IT-Werkleistungen und IT-Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung Natural / Adabas (restliche Bundesverwaltung) Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.08 - 9928/21/VV : 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Werkleistungen und IT-Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung Natural / Adabas (restliche Bundesverwaltung)
Rahmenvereinbarung über IT-Werkleistungen und IT-Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung Natural / Adabas
Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren abgebildet werden: - 9928/21/VV : 1 "IT-Werkleistungen und IT-Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung Natural / Adabas (nur ITZBund)" - 9928/21/VV : 2 "IT-Werkleistungen und IT-Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung Natural / Adabas (restliche Bundesverwaltung)" (dieses Verfahren) Aus dieser Rahmenvereinbarung (Los 2) kann bis zu einer Höchstmenge von 1720 Personentagen abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Werkleistungen und IT-Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung Natural / Adabas (restliche Bundesverwaltung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 64297
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.