PCR-Abstrich SARSCoV-2 Pooltestungen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5952-EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
PCR-Abstrich SARSCoV-2 Pooltestungen
PCR-Abstrich SARSCoV-2 Pooltestungen für ca. 209 Kindertageseinrichtungen in Bielefeld für den Zeitraum vom 31.01.2022 bis 27.05.2022.
Bielefeld
PCR-Abstrich SARSCoV-2 Pooltestungen für ca. 209 Kindertageseinrichtungen in Bielefeld einschließlich Lieferung des benötigten Materials an alle Kindertagesstätten und Transport der Pooltestungen von den Kindertagesstätten zum Labor für den Zeitraum vom 31.01.2022 bis 27.05.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Entwicklung der Pandemiesituation bezüglich der Ausbreitung der neuen Virusvariante Omikron war nicht vorherzusehen. Zur Vermeidung eines erneuten Anstiegs der Infektionszahlen und Ausbreitung bei Kindern und Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und akut bevorstehenden erneuten Einschränkungen, war es zwingend notwendig, einen Überblick über das Pandemiegeschehen zu behalten, rechtzeitig Infektionen zu erkennen und damit möglichst lange die Kinderbetreuung sicherzustellen.
Die Durchführung eines formalen Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung aller Fristen und Verfahrensschritte war hinderlich für die kurzfristige Bereitstellung von PCR-Pooltests. Dem Schutz der Gesundheit muss an dieser Stelle ein höherer Stellenwert zugeschrieben werden.
Außerdem hat eine durchgeführte Markterkundung vom 20.12.2021 ergeben, dass sich das Angebot von freien Laborkapazitäten mit jedem Tag Verzögerung reduzieren wird. Auch dies bestätigte die Notwendigkeit zügig ein Vergabeverfahren durchzuführen.
Die Vergabe ist daher aufgrund der äußerst dringenden und zwingenden Gründen zur Bekämpfung der Pandemie im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 4 Nr. 3 und 17 VgV ausgeschrieben worden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PCR-Abstrich SARSCoV-2 Pooltestungen für ca. 209 Kindertageseinrichtungen in Bielefeld für den Zeitraum vom 31.01.2022 bis 27.05.2022
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9P0Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind