Niederflurbahnsteig, Haltestelle Schlüterstraße/Arbeitsagentur inkl. Abzweig und Gleiswechsel Simrockstraße, Fahrleitungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Niederflurbahnsteig, Haltestelle Schlüterstraße/Arbeitsagentur inkl. Abzweig und Gleiswechsel Simrockstraße, Fahrleitungsanlage
Die Haltestelle „Schlüterstraße/Arbeitsagentur“ soll barrierefrei ausgebaut und verbreitert werden.
Außerdem ist eine Aufweitung des Gleisachsabstandes vorgesehen.
Die Gleise werden im Bereich der Haltestelle und des Gleisabzweiges ausgebaut und mit einem neuen Achsabstand von 3,10 m verlegt. Außerdem werden zur Anbindung der Gleise nach Ratingen zwei Weichen und eine Kreuzung umgebaut bzw. erneuert. In Fahrtrichtung Ratingen werden die neuen Gleise an den Bestand angeschlossen.
In der Simrockstraße wird ein endgültiger Gleiswechsel eingebaut.
Haltestelle „Schlüterstraße/Arbeitsagentur“ und Gleiswechsel Simrockstraße, Düsseldorf
Die vorhandene Anlage mit 1 Fahrdraht 120mm² und 2 Tragseilen 150mm² je Gleis (Richtung Ratingen) und 1 Fahrdraht 120mm² und 1 Tragseil 150mm² je Gleis (Richtung Gerresheim) muss im Bereich der Haltestelle und des Abzweiges entsprechend der neuen Gleislage umgebaut werden.
Außerdem muss auf der Simrockstraße der Bereich für den neuen Gleiswechsel komplett umgebaut werden.
Der neue Gleiswechsel wird mit 1 Fahrdraht 120mm² und 1 Tragseil 150mm² ausgerüstet.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
150 m Fahrleitung Liefern und Montage 150 m Tragseil Liefern und Montage 1 St. 2-Gleis Ausleger Liefern und Montage 6 St. Ausleger (Endausbau) Liefern und Montage 3 St. Bohrfundamente Liefern und Montage 3 St. Maste Liefern und Montage 2 St. Maste demontieren Liefern und Montage
1. Eine Aufteilung oder Trennung des Auftrags in Teillose oder Fachlose unterbleibt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB).
2. Bitte berücksichtigen Sie, dass entgegen der Angaben in I.3) die Angebote ausschließlich elektronisch in Textform via (URL)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG und § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 SchwarzArbG.
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§123,124 GWB. Die Rheinbahn AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern.
a) Es ist ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in Höhe von netto [Betrag gelöscht] EUR/Jahr zwingend gefordert. Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht über diesen Mindestjahresumsatz verfügen, weisen aus Sicht der Rheinbahn AG nicht die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf und werden daher nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
b) Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,5 (zweikommafünf) Millionen EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr bei. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig.
a) Angabe der Anzahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens in den letzten 3 Kalenderjahren bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Nachweis von Referenzen:
Angaben zu mindestens 3 termingerecht abgenommene Referenzprojekte, die jeweils die Leistungsinhalte der Lieferungen und betriebsfertigen Montage einer Hochkettenfahrleitungsanlage für Straßen- bzw. Stadtbahnen im öffentlichen Straßenraum ausweisen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Fahrleitungsanlagen mit dem Nachweis zu folgenden Leistungen:
Mindestbedingungen Referenzen:
a) Mindestens ein Referenzprojekt muss auf einem unabhängigen bzw. auf einem besonderen Bahnkörper unter dem Einsatz von Zwei-Wege-Technik ausgeführt worden sein.
b) Mindestens ein Referenzprojekt muss die Erneuerung oder Umbau einer Hochkettenfahrleitungsanlage mit Doppeltragseil auf einer Streckenlänge von größer/ gleich 1 000 m ausweisen.
Die Mindestbedingungen a) und b) müssen hierbei nicht zwingend innerhalb eines Projektes nachgewiesen werden.
Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgenommen sein, (es gilt das Abnahmedatum und als Referenzzeitpunkt dient das Veröffentlichungsdatum dieser Ausschreibung).
Siehe Vergabeunterlagen
a) Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaftsurkunde (Vertragserfüllungsbürgschaft) gemäß bei-gefügtem Formblatt der Rheinbahn in Höhe von 5,0 % der Auftragssumme (netto) zu stellen;
b) Als Sicherheit für die Mängelansprüche werden 5,0 % der Schlussrechnungssumme (netto) einbehalten oder – nach Wahl des Auftragnehmers – als Bürgschaftsurkunde (Mängelanspruchsbürgschaft) gemäß beigefügtem Formblatt gestellt.
Wird eine Mängelanspruchsbürgschaft gestellt, hat diese diesem Formblatt der Rheinbahn zu entsprechen.
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende weitere Nachweise und Erklärungen sind zwingend einzureichen:
Nachweis eines nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig zertifizierten Qualitätsmanagementsystems oder Nachweis eines eigenen Qualitätssicherungssystems, welches den Grundsätzen dieser QM- Zertifikation entspricht.
Der Bieter hat in der Eigenerklärung, die Projekte bzw. Fahrzeugeinsätze zu beschreiben und die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner zu benennen.
Erklärung des Bieters, dass sein Unternehmen Kenntnis über die BOStrab, BOStrab-Richtlinien und VDV-Schriften einschließlich der hierzu erlassenen Richtlinien und technischen Regeln in der derzeit gültigen Fassung hat und diese einhalten werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / 3055
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / 3055
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html