VKh-Portal Referenznummer der Bekanntmachung: VKh 2021-22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 250-662638)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://virtuelles-krankenhaus.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
VKh-Portal
Beim Virtuellen Krankenhaus (VKh.NRW) handelt es sich um eine digitale Plattform, die künftig die fachärztliche Expertise landesweit bündeln und besser zugänglich machen soll. Auf diese Weise kann Spitzenmedizin überall verfügbar werden. Ziel ist die Schaffung zukunftsfähiger digitaler Versorgungsstrukturen, die für die Patientinnen und Patienten eine bedarfsgerechte, ortsnahe und qualitätsorientierte Behandlung bieten.
- Das Virtuelle Krankenhaus soll integrierter Bestandteil der Regelversorgung werden und dazu im Kern folgende Dienste zur Verfügung stellen:
- Vermittlung telemedizinischer Dienste, insbesondere Telekonsile.
- Registrierung der teilnehmenden Einrichtungen und Ärzte sowohl auf Seiten der Experten (Konsilgeber) als auch der Anfragenden (Konsilnehmer).
- Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Experten für die klinische Fragestellung.
- Vereinbarung von Terminen für die telemedizinischen Dienste.
- Elektronischer Austausch von behandlungsrelevanten Patientendaten:
- Für die an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer muss eine elektronische Fallakte zur Verfügung stehen, über die sie auf Wunsch des Patienten alle relevanten Patientendaten austauschen können.
Fehlt in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis eine spezielle Expertise, kann das entsprechende Zentrum "per Mausklick" kontaktiert werden. Hierzu vermittelt das Virtuelle Krankenhaus die einschlägige medizinische Expertise und unterstützt organisatorisch wie technisch bei der Durchführung.
Die weitere Entwicklung digitaler Innovationen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher vorausgesagt oder abschließend bewertet werden. Das Virtuelle Krankenhaus soll die Möglichkeit bieten, auch künftige Entwicklungen aufzugreifen und anwendungs- und patientenorientiert zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird die digitale Infrastruktur soweit möglich auf Standards und offene Schnittstellen setzen und schrittweise die neuen Möglichkeiten der Telematikinfrastruktur integrieren.
Mit der Ausschreibung soll die Inbetriebnahme und der Betrieb der Plattform des Virtuellen Krankenhauses (im Folgenden VKh-Portal) für das Virtuelle Krankenhaus NRW umgesetzt werden.
Für die Beschaffung wird ein projektspezifisch angepasster EVB-IT-Systemvertrag abgeschlossen. Der entsprechenden Vertragsentwurf ist den Angebotsunterlagen für das Erstangebot beigefügt und wird durch die Vergabestelle zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht. Einzelheiten werden in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen