Rahmenvertrag über Reisebürodienstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ses-bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Reisebürodienstleistungen
Der Senior Experten Service (SES) - Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit ist die führende deutsche Entsendeorganisation für ehrenamtliche Fach- und Führungskräfte im Ruhestand oder in einer beruflichen Auszeit. Gegenwärtig stellen dem SES etwa 12.000 Expertinnen und Experten aus allen beruflichen Richtungen ihr Wissen und ihre Erfahrungen zur Verfügung. Seit 1983 hat der SES rund 60.000 ehrenamtliche Experteneinsätze in mehr als 160 Ländern durchgeführt.
Zur Abwicklung der weltweiten Entsendereisen seiner Expertinnen und Experten sucht der SES ein Reisebüro (Auftragnehmer), das die hierfür erforderlichen Planungs-, Buchungs- und Abwicklungsdienstleistungen erbringt. Zu diesem Zweck schreibt der SES einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Reisebürodienstleistungen mit einjähriger Laufzeit sowie zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr aus.
Senior Experten Service GmbH,
Buschstr. 2,
53113 Bonn
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Reisebürodienstleistungen zur Abwicklung der weltweiten Entsendereisen der Expertinnen und Experten des SES. Darüber hinaus sollen auch die Reiseaktivitäten betreut werden, welche die Expertinnen und Experten im Rahmen der vom SES aufgelegten Initiative "VerA" zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen entfalten. Gegenstand der Reisebürodienstleistungen sind Buchungen und Umbuchungen verschiedenster Art - insbesondere von Flug- und Bahntickets, Sitzplatzreservierungen und Hotelaufenthalten - sowie Unterstützungsdienstleistungen im Zusammenhang mit den Entsendereisen der Expertinnen und Experten. Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Teil 3 der Vergabeunterlagen).
Der Auftragnehmer vermittelt auf Einzelabruf des SES den bezugsberechtigten Expertinnen und Experten die jeweils angefragten Reise- sowie Unterstützungsdienstleistungen. Für die Vertragsabwicklung wird zentral und ausschließlich der SES zuständig sein. Dieser ist vorrangig auch für die Abwicklung der Einzelabrufe zuständig. Darüber hinaus sollen auch die Expertinnen und Experten des SES in Einzelfällen grundsätzlich berechtigt sein, selbst Abrufe vorzunehmen.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 1. Januar 2022 und endet am 31. Dezember 2022. Der SES ist zudem zweimal berechtigt, den Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption für die Jahre 2023 und 2024).
Auf der Basis der in der Vergangenheit (vor Beginn der Corona-Pandemie) durch den SES beauftragten Reisebürodienstleistungen werden für die einzelnen durch den Auftragnehmer zu erbringenden Serviceleistungen die folgenden Abrufmengen pro Jahr geschätzt:
- Flugbuchungen interkontinental: 1.923
- Flugbuchungen innereuropäisch: 310
- Flugbuchungen domestic: 169
- Stornierungen Flüge interkontinental: 192
- Stornierungen Flüge innereuropäisch: 32
- Stornierungen Flüge domestic: 17
- Umbuchungen Flüge interkontinental: 384
- Umbuchungen Flüge innereuropäisch: 63
- Umbuchungen Flüge domestic: 34
- Sitzplatzreservierungen: 1.922
- Anmeldungen für Übergepäck: 1.441
- Buchungen von Bahnfahrten: 481
- Buchungen Rail&Fly: 961
Das Mengengerüst dient lediglich der Abschätzung des vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungsaufwands. Die tatsächlichen Abrufe können - insbesondere aufgrund der nach wie vor anhaltenden Corona-Pandemie - erheblich hiervon abweichen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der geschätzten Mengen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über Reisebürodienstleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Betrieb der 24Stunden-Hotline
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden (Teil 9 der Vergabeunterlagen).
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1.) bis III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.
Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht werden sollen.
Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist – ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter – durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zu führen (Teil 16 der Vergabeunterlagen).
Das Angebot sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer – mit den entsprechenden Angaben ausgefüllten – Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Für das Angebot sind – soweit vorgesehen – die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den in Ziff. I.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link gebührenfrei selbst abgerufen werden können.
Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes und mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de