BK-Sanierung Palais Schaumburg, 2.Dienstsitz Bundeskanzleramt in Bonn; Objektplanung- und Objektüberwachung nach § 33 ff HOAI Lph 2-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 1658/21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BK-Sanierung Palais Schaumburg, 2.Dienstsitz Bundeskanzleramt in Bonn; Objektplanung- und Objektüberwachung nach § 33 ff HOAI Lph 2-9

Referenznummer der Bekanntmachung: 1658/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bundeskanzleramt, 2. Dienstsitz, Adenauerallee 139-141, 53113 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Angaben zur Baumaßnahme

- Gebäudebestand:

Das Palais Schaumburg, von 1949 - 1976 Amtssitz der deutschen Bundeskanzler ist mit Verlegung des Parlaments- und Regierungssitzes 1999 nach Berlin nunmehr 2. Dienstsitz des Bundeskanzleramtes in Bonn.

Teile des Gebäudes werden seit 2006 durch das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auch museal genutzt. Die Unterschutzstellung des Gebäudes nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) erfolgte 1986.

Das Palais Schaumburg, eine L -förmige, 2- geschossige im Baustil klassizistisch orientierte Villenanlage mit Mezzanin und großer rückwärtiger Terrasse, besteht aus einem älteren in den Jahren 1858 - 1860 errichteten kubischen Baukörper (7 zu 5 Achsen) und einem 1894/95 entstandenen Erweiterungsbau in L -Form mit 9-achsiger Fassade. Beide Bauteile bedeckt ein flaches Walmdach und ziert eine gequaderte Putzfassade mit Friesen Gesimsen und Brüstungselementen. Ein runder Treppenturm mit geschlossener Laterne und Haubendach verbindet die beiden Baukörper an der Baunaht.

Neben in Teilen bauzeitlichen Parkettböden, einem Kamin, einer Deckentäfelung und einer geschwungenen Holztreppe dokumentiert die hochwertige Innenausstattung außerdem vor allem typische Gestaltungselemente und Materialien der frühen 1950er Jahre.

Das Bauwerk zählt gemäß Begründung für die Eintragung in die Denkmalliste zu den „eindrucksvollsten

Beispielen großbürgerlicher Villenarchitektur der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts“.

Bauaufgabe:

Mit der nun erforderlichen Grundsanierung des Baudenkmals ist die historische Bausubstanz zu ertüchtigen und weitestgehend zu erhalten, die Büroflächen im 2. Obergeschoss (Mezzanin) sollen umgebaut und modernisiert, die sanitären und haustechnischen Anlagen erneuert werden. Die Gebäudehülle ist soweit denkmalschutzrechtlich erlaubt und bauphysikalisch möglich, energetisch zu optimieren. Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen an Brandschutz, Denkmalschutz und Arbeitsschutz sind ebenso zu berücksichtigen wie die barrierefreie Erschließung der Geschossebenen durch den Einbau entsprechender technischer Hilfsmittel.

Projekt:

Vorbereitende Maßnahmen wie die denkmalpflegerische und bauliche Bestandserfassung

sowie haus- und versorgungstechnische Erschließungsarbeiten wurden durchgeführt. Ferner wurden der Schadstoffrückbau einschließlich Asbestsanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Mauerwerksbau, Zimmer- und Holzbau- sowie Dachdecker

Es liegen Planungen mit entsprechend genehmigten Haushaltsunterlagen (ES-/EW-Bau einschl. 1. Nachtrag) vor. In der Folge gewonnene, weiterreichende Erkenntnisse zur Bausubstanz und geänderte Nutzeranforderungen bedingen jedoch die Erarbeitung eines 2. Nachtrages zur ES-/EW-Bau. Der 2. Nachtrag ist als eigenständige Planung und Haushaltsunterlage aufzustellen. Die ursprüngliche Bauaufgabe einer grundlegenden und denkmalgerechten Sanierung des Palais Schaumburg bleibt dabei bestehen. Auch soll das Gebäude dem Bundeskanzleramt (BK) nach Fertigstellung wieder als 2. Dienstsitz dienen sowie in Teilen dem Haus der Geschichte (HdG) zu Ausstellungszwecken zur Verfügung gestellt werden.

- Auftraggeber/Nutzer:

Bundeskanzleramt

- Gebäudenutzung:

2. Dienstsitz des Bundeskanzleramtes mit Büroräumen der Verwaltung und musealer Nutzung durch das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

- Art der Baumaßnahme: Denkmalpflegerische Sanierung

- BGF/BRI: 4.110,21 m² / 17.759,49 m³

- Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: rd. 24,15 Mio. € netto

KG 300: ca. 7.950.000,00 € netto

KG 400: ca. 2.900.000,00 € netto

KG 600: ca. 24.000,00 € netto

- Projektdauer: rd. 4,5 Jahre

Gegenstand des Auftrages

- Leistungsbereich: Objektplanung Gebäude gemäß § 33 ff. HOAI

- Leistungsbild: Leistungsphasen: 2-9, Grundleistungen, besondere Leistungen

besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1

Einarbeitung ins Projekt (u.a. Sichten der überlassenen Unterlagen auf Verwertbarkeit, inhaltliche Richtigkeit, intensive Befassung mit den Bedarfsanforderungen des Nutzers, Überprüfen von Maßangaben, Eintragungen u.ä. anhand der überlassenen Planunterlagen, Ortsbesichtigungen mit dem Denkmalschutz, dem Brandschutzbeauftragten anderen Fachplanern und ggfs. Gutachtern): dem Wettbewerb unterstellen

besondere Leistungen für die Leistungsstufe 4

Leistungen zur Dokumentationsrichtlinie (Pkt.1.1): dem Wettbewerb unterstellen

Fotodokumentation (Pkt.2.): dem Wettbewerb unterstellen

Quartalsweise Bauzustandsberichte (Pkt. 3.): dem Wettbewerb unterstellen

besondere Leistungen für die Leistungsstufe 5

Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Pkt.1): zum Nachweis

Honorarzone: IV

Beginn/Ende der Leistungserbringung:

Beginn direkt nach Auftragserteilung bis 08/2027 (Lph 9 läuft nach)

Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Personalorganisatorische Aufgabenumsetzung / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Herangehensweise an das Projekt / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Sonstige aufgabenspezifische Zuschlagskriterien / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer/-innen gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.

Weitere Hinweise:

Diejenigen Teilnehmer/-innen die nach erfolgter Prüfung der Eignung (1. Stufe des Verfahrens) aufgefordert werden ein Angebot einzureichen, werden im Vorfeld dessen eingeladen einen Besichtigungstermin auf der Liegenschaft wahrzunehmen.

Für die Stufe 2 sind u.a. zusätzlich zum Honorarangebot folgende Unterlagen einzureichen.:

- Personaleinsatzplanung

- 3 Arbeitsproben (Ausführungsplan, Vergabevorschlag Nachtragsangebot, Prozessdarstellung Kostenverfolgung Lph 8) zu einem abgewickelten Projekt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 151-401559
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1658/21
Bezeichnung des Auftrags:

BK-Sanierung Palais Schaumburg, 2.Dienstsitz Bundeskanzleramt in Bonn; Objektplanung- und Objektüberwachung nach § 33 ff HOAI Lph 2-9

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.

Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.

Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebotes ist nur nach vorheriger Registrierung auf der e-Vergabeplattform möglich.

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.

Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben.

Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.

Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist (spätestens bis zum 27.08.2021) zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.

Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

Hinweis 3 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Artikel 13 DSGVO:

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) sind dem den Vergabeunterlagen beiliegendem Informationsblatt zu entnehmen

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes

Villemombler Str. 76

53123 Bonn

Tel.: [gelöscht]

Fax: [gelöscht]

Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.

Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2022

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