Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten, Schulen und Krankenhäusern des Ennepe-Ruhr-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]005/2006/2007
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.enkreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten, Schulen und Krankenhäusern des Ennepe-Ruhr-Kreises im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Ennepe-Ruhr-Kreis (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Gewerbetreibende, Freiberufler und weitere in den Gewerbegebieten ansässige Unternehmen sowie für Schulen und Krankenhäuser leistungsfähige Zugänge zur Breitbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Gewerbe“ insgesamt 17 Förderanträge gestellt sowie einen Förderantrag im Sonderaufruf „Schulen und Krankenhäuser“. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Hattingen West
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Hattingen Henrichshütte
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Witten West
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Witten Zentral
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Witten Nord
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Herdecke
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Wetter Nord
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Wetter Süd
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Sprockhövel Nord
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Sprockhövel Süd
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Schwelm Nord+West
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Schwelm Ost
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Gevelsberg West
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Gevelsberg Ost
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Ennepetal West
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Ennepetal Ost
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Breckerfeld
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Schulen und Krankenhäuser
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (40 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Technisches Konzept (15 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Laufzeit mind. 84 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis zu allen Eignungskriterien (III.1.1), III.1.2) und III.1.3)): Sofern eine Beteiligung als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss mit dem Teilnahmeantrag die in dem Formular „B1 Eignungsnachweise“ enthaltene Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden. Für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren geforderten Eignungsnachweise vorgelegt werden, soweit diese durch den Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftspartner erbracht werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hat der Bewerber für jedes eignungsbeliehene Unternehmen die Verpflichtungs- und Haftungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen (s. B1 Eignungsnachweise). Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zudem auch die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers des eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt, Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, im Formular „B1 Eignungsnachweise“ zu benennen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen und die entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen, wenn dieser bereits feststeht bzw. es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll. In letzterem Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ sowie die entsprechenden geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine konkrete Leistungserbringung betreffen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „B1 Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) und ggf. eines Nachweises als Anlage
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „B1 Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „B1 Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „B1 Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument)
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Benennung aller Bietergemeinschaftspartner in dem Formular B1 „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument Ziffer 5) und Abgabe der dort angeführten Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zur Vertretung und Haftung
- Bei Nachunternehmern: Benennung des Nachunternehmers und der Nachunternehmerleistung und Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „B1 Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, Ziffer 6)
- Bei Eignungsleihe: Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der Eignungsleihe sowie Abgabe einer Verpflichtungs- und Haftungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument, Ziffer 7)
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 2020) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „B1 Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Vorliegen ausreichender Kapitalrücklagen für die notwenigen Zwischenfinanzierungen des Projektes durch entsprechende Angabe in dem Formular „B1 Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument). Sofern die Bilanzen keine ausreichenden Kapitalrücklagen ausweisen: Vorbehaltlose und projektbezogene Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass das Kapital durch diesen Finanzierungspartner bzw. Finanzdienstleister bereitgestellt werden wird und werden kann.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000,00 € (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular „B1 Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
In Bezug auf die Kapitalrücklagen gelten folgende Mindestanforderungen:
Bei einer Bewerbung auf das jeweilige Los hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung mindestens den in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Betrag zu umfassen:
Los 1 300.000,00 € Los 2 280.000,00 € Los 3 300.000,00 € Los 4 340.000,00 € Los 5 400.000,00 € Los 6 240.000,00 € Los 7 180.000,00 € Los 8 200.000,00 € Los 9 350.000,00 € Los 10 400.000,00 € Los 11 350.000,00 € Los 12 360.000,00 € Los 13 400.000,00 € Los 14 400.000,00 € Los 15 400.000,00 € Los 16 400.000,00 € Los 17 280.000,00 € Los 18: 630.000,00 € Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose bzw. auf alle Lose gilt als Mindestanforderung die Addition der vorgenannten geforderten Mindestwerte der jeweils angebotenen bzw. aller Lose.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, im späteren Verhandlungsverfahren weitere Sicherheiten wie beispielsweise Bürgschaften, Garantien oder Schuldbeitritte zu verhandeln. Vgl. dazu auch Ziff. 3e) hh) im Begleitdokument (B Begleitdokument).
- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wertes der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „B1 Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „B1 Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument)
In Bezug auf die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Bei Bewerbung auf 1 – 5 der Einzellos(e) ist mindestens eine geeignete Referenz zu nennen.
Bei Bewerbung auf 6 – 10 der Einzellos(e) sind mindestens zwei geeignete Referenzen zu nennen.
Bei Bewerbung auf 11 – 18 der Einzellos(e) sind mindestens drei geeignete Referenzen zu nennen.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (B Begleitdokument) genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal subreport https://www.subreport.de/E19625328 . Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über http://ted.europa.eu , www.breitbandausschreibungen.de/ und https://www.subreport.de/E19625328 bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.