St. Michael Grundschule, Trägerschaft Offener Ganztag und Schule von 8 bis 1 für die Schuljahre 2022/23 - 2025/26 Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2022-0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kleve.de
Abschnitt II: Gegenstand
St. Michael Grundschule, Trägerschaft Offener Ganztag und Schule von 8 bis 1 für die Schuljahre 2022/23 - 2025/26
St. Michael Grundschule, Trägerschaft Offener Ganztag und Schule von 8 bis 1 für die Schuljahre 2022/23 - 2025/26
St. Michael Grundschule Reichswalde, Mönnekenwald 1a, 47533 Kleve
Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule (OGS) und der verlässlichen Grundschule an der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Michael Reichswalde, Mönnekenwald 1a in 47533 Kleve für die Schuljahre 22/23 bis 25/26. Die Schule wird auf Grundlage des Runderlasses "Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23. Dezember 2010 in der aktuellen Fassung als offene Ganztagsschule geführt.
Der Träger erbringt ein klassenübergreifendes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in die OGS und die verlässliche Schule aufgenommen wurden. Des Weiteren übernimmt der Träger die Mittagsverpflegung der an der OGS teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.
Aktuell umfasst die Trägerschaft die Betreuung von 3 Gruppen im Offenen Ganztag. Diese Gruppen bestehen aus 25 Kindern.
Ebenso sollen 75 Kinder im Rahmen der "verlässlichen Grundschule" betreut werden.
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) aufgenommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat folgende Nachweise zu erbringen:
— Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe;
— Eigenerklärung 124.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweisen/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
b) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahre,
c) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
a) Bescheinigung in Steuersachen,
b) Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und derSozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Der Bieter hat folgende Nachweise zu erbringen:
a) Nachweis, dass der Bieter Träger von Offenen Ganztagsschulen mit gleichzeitiger Betreuung von mindestens 75 Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Offenen Ganztagsschule über mindestens 2 Schuljahre an anderen Schulstandorten ist,
b) Referenznachweise von Schulen, an denen mindestens 75 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr im Rahmen der Offenen Ganztagsschule gleichzeitig über mindestens 2 Schuljahre betreut wurden,
c) Schriftliches pädagogisches Konzept,
d) Vorlage eines Konzeptes Schule von 8-1,
e) Ganztagsverfügbarkeit am Schulstandort des Trägers mit Angabe der Reaktionszeit,
f) Vorlage eines Personalkonzeptes,
g) Erklärung, dass Personalgestellung für alle Arbeiten einschl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung erfolgt,
h) Nachweis über einschlägige berufsfachliche Qualifikation der OGS-Leitungsperson,
i) Erklärung, dass das eingesetzte Personal regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt,
j) Angaben (Eigenerklärung) über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenemtechnischen Leitungspersonal.
Die Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Zu a) Mindestanforderung ist die Trägerschaft an einem anderen Schulstandort,
Zu b) /,
Zu c) Vorlage eines Konzeptes mit Angaben zur praktischen Umsetzung,
Zu d) Vorlage eines Konzeptes mit Angaben zur praktischen Umsetzung,
Zu e) Präsenz am Schulstandort des Trägers mit Angabe einer Reaktionszeit,
Zu f) Vorlage eines Personalkonzeptes,
Zu g) Erklärung, dass Personalgestellung für alle Arbeiten einschl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung erfolgt,
Zu h) Nachweis über einschlägige berufsfachliche Qualifikation der OGS-Leitungsperson,
Zu i) Erklärung, dass das eingesetzte Personal regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt,
Zu j) /,
Die Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das untervorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss.
b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal zu führen.
c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.