Dienstleistung Veranstaltungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: TE-EU-002/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kulturruhr.com
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung Veranstaltungstechnik
Zur Durchführung des Festivals Ruhrtriennale sowie weiterer Projekte der Urbanen Künste Ruhr und des ChorWerk Ruhr werden Dienstleistungen zur Einrichtung des Veranstaltungsortes einschließlich
der technischen Durchführung benötigt.
Jahrhunderthalle Bochum An der Jahrhunderthalle 1 44793 Bochum, Kraftzentrale im Landschaftspark Duisburg Nord Emscherstraße 71 47137 Duisburg, Maschinenhaus Zeche Carl Wilhelm-Nieswandt-Allee 100 45326 Essen, Maschinenhalle Zeche Zweckel Frentroper Straße 74 45966 Gladbeck, Salzlager Kokerei Zeche Zollverein Heinrich-Imig-Straße 45141 Essen, Gebläsehalle im Landschaftspark Duisburg Nord Emscherstraße 71 47137 Duisburg
Zur Erbringung der benötigten spezialisierten Dienstleistung zur Einrichtung des Veranstaltungsortes einschließlich der technischen Durchführung sind ein entsprechendes Know-How und Erfahrung auf dem Gebiet der technischen Leistungen für die Veranstaltungsbranche erforderlich. Die Anforderung der Leistungen kann in Einzelfällen sehr kurzfristig (bis zu 12 h vorher) erfolgen, d. h. direkte Reaktion auf kurzfristige Anforderungen und gute Erreichbarkeit sind wichtige Voraussetzungen für die Zusammenarbeit. Die geplanten Veranstaltungsorte der Ruhrtriennale sind Bochum, Duisburg, Gladbeck und Essen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die unter Punkt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, bis Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
Macht der Auftraggeber von diesem Recht keinen Gebrauch, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen. Werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht nachfristgerecht eingereicht, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zu dem Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB enthält. Hierfür ist das Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das gleichnamige, der Vergabeunterlage beigefügte Formular III zu verwenden.
3. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben u.a. zum Hauptsitz, zum Sitz der ausführenden Geschäftsstelle, zum Gründungsjahr, zu Geschäftsfeldern sowie zur Anzahl der Mitarbeiter. Hierfür ist das der Vergabeunterlage beigefügte Formular IV "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden.
4. Aktueller Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister,
5. Aktueller Gewerbezentralregisterauszug,
6. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die meisten Arbeitnehmer des Bieters versichert sind, darüber dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung abführt,
7. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft darüber, dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Beiträge zur Genossenschaft leistet,
8. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse,
9. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts darüber, dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Steuern zahlt.
10. Aktuelle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, dass der Bieter zur Arbeitnehmerüberlassung berechtigt ist (§1 AÜG)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die unter Punkt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Sie sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, eine solche im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen. Hierfür ist das der Vergabeunterlage beigefügte Formular V "Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
2. Ergebnis der letzten Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung,
3. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) und über den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Dienstleistungen mit Bezug zu Veranstaltungstechnik) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021). Wurde das Geschäftsjahr 2021 noch nicht abgeschlossen, sind die entsprechenden Angaben zu den Geschäftsjahren 2018, 2019, 2020 zu machen. Hierfür ist das Formular VI "Umsatzangaben zu den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren" zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.
Für das letzte angegebene Geschäftsjahr muss nachgewiesen werden, dass ein Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) erzielt wurde.
Die unter Punkt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Sie sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Vorlage von mindestens drei Referenzen des Unternehmens über in den letzten fünf Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen mit Bezug auf den hier ausgeschriebenen Bereich (Theater- und/oder Festivalbereich) mit kurzer textlicher Beschreibung des Auftrags, Angabe des Auftragswerts, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers unter Benennung eines Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefonnummer), der die Angaben bestätigt und befugt ist, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen. Hierfür ist das Formular VII "Referenzen des Unternehmens" zu verwenden, das der Vergabeunterlage beigefügt ist.
2. Eigenerklärung zum Personal, aus der hervorgeht,
a) wie groß der Personalpool ist, auf den der Bieter zurückgreifen kann,
b) wer der vorgesehene Ansprechpartner des Auftraggebers wird
sowie darüber, dass:
c) der Bieter über ausreichend Personal verfügt, das Theater- und/oder Festivalerfahrung, z.B. beim Auf- und Abbau von Bühnenbildern, Verständnis für Proben- und Aufführungs-situationen, Umgang mit technischen und künstlerischen Mitarbeitern etc. vorweisen kann.
d) das für die einzelnen Aufträge vorgesehene Personal teamfähig ist.
e) sichergestellt wird, dass bei den einzelnen Aufträgen jeweils ein verantwortlicher Crewleiter vor Ort sein wird, der für die Kommunikation mit dem Auftraggeber vor Ort, für die Leistungserbringung und deren Kontrolle, für die Einweisung seiner Mitarbeiter, und für die Kommunikation mit dem Auftragnehmer, sollte es zu Verspätungen, Ausfällen, Mängeln oder sonstigen Beschwerden kommen verantwortlich ist.
f) sichergestellt wird, dass der jeweilige Crewleiter über sehr gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse verfügt.
g) das weitere für den Einsatz vorgesehene Personal über Grundkenntnisse der deutschen und/oder der englischen Sprache verfügt, die eine störungsfreie Leistungserbringung vor Ort ermöglichen.
h) für die einzelnen Aufträge je nach konkretem Auftragsgegenstand nur solches Personal eingesetzt wird, das körperlich dazu in der Lage ist, die jeweiligen Arbeiten zu erbringen.
i) das für die einzelnen Aufträge vorgesehene Personal wenigstens die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Std. vor seinem Einsatz einhalten wird.
j) das für die einzelnen Aufträge vorgesehene Personal die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Handschuhe etc.) mitbringen und vor Ort nutzen wird
k) das für die einzelnen Aufträge nur pünktliches und zuverlässiges Personal eingesetzt wird.
Zu 2 a) Es muss ein aktuell bestehender Personalpool von mindestens 150 Personen nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYB4D0PU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland