Ingenieurleistungen zur Realisierung der „4. Reinigungsstufe“ (LP 5-9) und „Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz“ (LP1-9) auf der Kläranlage Horstmar-Leer

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Horstmar
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48612
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.horstmar.de/stadt_horstmar/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E74132666
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ingenieurleistungen zur Realisierung der „4. Reinigungsstufe“ (LP 5-9) und „Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz“ (LP1-9) auf der Kläranlage Horstmar-Leer

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Kläranlage Horstmar besteht aus Zulaufhebewerk, Grobrechen, belüftetem Sand- und Fettfang, einer Belebungsanlage bestehend aus einem Rechteck- und einem Rundbecken jeweils mit Nitrifikation und Denitrifikation sowie einer anschließenden Nachreinigung im Nachklärbecken. Die Ausbaugröße der Kläranlage beträgt derzeit 11.000 EW.

Die Stadt Horstmar beabsichtigt in den Jahren 2022- 2023 die Kläranlage mit einer 4. Reinigungsstufe zu erweitern und Energieeinsparmaßnahmen durchzuführen.

Ziel ist es einerseits die Elimination von Mikroschadstoffen mittels einer Pulver-Aktivkohle-Adsorptionsstufe mit nachgeschalteter Sedimentation. Als Filtrationsstufe ist eine Tuchfilteranlage geplant.

Zur energetischen Optimierung der Kläranlage ist die Modernisierung des Belüftungssystems geplant.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Hauptort der Ausführung:

Vor Ort in Horstmar und am Sitz des obsiegenden Bieters

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Kläranlage Horstmar-Leer ist eine kommunale, einstufig betriebene, Abwasserreinigungsanlage und wurde im Oktober 1987 in Betrieb genommen. Nach den damaligen Bemessungskriterien wurde die Kläranlage für eine Ausbaugröße von etwa 18.600 EW geplant. Die aktuelle Ausbaugröße beläuft sich auf 11.000 EW. 2020 waren rund 6.400 Einwohner an der Kläranlage angeschlossen.

Die Stadt Horstmar plant die freiwillige Umsetzung einer vierten Reinigungsstufe zur Mikroschadstoffelimination auf der Kläranlage Horstmar. Ziel ist die Elimination von Mikroschadstoffen und Mikroplastik. Als Vorzugsvariante wurde eine Pulveraktivkohle-Adsorptionsstufe mit nachgeschalter Sedimentation und einer Tuchfiltration benannt und genehmigt.

Die für die Umsetzung dieser Vorzugsvariante erforderlichen Planungsleistungen werden vorliegend in einem offenen Verfahren nach § 15 VgV ausgeschrieben, da die erforderlichen Leistungen abschließend beschrieben werden können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des Projektteams / Gewichtung: 30%
Qualitätskriterium - Name: Schriftliches Konzept / Gewichtung: 20%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 16/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine Verlängerung des Auftrags ist möglich wenn dies durch den Baufortschritt erforderlich werden sollte und der öffentliche Auftraggeber zustimmt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

A) Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 5.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

A)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

A) Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen für mindestens 2 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus von Kläranlagen in den letzten 6 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum des Abschlusses der Leistungsphase 8 im jeweiligen Auftrag einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.

Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz o eine Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 10.000 EW o die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung einer 4. Reinigungsstufe einer Kläranlage o Die Verwendung von Fördermitteln umfassen.

Die oben genannten Anforderungen können auch innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens 2 Referenzen nach den vorgenannten Mindestanforderungen einzureichen.

B) Eigenerklärung über die erforderliche Personalqualifikation der Beschäftigten des Bieters. Der Bieter muss mindestens über 10 Mitarbeiter verfügen. Diese müssen mindestens 2 Bauingenieure, 1 Umwelttechniker und 1 Bauzeichner umfassen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

A)+B)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Ausführungsbedingungen des TVgG NRW sind bei der Leistungserbringung zu beachten.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/02/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/02/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/01/2022

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