschäden aus Juli 2021.
Im Rahmen der Flutbeseitigung ist eine Vielzahl von baulichen Maßnahmen sowie deren Planung zu erbringen. Mit dieser Vergabe soll für sämtliche Einzelmaßnahmen ein Gesamtprojektmanager gefunden werden. Die Einzelmaßnahmen stehen hierbei noch nicht abschließend fest.
Stadt Altena (Westfalen)
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Projektmanagementleistungen betreffend den Wiederaufbau nach den Flutschäden aus Juli 2021.
Im Rahmen der Flutbeseitigung ist eine Vielzahl von baulichen Maßnahmen sowie deren Planung zu erbringen. Mit dieser Vergabe soll für sämtliche Einzelmaßnahmen ein Gesamtprojektmanager gefunden werden. Die Einzelmaßnahmen stehen hierbei noch nicht abschließend fest. Eine erste Übersicht entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Es kommt dem Auftraggeber darauf an, sämtliche notwendige Projektmanagementleistungen in eine Hand zu geben, sodass der Gesamterfolg der einzelnen Maßnahmen diesbezüglich gewährleistet ist.
Es erfolgt hierbei eine feste Beauftragung der Grundleistungen der Projektsteuerung in den Projektstufen 1-2 in sämtlichen Handlungsbereichen nach § 2 AHO, Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020).
Weitere – ggf. notwendige Leistungen – werden optional vergeben. Hierunter fallen im Besonderen die weiteren Projektstufen der Projektsteuerung nach § 2 AHO, Schriftenreihe Nr. 9, die Projektleitungsleistung nach § 3 AHO, Schriftenreihe Nr. 9 sowie besondere Leistungen.
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto) (Gewichtungsfaktor 9)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 10)
- Geeigneten Referenzen Bewerber (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9) (Gewichtungsfaktor 70), aufgegliedert in:
- Projektsteuerung bei Projekt der letzten 15 Jahre mit Projektgröße (Baukosten KG 200-700 der DIN 276-1 2008-12 - ohne KG 110,710,760) (Gewichtungsfaktor 13)
- Projektsteuerung (Leistungsinhalte; mind. die Projektstufen 1,2, 3, 4 sowie 5 jeweils in mind. 4 Handlungsbereichen bearbeitet) für Projekt der letzten 10 Jahre im Bereich Hochbau (Gewichtungsfaktor 13)
- Projektsteuerung (Leistungsinhalte; mind. die Projektstufen 1,2, 3, 4 sowie 5 jeweils in mind. 4 Handlungsbereichen bearbeitet) für Projekt der letzten 10 Jahre im Bereich Tiefbau (Gewichtungsfaktor 13)
- Projektsteuerung bezogen auf Multiprojektmanagement (mind. drei Projekte im Rahmen der Koordinierung) in den letzten 15 Jahren(Gewichtungsfaktor 31)
- Geeigneten Referenzen Bewerber (Referenzobjekte betreffend Projektleitung (vgl.: § 3 AHO Schriftenreihe Nr. 9) (Gewichtungsfaktor 11), aufgegliedert in:
- Projektleitung bei Projekt der letzten 15 Jahre mit Projektgröße (Baukosten KG 200-700 der DIN 276-1 2008-12 - ohne KG 110,710,760) (Gewichtungsfaktor 3)
- Projektleitung (Leistungsinhalte; mind. 6 der Teilleistungen nach § 3 Abs. 2 AHO, Schriftenreihe Nr. 9 2020 bzw. mind. 50% der in älteren Auflagen der AHO, Schriftenreihe Nr. 9 enthaltenen Teilleistungen) für Projekt der letzten 10 Jahre im Bereich Tiefbau oder Hochbau (Gewichtungsfaktor 8)
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlage "4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4).
Optional sind die Projektstufen 3 bis 5 mit den Grundleistungen der Handlungsbereiche A-E gem. § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9, die Projektleitungsleistungen nach § 3 AHO, Schriftenreihe Nr. 9 und das Leistungsbild Multiprojektmanagement nach Kapitel 4.4. der AHO, Schriftenreihe Nr. 19.
Ebenfalls optional beauftragt werden weitere Besondere Leistungen und ergänzende Leistungen und die Stundenlohnarbeiten, soweit sich dies aus den Vergabeunterlagen ergibt.
Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Angaben:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern einschlägig)
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der Anlage "5 – VgV-TNW - Teilnahmeantrag" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle erfolgt ein Verweis.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind zudem mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
- Nachweis berufliche Befähigung (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung - jeweils Kopie ausreichend)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
- Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: mindestens 5,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Berufshaftpflichtversicherung:
mindestens 5,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre:
- mind. 4.000.000 € (netto) je Geschäftsjahr
Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
- Geeignete (vergleichbare) Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Jahre (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9) mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers sowie betreffen Projektleitung (vgl.: § 2 AHO, Schriftenreihe Nr. 9) mit entsprechenden Angaben. Hierzu ist zu jeder Referenzangabe das Deckblatt (Anlage 5-VgV-TNW) auszufüllen und eine Referenzbeschreibung abzugeben und beizulegen.
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 10 bzw. 15 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
- Mindestens 7 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
Angaben zu Referenzen von Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen:
- geeignete Referenzen Bewerber (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9):
- Mindestens 1 Referenz Projektsteuerung aus den letzten 15 Jahren nach § 2 AHO, Schriftenreihe Nr. 9, mit Projektgröße (Baukosten KG 200-700 - ohne KG 110, 710,760) von mind. 30.000.000 € (netto)
- Mindestens 1 Referenz Projektsteuerung aus den letzten 10 Jahren (Leistungsinhalte), bei der mind. die Projektstufen 1,2, 3, 4 sowie 5 jeweils in mind. 4 Handlungsbereichen im Bereich Hochbau bearbeitet wurden. Es müssen hierbei nicht alle Grundleistungen der jeweiligen Projektstufen bzw. Handlungsbereiche erbracht worden sein. Sollte eine Referenz eingereicht werden, die von der AHO, Schriftenreihe Nr. 9, Stand 2004 umfasst sein, müssen vier von vier Handlungsbereiche (Vgl. § 205 AHO, Nr. 9, Stand 2004) erfasst sein.
- Mindestens 1 Referenz Projektsteuerung aus den letzten 10 Jahren (Leistungsinhalte), bei der mind. die Projektstufen 1,2, 3, 4 sowie 5 jeweils in mind. 4 Handlungsbereichen im Bereich Tiefbau bearbeitet wurden. Es müssen hierbei nicht alle Grundleistungen der jeweiligen Projektstufen bzw. Handlungsbereiche erbracht worden sein. Sollte eine Referenz eingereicht werden, die von der AHO, Schriftenreihe Nr. 9, Stand 2004 umfasst sein, müssen vier von vier Handlungsbereiche (Vgl. § 205 AHO, Nr. 9, Stand 2004) erfasst sein.
- Mindestens 1 Referenz im Bereich Multiprojektmanagement (Leistungsinhalte), bei der mind. drei Projekte im Rahmen einer Koordinierung bearbeitet wurden - aus den letzten 15 Jahren.
- Mindestens 1 Referenz Projektleitung nach § 3 AHO, Schriftenreihe Nr. 19 aus den letzten 15 Jahren, mit Projektgröße (Baukosten KG 200-700 - ohne KG 110, 710,760) von mind. 30.000.000 € (netto)
- Mind. 1 Referenz im Bereich Projektleitung aus den letzten 10 Jahren nach § 3 AHO, Schriftenreihe Nr. 9, die mind. 50% der im entsprechenden Leistungsbild benannten Teilleistungen umfasst
Zu jeder Referenz ist das jeweilige Deckblatt (Anlage 5-VgV-TNW) und eine Referenzbeschreibung einzureichen.
Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75 Abs. 1 und 2, 44 VgV
Mit dem Angebot ist die Anlage "Scientology-Organisation", die in den Vergabeunterlagen enthalten ist, einzureichen.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestentlohnung (vgl. Anlage "13-VgV-ANG- BVB Tariftreue und Mindestentlohnung").
Abschnitt IV: Verfahren
Die notwendigen Projektmanamagementleistungen dienen der Beseitigung der Flutschäden aus Juli 2021 und dem entsprechend notwendigen Wiederaufbau. Die Vielzahl an Wiederaufbaumaßnahmen sind hierbei insbesondere zu koordinieren und priorisieren, womit eine Kausalität zur vorliegenden Leistung gegeben ist.
Die Hochwasserereignisse im Juli 2021 gelten zudem als Umweltkatastrophe und als Naturkatastorphe. Die Wiederaufbaumaßnahmen sind so zeitnah wie möglich zu erbringen. Nach Würdigung der Gesamtumstände ist daher ein beschleunigtes Regelverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) zu erbringen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
- Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit vorhanden (keine 3-jährige Tätigkeit erforderlich)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
- Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Referenzobjekte betreffend Projektsteuerung (vgl.: § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9) bzw. Multiprojektmanagement (vgl. Kapitel 4.4 AHO, Schriftenreihe Nr. 19) bzw. Projektleitung (vgl. § 3 AHO, Schriftenreihe Nr. 9) bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft. Die Anforderungen an die Wertbarkeit aus Abschnitt III gelten entsprechend.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden (vgl. Anlage "5-VgV-TNW – Teilnahmeantrag“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.