Ingenieurleistungen zur Realisierung der „4. Reinigungsstufe“ (LP 5-9) und „Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz“ (LP1-9) auf der Kläranlage Horstmar-Leer
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Horstmar
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48612
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.horstmar.de/stadt_horstmar/
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen zur Realisierung der „4. Reinigungsstufe“ (LP 5-9) und „Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz“ (LP1-9) auf der Kläranlage Horstmar-Leer
Die Kläranlage Horstmar besteht aus Zulaufhebewerk, Grobrechen, belüftetem Sand- und Fettfang, einer Belebungsanlage bestehend aus einem Rechteck- und einem Rundbecken jeweils mit Nitrifikation und Denitrifikation sowie einer anschließenden Nachreinigung im Nachklärbecken. Die Ausbaugröße der Kläranlage beträgt derzeit 11.000 EW.
Die Stadt Horstmar beabsichtigt in den Jahren 2022- 2023 die Kläranlage mit einer 4. Reinigungsstufe zu erweitern und Energieeinsparmaßnahmen durchzuführen.
Ziel ist es einerseits die Elimination von Mikroschadstoffen mittels einer Pulver-Aktivkohle-Adsorptionsstufe mit nachgeschalteter Sedimentation. Als Filtrationsstufe ist eine Tuchfilteranlage geplant.
Zur energetischen Optimierung der Kläranlage ist die Modernisierung des Belüftungssystems geplant.
Vor Ort in Horstmar und am Sitz des obsiegenden Bieters
Die Kläranlage Horstmar-Leer ist eine kommunale, einstufig betriebene, Abwasserreinigungsanlage und wurde im Oktober 1987 in Betrieb genommen. Nach den damaligen Bemessungskriterien wurde die Kläranlage für eine Ausbaugröße von etwa 18.600 EW geplant. Die aktuelle Ausbaugröße beläuft sich auf 11.000 EW. 2020 waren rund 6.400 Einwohner an der Kläranlage angeschlossen.
Die Stadt Horstmar plant die freiwillige Umsetzung einer vierten Reinigungsstufe zur Mikroschadstoffelimination auf der Kläranlage Horstmar. Ziel ist die Elimination von Mikroschadstoffen und Mikroplastik. Als Vorzugsvariante wurde eine Pulveraktivkohle-Adsorptionsstufe mit nachgeschalter Sedimentation und einer Tuchfiltration benannt und genehmigt.
Die für die Umsetzung dieser Vorzugsvariante erforderlichen Planungsleistungen werden vorliegend in einem offenen Verfahren nach § 15 VgV ausgeschrieben, da die erforderlichen Leistungen abschließend beschrieben werden können.
Eine Verlängerung des Auftrags ist möglich wenn dies durch den Baufortschritt erforderlich werden sollte und der öffentliche Auftraggeber zustimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 5.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird
A)
A) Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen für mindestens 2 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus von Kläranlagen in den letzten 6 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum des Abschlusses der Leistungsphase 8 im jeweiligen Auftrag einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz o eine Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 10.000 EW o die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung einer 4. Reinigungsstufe einer Kläranlage o Die Verwendung von Fördermitteln umfassen.
Die oben genannten Anforderungen können auch innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens 2 Referenzen nach den vorgenannten Mindestanforderungen einzureichen.
B) Eigenerklärung über die erforderliche Personalqualifikation der Beschäftigten des Bieters. Der Bieter muss mindestens über 10 Mitarbeiter verfügen. Diese müssen mindestens 2 Bauingenieure, 1 Umwelttechniker und 1 Bauzeichner umfassen.
A)+B)
Die Ausführungsbedingungen des TVgG NRW sind bei der Leistungserbringung zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]